Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 09.01.2023 - BVerwG 10 AV 1.23 (bereitgestellt am 07.02.2023)

Sachgebiet: Abfallrecht und Bodenschutzrecht

Leitsatz

Eine beliehene juristische Person des Privatrechts ist jedenfalls dann eine Bundesbehörde im Sinne des § 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO, wenn sie durch Gesetz in die Bundesverwaltung organisatorisch eingegliedert ist.

Beschluss vom 09.08.2022 - BVerwG 3 AV 1.22 (bereitgestellt am 12.09.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO nach vorheriger Verfahrenstrennung

Leitsätze

1. Sind in einem Verfahren Ansprüche gegen zwei Körperschaften erhoben worden, ist das angerufene Gericht aber nur für den Anspruch gegen eine der beiden Körperschaften örtlich zuständig, bedarf es keiner Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 VwGO, wenn es die Ansprüche gemäß § 93 Satz 2 VwGO getrennt hat.

2. Da der Beschluss über die Trennung gemäß § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist, unterliegt es nicht der Überprüfung durch das für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO zuständige Gericht, ob die Trennung rechtmäßig war.

Beschluss vom 21.03.2022 - BVerwG 9 AV 1.22 (bereitgestellt am 23.05.2022)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.

Leitsatz

Wird ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag im Stadium des Abhilfeverfahrens an ein Gericht eines anderen Rechtszugs verwiesen, liegt darin kein extremer Verfahrensverstoß, der die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise entfallen ließe.

Beschluss vom 29.12.2021 - BVerwG 3 AV 1.21 (bereitgestellt am 17.02.2022)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Vollstreckung eines Bußgeldbescheids - Rechtsweg bei Erinnerung gemäß § 766 Abs. 2 ZPO

Leitsatz

Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Weigerung einer nordrhein-westfälischen Gerichtsvollzieherin, einen in Sachsen-Anhalt erlassenen Bußgeldbescheid in Nordrhein-Westfalen im Wege der Amtshilfe zu vollstrecken (§ 766 Abs. 2 ZPO), ist nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sondern das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig.

Beschluss vom 04.11.2021 - BVerwG 6 AV 9.21 (bereitgestellt am 25.11.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Gericht der Hauptsache im Berufungszulassungsverfahren

Leitsatz

Mit Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht wird das Oberverwaltungsgericht Gericht der Hauptsache gemäß § 123 Abs. 2 VwGO, ohne dass es einer Verweisung des Rechtsstreits bedarf.

Beschluss vom 16.06.2021 - BVerwG 6 AV 1.21 (bereitgestellt am 15.07.2021)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Keine Bindungswirkung durch willkürlichen Verweisungsbeschluss

Leitsätze

1. Bei einem rechtswegübergreifenden negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in analoger Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO derjenige oberste Gerichtshof des Bundes zuständig, der einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Auch ein unanfechtbarer, fehlerhafter Verweisungsbeschluss an ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Das gilt nur dann nicht, wenn die Entscheidung ausnahmsweise schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

3. Die Verweisung eines beim Amtsgericht/Familiengericht angeregten, auf Maßnahmen gegen eine Schule auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 und 4 BGB abzielenden Amtsverfahrens an ein Verwaltungsgericht ist verfahrensfehlerhaft und löst wegen des dadurch auftretenden unauflösbaren Widerspruchs mit Prozessmaximen der Verwaltungsgerichtsordnung keine Bindungswirkung aus.

Beschluss vom 14.01.2021 - BVerwG 6 AV 7.20 (bereitgestellt am 14.04.2021)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung für konsularische Hilfe wegen angeblicher Vorgänge im Geschäftsbereich des BND

Leitsatz

§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO knüpft in generell-abstrakter Weise an den Streitgegenstand einer Klage und die dafür bestehende (oder in Anspruch genommene) behördliche Zuständigkeit an.

Beschluss vom 17.12.2020 - BVerwG 5 PB 7.20 (bereitgestellt am 09.03.2021)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit unterliegt nicht der arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.

Beschluss vom 03.09.2020 - BVerwG 6 AV 6.20 (bereitgestellt am 28.09.2020)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Keine erneute Zuständigkeitsbestimmung

Leitsatz

Ist die Zuständigkeit eines Gerichts einmal bestimmt worden, bleibt kein Raum für einen erneuten Antrag auf Bestimmung der Zuständigkeit nach § 53 VwGO.

Beschluss vom 10.06.2020 - BVerwG 6 AV 7.19 (bereitgestellt am 05.08.2020)

Sachgebiet: Vereinsrecht

Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von Vereinsvermögen

Leitsätze

1. Gegen die gerichtliche Anordnung einer Postbeschlagnahme im Zuge eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder zur Sicherstellung des beschlagnahmten Vermögens einer verbotenen Vereinigung steht dem Betroffenen nachträglicher Rechtsschutz nur in entsprechender Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO offen.

2. Die Zuständigkeit für ein solches Rechtsschutzbegehren geht nicht in entsprechender Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO auf das für die Anfechtungsklage gegen die Verbotsverfügung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zuständige Bundesverwaltungsgericht über.

3. Die Anordnung vereinsrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen durch das Verwaltungsgericht setzt voraus, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein durch Tatsachen begründeter Anlass für die Annahme besteht, dass ein Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG besteht und ein Verbotsgrund gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG vorliegen kann. Dieser begründete Anlass entspricht qualitativ dem Anfangsverdacht als Anlass für strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO).

4. Vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen einzelne Personen können regelmäßig zur Klärung dieser Fragen beitragen, wenn es sich vermutlich um führende Mitglieder des Vereins handelt.

5. Dieser Beurteilungsmaßstab ist auch anzuwenden, wenn solche Maßnahmen zum Zwecke der Sicherstellung des Vereinsvermögens angeordnet werden. Neben der auf konkrete Tatsachen gestützten Erwartung, Vereinsvermögen aufzufinden, bedarf es zusätzlich eines vollziehbaren Verbotsbescheids und einer vollziehbaren Beschlagnahme des Vereinsvermögens.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

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  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: