Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 03.02.2023 - BVerwG 2 WNB 2.22 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

Leitsatz

Ein Soldat muss bei pflichtgemäßer Duldung einer Schutzimpfung keine schriftliche Einwilligungserklärung als Patient abgeben.

Beschluss vom 09.12.2022 - BVerwG 2 WNB 1.22 (bereitgestellt am 01.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Verfahrensrüge bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht

Leitsatz

Der prozessrechtliche Grundsatz der Meistbegünstigung findet bei einer Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung Anwendung, wenn ein Truppendienstgericht anstelle der Abhilfe- eine Endentscheidung trifft.

Beschluss vom 09.01.2023 - BVerwG 10 AV 1.23 (bereitgestellt am 07.02.2023)

Sachgebiet: Abfallrecht und Bodenschutzrecht

Leitsatz

Eine beliehene juristische Person des Privatrechts ist jedenfalls dann eine Bundesbehörde im Sinne des § 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO, wenn sie durch Gesetz in die Bundesverwaltung organisatorisch eingegliedert ist.

Beschluss vom 30.11.2022 - BVerwG 2 WRB 1.22 (bereitgestellt am 02.02.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt.

Beschluss vom 25.05.2022 - BVerwG 2 WRB 2.21 (bereitgestellt am 10.10.2022)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Zurückhaltung bei privatem Internetauftritt auf einer Datingplattform

Leitsatz

Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 3 SG verlangt von einem verheirateten/verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt.

Beschluss vom 09.08.2022 - BVerwG 3 AV 1.22 (bereitgestellt am 12.09.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO nach vorheriger Verfahrenstrennung

Leitsätze

1. Sind in einem Verfahren Ansprüche gegen zwei Körperschaften erhoben worden, ist das angerufene Gericht aber nur für den Anspruch gegen eine der beiden Körperschaften örtlich zuständig, bedarf es keiner Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 VwGO, wenn es die Ansprüche gemäß § 93 Satz 2 VwGO getrennt hat.

2. Da der Beschluss über die Trennung gemäß § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist, unterliegt es nicht der Überprüfung durch das für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO zuständige Gericht, ob die Trennung rechtmäßig war.

Beschluss vom 21.03.2022 - BVerwG 9 AV 1.22 (bereitgestellt am 23.05.2022)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.

Leitsatz

Wird ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag im Stadium des Abhilfeverfahrens an ein Gericht eines anderen Rechtszugs verwiesen, liegt darin kein extremer Verfahrensverstoß, der die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise entfallen ließe.

Beschluss vom 15.12.2021 - BVerwG 1 WNB 5.21 (bereitgestellt am 23.02.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Begründete Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler

Leitsatz

Ein Wehrdienstgericht ist an der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens unter Verwertung behördlich protokollierter Zeugenaussagen im Urkundenbeweis gehindert, wenn eine mündliche Verhandlung und die gerichtliche Vernehmung der Zeugen ordnungsgemäß beantragt sind.

Beschluss vom 29.12.2021 - BVerwG 3 AV 1.21 (bereitgestellt am 17.02.2022)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Vollstreckung eines Bußgeldbescheids - Rechtsweg bei Erinnerung gemäß § 766 Abs. 2 ZPO

Leitsatz

Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Weigerung einer nordrhein-westfälischen Gerichtsvollzieherin, einen in Sachsen-Anhalt erlassenen Bußgeldbescheid in Nordrhein-Westfalen im Wege der Amtshilfe zu vollstrecken (§ 766 Abs. 2 ZPO), ist nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sondern das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig.

Beschluss vom 28.10.2021 - BVerwG 1 WRB 2.21 (bereitgestellt am 12.01.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsatz

Ein vorläufiges Dienstausübungsverbot nach § 22 SG wird nicht allein durch die spätere Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens und die Möglichkeit einer wehrdisziplinarrechtlichen Suspendierung nach § 126 WDO rechtswidrig.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: