Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 25.05.2023 - BVerwG 1 WB 25.22 (bereitgestellt am 13.09.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Leitsätze

1. Die bei gleicher Qualifikation bevorzugte Berücksichtigung von Soldatinnen in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (§ 8 Satz 1 und 2 SGleiG) kann erst dann zum Tragen kommen, wenn zuvor alle Verfahrensschritte des Eignungs- und Leistungsvergleichs nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) ausgeschöpft wurden.

2. Der Antragsteller, der erfolgreich die Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens angefochten hat, ist unter dem Blickwinkel der Folgenbeseitigung (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) in einem erneuten Auswahlverfahren auch dann teilnahmeberechtigt, wenn er inzwischen selbst auf einen (anderen) höherwertigen Dienstposten versetzt worden ist. Das gleiche gilt für den ausgewählten Bewerber, der als Beigeladener am Konkurrentenstreit beteiligt ist.

Beschluss vom 23.05.2023 - BVerwG 1 WB 5.22 (bereitgestellt am 06.09.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgloser Antrag auf Tatbestandsberichtigung

Leitsatz

Für einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines nicht anfechtbaren Beschlusses der Wehrdienstsenate fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse.

Beschluss vom 01.03.2023 - BVerwG 1 WB 12.22 (bereitgestellt am 21.08.2023)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsätze

1. Ein vom militärischen Dienst freigestellter Soldat (hier: Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen) hat Anspruch auf eine Neubildung der Referenzgruppe, wenn so viele Mitglieder der für ihn ursprünglich gebildeten Referenzgruppe zur Ruhe gesetzt worden oder sonst ausgeschieden sind, dass eine Förderung auf dieser Grundlage unmöglich geworden ist und damit das Ziel einer Fortschreibung der beruflichen Entwicklung nicht mehr erreicht werden kann.

2. Der Dienstherr ist im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot des § 179 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, eine Referenzgruppe regelmäßig mindestens alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob sie noch eine hinreichend taugliche Grundlage für eine Fortschreibung der beruflichen Entwicklung des freigestellten Soldaten sein kann.

Beschluss vom 04.05.2023 - BVerwG 5 P 16.21 (bereitgestellt am 14.08.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Diese Frage entzieht sich einer generellen Beantwortung, sondern ist nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

Beschluss vom 18.04.2023 - BVerwG 5 P 15.21 (bereitgestellt am 06.07.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Kein Eintritt der Billigungsfiktion, wenn die Äußerungsfrist infolge unvollständiger Unterrichtung des Personalrats nicht zu laufen begann.

Leitsätze

1. Die Entscheidung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit bei dem Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzustimmen, wird vom personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Zuweisung erfasst.

2. Die unvollständige Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme hat zur Folge, dass die gesetzliche Äußerungsfrist des Personalrats nicht zu laufen beginnt und die Billigungsfiktion nicht eintreten kann.

Beschluss vom 02.05.2023 - BVerwG 5 PB 2.23 (bereitgestellt am 29.06.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht greift der Vertretungszwang: Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn beschwerdeführende Beteiligte bei ihrer Einlegung und/oder Begründung nicht gemäß der (nach § 108 Abs. 2 BPersVG) entsprechend anwendbaren Regelung des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 2 ArbGG durch Prozessbevollmächtigte vertreten sind.

Beschluss vom 30.03.2023 - BVerwG 1 WB 32.21 (bereitgestellt am 13.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben in einer Sicherheitserklärung

Leitsatz

Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ist einem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht einzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert.

Beschluss vom 25.04.2023 - BVerwG 1 WB 42.21 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen

Leitsatz

Die Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für den Angehörigen der Besatzung eines militärischen Luftfahrzeugs (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit Grad III) ist keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.

Beschluss vom 30.03.2023 - BVerwG 1 WB 33.22 (bereitgestellt am 24.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

"Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

Leitsatz

Die langjährige Vorverwendung auf einem Dienstposten, dessen Dotierung angehoben wird, begründet keinen Anspruch darauf, im Auswahlverfahren zur Besetzung des höherdotierten Dienstpostens schon allein wegen des damit verbundenen "Erfahrungsvorsprungs" ausgewählt zu werden.

Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 1 WB 41.21 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten

Leitsatz

Das für die fiktive Laufbahnnachzeichnung von freigestellten Personalräten entwickelte Referenzgruppenmodell entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Es kann für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 weiter angewendet werden.

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