Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 10.02.2023 - BVerwG 7 VR 1.23 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

Leitsätze

1. Für Streitigkeiten über vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

2. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern auch begleitende Entscheidungen wie die vorzeitige Besitzeinweisung.

3. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass am baldigen Bau der Energieleitungen zum Transport von Flüssiggas ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, wird nicht durch die Einschätzung der Bundesnetzagentur entkräftet, dass die gegenwärtige Versorgungslage stabil sei.

4. In den Fällen vorzeitiger Besitzeinweisung scheidet regelmäßig eine Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer als Zustandsstörer aus.

Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 1 WB 3.22 (bereitgestellt am 09.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

Leitsätze

1. Für die Verwendung des Referenzgruppenmodells bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung von militärischen Gleichstellungsbeauftragten fehlt eine dem Grundsatz des Parlamentsvorbehalts entsprechende gesetzliche Grundlage.

2. Dieser Mangel einer normativen Grundlage kann für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 hingenommen werden.

3. Der Anspruch auf Neubildung einer Referenzgruppe unterliegt der Verwirkung.

Beschluss vom 23.11.2022 - BVerwG 1 WB 21.21 (bereitgestellt am 08.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Leitsätze

1. Die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich mindestens die Entscheidung für ein bestimmtes Fördermodell (Systementscheidung), die Bestimmung des davon begünstigten Personenkreises sowie die Festlegung der zentralen, die Förderung maßgeblich beeinflussenden Kriterien ergibt.

2. Die aktuelle, ausschließlich auf Verwaltungsvorschriften gestützte Förderpraxis nach dem Referenzgruppenmodell wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG nicht gerecht.

3. Der Mangel einer gesetzlichen Grundlage kann in den Fällen einer Beurlaubung nach Nr. 101 Buchst. h der Allgemeinen Regelung A-1336/1 (Beurlaubung im dienstlichen Interesse, für eine Tätigkeit in öffentlichen zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder für Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit) auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden.

Beschluss vom 27.01.2023 - BVerwG 6 VR 2.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Parlamentsrecht

Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den Generalbundesanwalt

Leitsätze

1. Hält eine um Amtshilfe ersuchte Stelle in Ausübung ihres Prüfungsrechts, ob sich die durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeordnete Beweiserhebung innerhalb des Untersuchungsauftrags hält, Beweismittel zurück, hat sie das substantiiert zu begründen.

2. Bei der Prüfung, ob die angeordnete Beweiserhebung sachlich von dem Untersuchungsauftrag abgedeckt wird, können nur Einwendungen der ersuchten Stelle durchgreifen, aus denen sich klar ergibt, dass das konkrete Beweisthema als ein aliud nicht mehr von dem Untersuchungsgegenstand umfasst wird.

3. Die Bestimmung der Ermittlungstiefe innerhalb des Untersuchungsauftrags ist Sache des Untersuchungsausschusses im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative zum Umfang notwendiger Beweiserhebungen.

Beschluss vom 06.09.2022 - BVerwG 1 WB 29.21 (bereitgestellt am 06.02.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Rückversetzung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nach Auswahl im Aufstiegswettbewerb

Leitsätze

1. Ein Aufstiegsbewerber, der nach einen am Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG orientierten Auswahlverfahren für einen höherwertigen Dienstposten ausgewählt wurde, darf nicht treuwidrig allein zur Verhinderung der Beförderung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten wegversetzt werden.

2. Verletzt der Dienstherr die ihm in Bezug auf das Auswahlverfahren für den höherwertigen Dienstposten obliegende Dokumentationspflicht, kann er sich hierauf im Rechtsstreit um die Versetzung des ausgewählten Kandidaten auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nicht berufen.

Beschluss vom 07.07.2022 - BVerwG 1 WB 2.22 (bereitgestellt am 12.12.2022)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Rechtmäßigkeit der Einführung einer Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen bei Soldaten

Leitsätze

1. Die in § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG enthaltene Verpflichtung der Soldatinnen und Soldaten, ärztliche Infektionsschutzmaßnahmen zu dulden und insbesondere Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten hinzunehmen, ist verfassungsmäßig.

2. Die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der verpflichtenden militärischen Basisimpfungen gegen Infektionskrankheiten begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Beschluss vom 29.09.2022 - BVerwG 1 WB 43.22 (bereitgestellt am 15.11.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsatz

Der Vermerk über die Ergebnisse eines Personalentwicklungsgesprächs ist keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (Änderung gegenüber Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 17.14 - juris Rn. 18).

Beschluss vom 15.06.2022 - BVerwG 1 WB 7.21 (bereitgestellt am 01.11.2022)

Sachgebiet: Soldatenbeteiligungsrecht

Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Leitsatz

Die Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens unterliegt dem Beschleunigungsgebot des § 17 Abs. 1 WDO. Nach Ablauf einer angemessenen Frist kann die Anhörung abgeschlossen werden, auch wenn der Vertrauensperson ein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Soldaten bis dahin nicht möglich gewesen ist.

Beschluss vom 29.09.2022 - BVerwG 1 WB 8.22 (bereitgestellt am 01.11.2022)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten

Leitsätze

1. Soldatinnen und Soldaten kann Betreuungsurlaub nicht rückwirkend gewährt werden.

2. Eine Verlängerung des Betreuungsurlaubs über die Dauer von drei Jahren hinaus kann nicht gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag auf Erstbewilligung beantragt werden.

Beschluss vom 31.03.2022 - BVerwG 1 WB 16.21 (bereitgestellt am 31.05.2022)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve

Leitsatz

Der Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Reserve steht nicht im Ermessen des Dienstherren.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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