Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 09.08.2022 - BVerwG 5 P 14.21 (bereitgestellt am 06.03.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

Leitsätze

1. Eine Maßnahme kann auch dann als Aufstellung eines Urlaubsplans (im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG BE) eingeordnet werden, wenn sie nicht dem Ausgleich divergierender Urlaubsinteressen der Beschäftigten untereinander dient.

2. Die Anordnung von Betriebsurlaub unterliegt als Aufstellung eines Urlaubsplans (im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG BE) der Mitbestimmung des Personalrats.

Beschluss vom 30.11.2022 - BVerwG 2 WRB 1.22 (bereitgestellt am 02.02.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt.

Beschluss vom 21.09.2022 - BVerwG 5 P 17.21 (bereitgestellt am 11.01.2023)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

Leitsatz

Vom Begriff der "Aufstellung des Urlaubsplans" im Sinne des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 LPVG NRW ist auch die der konkreten Festlegung des Urlaubs sachlich und zeitlich vorgelagerte abstrakt-generelle Festlegung sogenannter allgemeiner Urlaubsgrundsätze umfasst (Änderung der Rechtsprechung).

Beschluss vom 25.05.2022 - BVerwG 2 WRB 2.21 (bereitgestellt am 10.10.2022)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Zurückhaltung bei privatem Internetauftritt auf einer Datingplattform

Leitsatz

Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 3 SG verlangt von einem verheirateten/verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt.

Beschluss vom 29.04.2022 - BVerwG 5 P 10.20 (bereitgestellt am 23.08.2022)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen und Zuweisungen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz

Leitsätze

1. Das Zustimmungserfordernis des § 48 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG ist rein verfahrensrechtlicher Natur und räumt dem Personalrat kein Recht auf Rückgängigmachung einer unter Verstoß dagegen ergangenen Maßnahme, sondern lediglich ein öffentliches Recht auf Teilhabe am verwaltungsinternen Entscheidungsverfahren ein.

2. Das Zustimmungserfordernis des § 48 Abs. 2 SächsPersVG gilt bei Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen und Zuweisungen von Ersatzmitgliedern, die nur vorübergehend als Stellvertreter eines zeitweilig verhinderten gewählten Mitglieds in den Personalrat eintreten, solange, wie diese gemäß § 31 Abs. 1 SächsPersVG Mitglied des Personalrats sind.

3. Der Schutz des § 48 Abs. 2 SächsPersVG kann von einem nach Maßgabe des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG zur Vertretung berufenen Ersatzmitglied nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses selbst im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG zeitweilig verhindert ist. In diesem Fall tritt an dessen Stelle kraft Gesetzes der nächste nicht gewählte Beschäftigte auf der Vorschlagsliste in den Personalrat ein.

Beschluss vom 26.01.2022 - BVerwG 5 P 12.20 (bereitgestellt am 20.04.2022)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Eine sechs Monate übersteigende Elternzeit, die ein Personalratsmitglied nach der Personalratswahl antritt, führt in Mecklenburg-Vorpommern nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zum Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat.

Beschluss vom 28.10.2021 - BVerwG 1 WRB 2.21 (bereitgestellt am 12.01.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsatz

Ein vorläufiges Dienstausübungsverbot nach § 22 SG wird nicht allein durch die spätere Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens und die Möglichkeit einer wehrdisziplinarrechtlichen Suspendierung nach § 126 WDO rechtswidrig.

Beschluss vom 02.06.2021 - BVerwG 1 WRB 1.20 (bereitgestellt am 22.09.2021)

Sachgebiet: Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Leitsätze

1. Das Anhörungsrecht der Vertrauensperson in Beschwerdeverfahren (§ 31 SBG) ist akzessorisch zu den Gegenständen, in denen ein Beteiligungsrecht in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahren besteht.

2. Der Begriff der Fürsorge im Sinne des § 26 Abs. 5 SBG umfasst nicht das gesamte Spektrum der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern nur diejenigen sozialen Angelegenheiten, die einen besonderen lokalen Bezug zum Standort bzw. zur Dienststelle haben oder im Verantwortungsbereich des Disziplinarvorgesetzten liegen, mit dem die Vertrauensperson zusammenarbeitet.

3. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Soldaten unterliegt nicht der Beteiligung der Vertrauenspersonen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz.

Beschluss vom 29.04.2021 - BVerwG 1 WRB 1.21 (bereitgestellt am 27.08.2021)

Sachgebiet: Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Leitsätze

1. Der Anspruch der militärischen Gleichstellungsbeauftragten auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGleiG) ist darauf gerichtet, sie zur Durchführung ihrer Aufgaben in zeitlicher und sachlicher Hinsicht auf dem gleichen Informationsstand wie die Dienststellenleitung zu halten, um ihr eine sachgerechte und aktive Mitwirkung im Entscheidungsprozess zu ermöglichen.

2. Der Antrag, bei einer Personalmaßnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 4 SGleiG beteiligt zu werden, unterliegt keinem Formerfordernis. Wird die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht darüber informiert, dass eine solche Personalmaßnahme beabsichtigt ist, so kann ihr das Fehlen eines Antrags nicht entgegengehalten werden.

3. Zu den erforderlichen Unterlagen, die der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung zu stellen sind (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGleiG), kann auch die Anschuldigungsschrift aus einem Disziplinarverfahren gehören.

Beschluss vom 17.12.2020 - BVerwG 5 PB 7.20 (bereitgestellt am 09.03.2021)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit unterliegt nicht der arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.

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