Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 10.02.2023 - BVerwG 7 VR 1.23 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

Leitsätze

1. Für Streitigkeiten über vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

2. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern auch begleitende Entscheidungen wie die vorzeitige Besitzeinweisung.

3. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass am baldigen Bau der Energieleitungen zum Transport von Flüssiggas ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, wird nicht durch die Einschätzung der Bundesnetzagentur entkräftet, dass die gegenwärtige Versorgungslage stabil sei.

4. In den Fällen vorzeitiger Besitzeinweisung scheidet regelmäßig eine Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer als Zustandsstörer aus.

Beschluss vom 27.01.2023 - BVerwG 6 VR 2.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Parlamentsrecht

Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den Generalbundesanwalt

Leitsätze

1. Hält eine um Amtshilfe ersuchte Stelle in Ausübung ihres Prüfungsrechts, ob sich die durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeordnete Beweiserhebung innerhalb des Untersuchungsauftrags hält, Beweismittel zurück, hat sie das substantiiert zu begründen.

2. Bei der Prüfung, ob die angeordnete Beweiserhebung sachlich von dem Untersuchungsauftrag abgedeckt wird, können nur Einwendungen der ersuchten Stelle durchgreifen, aus denen sich klar ergibt, dass das konkrete Beweisthema als ein aliud nicht mehr von dem Untersuchungsgegenstand umfasst wird.

3. Die Bestimmung der Ermittlungstiefe innerhalb des Untersuchungsauftrags ist Sache des Untersuchungsausschusses im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative zum Umfang notwendiger Beweiserhebungen.

Beschluss vom 30.11.2022 - BVerwG 2 WRB 1.22 (bereitgestellt am 02.02.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt.

Beschluss vom 25.05.2022 - BVerwG 2 WRB 2.21 (bereitgestellt am 10.10.2022)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Zurückhaltung bei privatem Internetauftritt auf einer Datingplattform

Leitsatz

Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 3 SG verlangt von einem verheirateten/verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt.

Beschluss vom 28.10.2021 - BVerwG 1 WRB 2.21 (bereitgestellt am 12.01.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsatz

Ein vorläufiges Dienstausübungsverbot nach § 22 SG wird nicht allein durch die spätere Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens und die Möglichkeit einer wehrdisziplinarrechtlichen Suspendierung nach § 126 WDO rechtswidrig.

Beschluss vom 22.11.2021 - BVerwG 6 VR 4.21 (bereitgestellt am 14.12.2021)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der Behörde

Leitsatz

Grundsätzlich erfordert das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Vorbefassung der zuständigen Behörde.

Beschluss vom 02.06.2021 - BVerwG 1 WRB 1.20 (bereitgestellt am 22.09.2021)

Sachgebiet: Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Leitsätze

1. Das Anhörungsrecht der Vertrauensperson in Beschwerdeverfahren (§ 31 SBG) ist akzessorisch zu den Gegenständen, in denen ein Beteiligungsrecht in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahren besteht.

2. Der Begriff der Fürsorge im Sinne des § 26 Abs. 5 SBG umfasst nicht das gesamte Spektrum der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern nur diejenigen sozialen Angelegenheiten, die einen besonderen lokalen Bezug zum Standort bzw. zur Dienststelle haben oder im Verantwortungsbereich des Disziplinarvorgesetzten liegen, mit dem die Vertrauensperson zusammenarbeitet.

3. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Soldaten unterliegt nicht der Beteiligung der Vertrauenspersonen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz.

Beschluss vom 29.07.2021 - BVerwG 4 VR 8.20 (bereitgestellt am 16.09.2021)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Leitsatz

Ob überwiegende Belange der Betroffenen der Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 NABEG entgegenstehen, ist bereits bei deren Erlass zu prüfen.

Beschluss vom 29.04.2021 - BVerwG 1 WRB 1.21 (bereitgestellt am 27.08.2021)

Sachgebiet: Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Leitsätze

1. Der Anspruch der militärischen Gleichstellungsbeauftragten auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGleiG) ist darauf gerichtet, sie zur Durchführung ihrer Aufgaben in zeitlicher und sachlicher Hinsicht auf dem gleichen Informationsstand wie die Dienststellenleitung zu halten, um ihr eine sachgerechte und aktive Mitwirkung im Entscheidungsprozess zu ermöglichen.

2. Der Antrag, bei einer Personalmaßnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 4 SGleiG beteiligt zu werden, unterliegt keinem Formerfordernis. Wird die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht darüber informiert, dass eine solche Personalmaßnahme beabsichtigt ist, so kann ihr das Fehlen eines Antrags nicht entgegengehalten werden.

3. Zu den erforderlichen Unterlagen, die der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung zu stellen sind (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGleiG), kann auch die Anschuldigungsschrift aus einem Disziplinarverfahren gehören.

Beschluss vom 28.05.2021 - BVerwG 2 VR 1.21 (bereitgestellt am 30.06.2021)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen anhängigem Disziplinarverfahren

Leitsatz

Der Dienstherr ist berechtigt, einen Beamten für die Dauer eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung aus einem Auswahlverfahren um einen förderlichen Dienstposten auszuschließen. Dies ist gerichtlich nur dann zu beanstanden, wenn angesichts der gegen den Beamten erhobenen Vorwürfe offensichtlich kein Anlass gegeben war, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten, oder wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der Verdacht eines Dienstvergehens nicht mehr gegeben ist oder wenn der Abschluss des Disziplinarverfahrens rechtsmissbräuchlich verzögert wurde.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: