Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 25.04.2023 - BVerwG 1 WB 42.21 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen

Leitsatz

Die Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für den Angehörigen der Besatzung eines militärischen Luftfahrzeugs (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit Grad III) ist keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.

Beschluss vom 30.03.2023 - BVerwG 1 WB 33.22 (bereitgestellt am 24.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

"Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

Leitsatz

Die langjährige Vorverwendung auf einem Dienstposten, dessen Dotierung angehoben wird, begründet keinen Anspruch darauf, im Auswahlverfahren zur Besetzung des höherdotierten Dienstpostens schon allein wegen des damit verbundenen "Erfahrungsvorsprungs" ausgewählt zu werden.

Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 1 WB 41.21 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten

Leitsatz

Das für die fiktive Laufbahnnachzeichnung von freigestellten Personalräten entwickelte Referenzgruppenmodell entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Es kann für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 weiter angewendet werden.

Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 1 WB 45.22 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Neubildung einer Referenzgruppe

Leitsatz

Der Dienstherr überschreitet seinen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung des Referenzgruppenmodells nicht, wenn er die Einbeziehung einer größeren Zahl von Referenzpersonen höher gewichtet als die beruflich-fachliche Homogenität der Referenzpersonen.

Beschluss vom 03.02.2023 - BVerwG 2 WNB 2.22 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

Leitsatz

Ein Soldat muss bei pflichtgemäßer Duldung einer Schutzimpfung keine schriftliche Einwilligungserklärung als Patient abgeben.

Beschluss vom 26.01.2023 - BVerwG 1 WB 3.22 (bereitgestellt am 09.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

Leitsätze

1. Für die Verwendung des Referenzgruppenmodells bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung von militärischen Gleichstellungsbeauftragten fehlt eine dem Grundsatz des Parlamentsvorbehalts entsprechende gesetzliche Grundlage.

2. Dieser Mangel einer normativen Grundlage kann für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 hingenommen werden.

3. Der Anspruch auf Neubildung einer Referenzgruppe unterliegt der Verwirkung.

Beschluss vom 23.11.2022 - BVerwG 1 WB 21.21 (bereitgestellt am 08.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Leitsätze

1. Die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich mindestens die Entscheidung für ein bestimmtes Fördermodell (Systementscheidung), die Bestimmung des davon begünstigten Personenkreises sowie die Festlegung der zentralen, die Förderung maßgeblich beeinflussenden Kriterien ergibt.

2. Die aktuelle, ausschließlich auf Verwaltungsvorschriften gestützte Förderpraxis nach dem Referenzgruppenmodell wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG nicht gerecht.

3. Der Mangel einer gesetzlichen Grundlage kann in den Fällen einer Beurlaubung nach Nr. 101 Buchst. h der Allgemeinen Regelung A-1336/1 (Beurlaubung im dienstlichen Interesse, für eine Tätigkeit in öffentlichen zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder für Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit) auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden.

Beschluss vom 09.12.2022 - BVerwG 2 WNB 1.22 (bereitgestellt am 01.03.2023)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Verfahrensrüge bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht

Leitsatz

Der prozessrechtliche Grundsatz der Meistbegünstigung findet bei einer Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung Anwendung, wenn ein Truppendienstgericht anstelle der Abhilfe- eine Endentscheidung trifft.

Beschluss vom 06.09.2022 - BVerwG 1 WB 29.21 (bereitgestellt am 06.02.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Rückversetzung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nach Auswahl im Aufstiegswettbewerb

Leitsätze

1. Ein Aufstiegsbewerber, der nach einen am Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG orientierten Auswahlverfahren für einen höherwertigen Dienstposten ausgewählt wurde, darf nicht treuwidrig allein zur Verhinderung der Beförderung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten wegversetzt werden.

2. Verletzt der Dienstherr die ihm in Bezug auf das Auswahlverfahren für den höherwertigen Dienstposten obliegende Dokumentationspflicht, kann er sich hierauf im Rechtsstreit um die Versetzung des ausgewählten Kandidaten auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nicht berufen.

Beschluss vom 30.11.2022 - BVerwG 2 WRB 1.22 (bereitgestellt am 02.02.2023)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: