Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 24.21 (bereitgestellt am 20.03.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsatz

Ruhepausen, in denen der Beamte Einsatzkleidung tragen, die Dienstwaffe mit sich führen und seine ständige Erreichbarkeit sicherstellen muss, sind als Arbeitszeit zu bewerten.

Urteil vom 08.11.2022 - BVerwG 7 C 7.21 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Erteilung einer selbständigen naturschutzrechtlichen Befreiung unter Verstoß gegen die Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG

Leitsätze

1. Die naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG ist eine Zulassungsentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG.

2. Bei § 13 BImSchG handelt es sich jedenfalls insoweit um eine umweltbezogene Rechtsvorschrift, als von der Konzentrationswirkung umfasste behördliche Entscheidungen ihrerseits von der Einhaltung solcher umweltbezogenen Rechtsvorschriften abhängen, die im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.

3. Die Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG hängt nicht von der Einleitung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, sondern lediglich von der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach § 4 BImSchG ab.

4. Für eine von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfasste, aber gleichwohl gesondert erteilte Zulassung fehlt es der Erlassbehörde an der sachlichen Zuständigkeit.

Urteil vom 15.11.2022 - BVerwG 2 C 4.21 (bereitgestellt am 07.03.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten

Leitsätze

1. Der Antrag eines Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG bedarf nicht der Schriftform.

2. Der Dienstherr darf die erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis nicht solange hinauszögern, bis ein passender Dienstposten zugewiesen werden kann. Zwingende dienstliche Gründe stehen dem Reaktivierungsantrag nur entgegen, wenn der Dienstherr für den Ruhestandsbeamten keinen zumutbaren Aufgabenbereich einrichten kann.

3. Für die Bestimmung der angemessenen Bearbeitungsdauer eines Reaktivierungsantrags kann nicht auf die in § 75 VwGO enthaltenen Fristen zurückgegriffen werden.

Urteil vom 06.10.2022 - BVerwG 7 C 4.21 (bereitgestellt am 21.02.2023)

Sachgebiet: Bergrecht

Leitsätze

1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche Vollprüfung im Planfeststellungsbeschluss. Hierzu gehört auch die Anordnung aktueller Bestandserhebungen und möglicher Anpassungen der Maßnahmen im Rahmen nachfolgender Betriebspläne.

2. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG können den Eintritt des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verhindern.

3. Die in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL in Einklang, der einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgt.

4. Die funktionsbezogene Regelung des § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 a. F. (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG n. F.) ist mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. d FFH-RL vereinbar.

Urteil vom 06.10.2022 - BVerwG 7 C 5.21 (bereitgestellt am 21.02.2023)

Sachgebiet: Bergrecht

Leitsätze

1. Mit der Zulassung eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes wird ein Vorhaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zugelassen.

2. Eine UVP- oder Vorprüfungspflicht besteht bei der Zulassung eines Hauptbetriebsplanes nicht, wenn die beanspruchte Abbaufläche bereits Gegenstand eines planfestgestellten obligatorischen Rahmenbetriebsplanes war (vgl. hierzu das Parallelverfahren BVerwG 7 C 4.21).

Urteil vom 20.10.2022 - BVerwG 2 C 10.21 (bereitgestellt am 08.02.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsatz

Im Verfahren der Mitbestimmung bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten nach § 88 Nr. 10 PersVG BE kann der Personalrat die Verweigerung seiner Zustimmung nicht darauf stützen, die Zustimmung der Vertretung der schwerbehinderten Menschen oder der Frauenvertreterin beruhe auf unzureichenden Informationen durch den Dienstherrn (wie BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354).

Urteil vom 20.10.2022 - BVerwG 2 C 30.20 (bereitgestellt am 08.02.2023)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Erschwerniszulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten bei Teilzeitbeschäftigung

Leitsatz

Die Gewährung einer Erschwerniszulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV begegnet auch im Fall der Teilzeitbeschäftigung keinen unionsrechtlichen Bedenken, weil sie an eine vom Arbeitszeitumfang unabhängige Erschwernis anknüpft.

Urteil vom 09.11.2022 - BVerwG 7 C 1.22 (bereitgestellt am 08.02.2023)

Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht

Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfall-Zwischenlagers

Leitsätze

1. Die nach § 52 Abs. 2 Satz 1 BImSchG bestehende Verpflichtung des Betreibers einer Anlage, den Zutritt zu Grundstücken und die Vornahme von Prüfungen durch Angehörige der zuständigen Behörde zu dulden, setzt keine Ankündigung voraus. Unangekündigte Kontrollen sind regelmäßig auch verhältnismäßig.

2. § 52 Abs. 2 Satz 1 BImschG umfasst in der Regel die Befugnis, bei der Kontrolle von Anlagen zu fotografieren.

Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 7.21 (bereitgestellt am 01.02.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Pausen in "Bereithaltung" als Arbeitszeit

Leitsätze

1. Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht stellen nicht automatisch Arbeitszeit i. S. d. Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG dar. Es bedarf vielmehr bei Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls der Prüfung, ob die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie objektiv gesehen ganz erheblich seine Möglichkeit beschränken, die Zeit frei zu gestalten und sie seinen eigenen Interessen zu widmen (wie EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-107/19 -).

2. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AZV 2014 über die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit ist mit dem unionsrechtlichen Begriffsverständnis von Arbeitszeit i. S. d. Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG nicht zu vereinbaren, weil die Anrechnung unter dem Vorbehalt ihrer Zulassung durch die zuständige Behörde gestellt und von dem Vorliegen besonderer Einsatzlagen abhängig gemacht wird.

Urteil vom 15.11.2022 - BVerwG 2 C 23.21 (bereitgestellt am 01.02.2023)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Leitsätze

1. Das Ruhen eines Unterhaltsbeitrags nach § 55 BeamtVG ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil die zum Ruhen führende Rente auf demselben Unfallereignis beruht wie der Unterhaltsbeitrag.

2. Bezieht ein früherer Beamter einen Unterhaltsbeitrag und Renten, so ist bei der Bestimmung der Höchstgrenze nach § 55 Abs. 2 BeamtVG eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nicht zugrunde zu legen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - 6 C 56.88 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 12 S. 16 ff.).

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    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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