Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 23.11.2022 - BVerwG 6 B 22.22 (bereitgestellt am 31.01.2023)

Sachgebiet: Versammlungsrecht

Leitsatz

Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein Sachurteil an Stelle eines Prozessurteils, liegt hierin ein Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Angesichts der den Sachausspruch erfassenden Rechtskraftwirkung wird ein Beigeladener dadurch grundsätzlich auch in seinen subjektiven Verfahrensrechten verletzt.

Beschluss vom 14.11.2022 - BVerwG 6 B 14.22 (bereitgestellt am 03.01.2023)

Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen verweigerter Fristverlängerung zur Ablegung humanmedizinischer Prüfungsleistungen und Ablehnung krankheitsbedingten Rücktritts

Leitsätze

1. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kommt erst dann zum Zuge, wenn der zu würdigende Sachverhalt feststeht.

2. Will eine Nichtzulassungsbeschwerde die tatrichterliche Auslegung eines Vergleichs inhaltlich angreifen, muss sie einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) darlegen. Die Rüge der Verletzung der §§ 133, 157 BGB vermag keinen Verfahrensfehler der Vorinstanz zu begründen.

Beschluss vom 24.10.2022 - BVerwG 6 B 15.22 (bereitgestellt am 08.12.2022)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien und Presserecht

Leitsatz

Eine Landesmedienanstalt kann auf Grund einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung zur Ausgestaltung des Verfahrens für die Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten die Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen nach Ablauf einer für die Stellung von Zuweisungsanträgen gesetzten Frist ausschließen.

Beschluss vom 15.07.2022 - BVerwG 3 B 17.21 (bereitgestellt am 05.09.2022)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Anforderungen an die Berufungsbegründung

Leitsatz

Nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung ist die Berufung innerhalb eines Monats in einem gesonderten Schriftsatz zu begründen; der Antrag auf Zulassung der Berufung kann die Berufungsbegründungsfrist (§ 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO) nicht wahren.

Beschluss vom 14.07.2022 - BVerwG 6 B 13.22 (bereitgestellt am 01.09.2022)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien und Presserecht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 Alt. 3 RBStV nur bei Bedürftigkeit des Empfängers

Leitsatz

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 Alt. 3 RBStV setzt voraus, dass der Bezug von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften von der Bedürftigkeit des Empfängers abhängt.

Beschluss vom 06.07.2022 - BVerwG 3 B 31.21 (bereitgestellt am 30.08.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Rechtswegbeschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Privatärzten gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Leitsätze

1. Die weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG zur Klärung des Rechtswegs ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann statthaft, wenn sie auch im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren zugelassen worden ist oder zugelassen wird.

2. Für die Klage eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

Beschluss vom 06.07.2022 - BVerwG 3 B 40.21 (bereitgestellt am 30.08.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Rechtsweg für Klagen eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Leitsatz

Für die Klage eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

Beschluss vom 18.07.2022 - BVerwG 3 B 37.21 (bereitgestellt am 25.08.2022)

Sachgebiet: Lebensmittelrecht (einschließlich Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände), Recht der Tabakerzeugnisse und verwandter Erzeugnisse und Recht der Ernährungswirtschaft

Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

Leitsätze

1. Das Bundesverwaltungsgericht kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 133 Abs. 6 VwGO von einer Zurückverweisung des Rechtsstreits absehen und ein prozessrechtlich zwingendes Verfahrensergebnis selbst herstellen.

2. Bei der Berechnung der Gebühren für amtliche Kontrollen nach Art. 27 Abs. 4 Buchst. a) i. V. m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darf nur die Arbeitszeit von Verwaltungspersonal berücksichtigt werden, die für untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen verbundene Tätigkeit erforderlich ist.

Beschluss vom 08.04.2022 - BVerwG 6 B 17.21 (bereitgestellt am 30.05.2022)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

(Kein) Mädchen im Knabenchor

Leitsatz

Die Ablehnung der Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor, der als öffentliche Einrichtung einer Hochschule organisiert ist, kann mit Blick auf Art. 3 Abs. 3 GG gerechtfertigt sein.

Beschluss vom 31.03.2022 - BVerwG 6 B 15.21 (bereitgestellt am 30.05.2022)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Keine Revisibilität der §§ 194 ff. BGB bei analoger Anwendung auf einen landesrechtlichen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch

Leitsätze

1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch teilt als gleichsam umgekehrter Leistungsanspruch dessen Rechtsqualität (wie BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162; stRspr).

2. Werden die Verjährungsregelungen der §§ 194 ff. BGB analog auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Rahmen der Rückabwicklung einer für verfassungswidrig und nichtig erklärten landesrechtlichen Gebührenregelung angewendet, erfolgt ihre Heranziehung nicht als Bundesrecht, sondern zur Ausfüllung und Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts; damit teilen sie dessen Rechtscharakter als irrevisibles Recht (wie BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5.04 - BVerwGE 123, 303).

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: