Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 15.07.2022 - BVerwG 3 B 17.21 (bereitgestellt am 05.09.2022)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Anforderungen an die Berufungsbegründung

Leitsatz

Nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung ist die Berufung innerhalb eines Monats in einem gesonderten Schriftsatz zu begründen; der Antrag auf Zulassung der Berufung kann die Berufungsbegründungsfrist (§ 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO) nicht wahren.

Beschluss vom 06.07.2022 - BVerwG 3 B 31.21 (bereitgestellt am 30.08.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Rechtswegbeschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Privatärzten gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Leitsätze

1. Die weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG zur Klärung des Rechtswegs ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann statthaft, wenn sie auch im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren zugelassen worden ist oder zugelassen wird.

2. Für die Klage eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

Beschluss vom 06.07.2022 - BVerwG 3 B 40.21 (bereitgestellt am 30.08.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Rechtsweg für Klagen eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Leitsatz

Für die Klage eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

Beschluss vom 18.07.2022 - BVerwG 3 B 37.21 (bereitgestellt am 25.08.2022)

Sachgebiet: Lebensmittelrecht (einschließlich Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände), Recht der Tabakerzeugnisse und verwandter Erzeugnisse und Recht der Ernährungswirtschaft

Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

Leitsätze

1. Das Bundesverwaltungsgericht kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 133 Abs. 6 VwGO von einer Zurückverweisung des Rechtsstreits absehen und ein prozessrechtlich zwingendes Verfahrensergebnis selbst herstellen.

2. Bei der Berechnung der Gebühren für amtliche Kontrollen nach Art. 27 Abs. 4 Buchst. a) i. V. m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darf nur die Arbeitszeit von Verwaltungspersonal berücksichtigt werden, die für untrennbar mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen verbundene Tätigkeit erforderlich ist.

Beschluss vom 23.02.2022 - BVerwG 3 B 11.21 (bereitgestellt am 20.04.2022)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG

Leitsatz

Nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 StVG ist § 29 StVG in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 geltenden Fassung nur hinsichtlich der Tilgung und Löschung von bis zum 30. April 2014 im Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidungen anwendbar, nicht auch hinsichtlich der Verwertung dieser Eintragungen. Für die Verwertung kommt § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG in der ab dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung zur Anwendung. Dementsprechend besteht ein Verwertungsverbot erst mit der Löschung bzw. der Löschungsreife der (Alt-)Eintragung und damit erst, wenn auch die einjährige Überliegefrist abgelaufen ist.

Beschluss vom 14.02.2022 - BVerwG 3 B 27.21 (bereitgestellt am 04.04.2022)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

Leitsatz

Aus dem "Jährlichkeitsprinzip" der Geschäftsverteilung folgt nicht, dass die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zum 1. Januar am Anfang der Liste neu beginnen muss; die Geschäftsverteilung kann auch vorsehen, dass die Heranziehung beim erreichten Stand der Liste fortzusetzen ist.

Beschluss vom 14.02.2022 - BVerwG 3 B 21.21 (bereitgestellt am 16.03.2022)

Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungsmaßnahmen sowie Tierzucht- und Tierseuchenrecht

Leitsatz

Zur Streitwertfestsetzung bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen nach VO (EU) Nr. 1307/2013.

Beschluss vom 30.12.2021 - BVerwG 3 B 25.21 (bereitgestellt am 28.02.2022)

Sachgebiet: Lebensmittelrecht (einschließlich Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände), Recht der Tabakerzeugnisse und verwandter Erzeugnisse und Recht der Ernährungswirtschaft

Beschränkung der Berufungszulassung durch Entscheidungsgründe

Leitsatz

Allein der Umstand, dass die vom Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen zur Erläuterung seiner Zulassungsentscheidung benannte Rechtsfrage für bestimmte Aspekte des Rechtsstreits nicht von Bedeutung ist, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Berufung nur beschränkt zugelassen ist.

Beschluss vom 28.10.2021 - BVerwG 1 WRB 2.21 (bereitgestellt am 12.01.2022)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Leitsatz

Ein vorläufiges Dienstausübungsverbot nach § 22 SG wird nicht allein durch die spätere Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens und die Möglichkeit einer wehrdisziplinarrechtlichen Suspendierung nach § 126 WDO rechtswidrig.

Beschluss vom 02.06.2021 - BVerwG 1 WRB 1.20 (bereitgestellt am 22.09.2021)

Sachgebiet: Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Leitsätze

1. Das Anhörungsrecht der Vertrauensperson in Beschwerdeverfahren (§ 31 SBG) ist akzessorisch zu den Gegenständen, in denen ein Beteiligungsrecht in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahren besteht.

2. Der Begriff der Fürsorge im Sinne des § 26 Abs. 5 SBG umfasst nicht das gesamte Spektrum der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern nur diejenigen sozialen Angelegenheiten, die einen besonderen lokalen Bezug zum Standort bzw. zur Dienststelle haben oder im Verantwortungsbereich des Disziplinarvorgesetzten liegen, mit dem die Vertrauensperson zusammenarbeitet.

3. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Soldaten unterliegt nicht der Beteiligung der Vertrauenspersonen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Ruhensbeschlüsse,
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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

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  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

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