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Beschluss vom 29.07.2021 - BVerwG 4 VR 8.20 (bereitgestellt am 16.09.2021)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Leitsatz

Ob überwiegende Belange der Betroffenen der Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 NABEG entgegenstehen, ist bereits bei deren Erlass zu prüfen.

Beschluss vom 24.03.2021 - BVerwG 4 VR 2.20 (bereitgestellt am 31.05.2021)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

Leitsatz

Der Ausschluss von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung in § 15 Abs. 3 Satz 2 NABEG ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen Völker- und Unionsrecht.

Beschluss vom 27.07.2020 - BVerwG 4 VR 7.19 (bereitgestellt am 14.09.2020)

Sachgebiet: Recht des Ausbaus von Energieleitungen

Leitsatz

§ 2 Abs. 2 EnLAG bestimmt für Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz abschließend, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Planfeststellungsbehörde vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels gegen dessen Willen verlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2019 - 4 A 1.18 - BVerwGE 165, 166 <Ls>). Ist das zur Planfeststellung gestellte Projekt kein Pilotvorhaben nach § 2 Abs. 1 EnLAG, ist ein solches Verlangen ausgeschlossen. Es kann auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG gestützt werden.

Beschluss vom 09.05.2019 - BVerwG 4 VR 1.19 (bereitgestellt am 06.06.2019)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Eilantrag auf weitere Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der Bundesfachplanung

Leitsätze

1. Ein Bund-Länder-Streit gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor, wenn ein Bundesland sich dagegen wendet, dass ein von ihm in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachter Alternativtrassenvorschlag von der Bundesnetzagentur abgeschichtet wurde, und erreichen möchte, dass dieser Vorschlag bis zur abschließenden Entscheidung nach § 12 NABEG im Verfahren verbleibt und dort wie die Trassenvorschläge der Vorhabenträger geprüft wird.

2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, einen von einem Bundesland in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachten Alternativtrassenvorschlag abzuschichten, kann als Verfahrenshandlung gemäß § 44a VwGO nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden.

Beschluss vom 07.01.2016 - BVerwG 4 VR 3.15 (bereitgestellt am 25.01.2016)

Leitsatz

Maßgeblich für die Stellung der Beteiligten in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist die Interessenlage in diesem Verfahren, nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Beschluss vom 14.04.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 (bereitgestellt am 15.05.2013)

Leitsätze

Die Klage gegen einen luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss hat nach § 10 Abs. 6 Satz 1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung, auch wenn sie sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis richtet, die nach § 14 Abs. 1 WHG im Rahmen der Planfeststellung einen eigenständigen Entscheidungsbestandteil darstellt.

Schließt der Gesetzgeber auf der Grundlage des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage aus, so schlägt das Vollzugsinteresse im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei offenem Prozessausgang in der dann gebotenen Interessenabwägung mit erheblichem Gewicht zu Buche. Das bedeutet aber nicht, dass sich dieses Interesse gegenüber dem Aufschubinteresse regelhaft durchsetzt.

Beschluss vom 01.11.2007 - BVerwG 4 VR 3000.07 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

Ein allgemeines Bedürfnis nach Durchführung gewerblichen Passagierflugverkehrs in der Nachtkernzeit (0:00 bis 5:00 Uhr) ist nicht geeignet, sich über das Interesse von Flughafenanwohnern am Schutz der Nachtruhe (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG) hinwegzusetzen, wenn ihnen schon durch Frachtflugverkehr, der auf die Nachtstunden angewiesen ist, eine massive Beeinträchtigung ihrer Nachtruhe zugemutet wird.

Zur Frage der Vereinbarkeit eines partiellen, auf den gewerblichen Passagierflugverkehr beschränkten Nachtflugverbots mit der VO (EWG) Nr. 2408/92 - Streckenzugangsverordnung - und der Richtlinie 2002/30/EG - Betriebsbeschränkungsrichtlinie -.

Beschluss vom 19.06.2007 - BVerwG 4 VR 2.07 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

§ 80b Abs. 2 VwGO ist berichtigend dahin auszulegen, dass das Rechtsmittelgericht auf Antrag anordnen kann, dass die aufschiebenden Wirkung fortdauert.

Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.

Beschluss vom 19.05.2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

Der Ausbau eines Verkehrsflughafens zu einem Frachtdrehkreuz und die Zulassung eines unbeschränkten Nachtflugbetriebs können mit einem bestehenden Bedarf nach Nachtflugbewegungen im Frachtflugverkehr gerechtfertigt werden. Ob sich die Planrechtfertigung mit dem Einwand in Frage stellen lässt, andere Flughäfen kämen vorrangig als Frachtdrehkreuz in Betracht, bleibt offen.

Ob die bestehende Nachfrage nach Nachtflugmöglichkeiten einem berechtigten Interesse der Frachtdienstleister und ihrer Kunden entspringt, liegt jenseits richterlicher Kontrolle.

Beschluss vom 07.08.2002 - BVerwG 4 VR 9.02 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsatz

Maßnahmen, die zur Erstellung ordnungsgemäßer Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind, können Vorarbeiten zur Vorbereitung der Straßenplanung im Sinne von § 16 a FStrG sein.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

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    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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