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Beschluss vom 28.07.2022 - BVerwG 7 B 15.21 (bereitgestellt am 19.09.2022)

Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht

Leitsätze

1. Nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage sind Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers im Gegensatz zu solchen zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

2. Die Auslegung einer raumordnenden Zielfestsetzung durch das Tatsachengericht, die in einem nach Landesplanungsrecht beschlossenen Landesentwicklungsplan enthalten ist und Begriffe der Baunutzungsverordnung verwendet, ist nicht revisibel.

3. Eine entsprechende Anwendung von § 412 ZPO ist angezeigt, wenn ein Gutachten einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen ist. Dies ist insbesondere bei komplexen Verfahren mit umweltrechtlichem Einschlag der Fall.

4. Das Tatsachengericht darf eine für nicht entscheidungserheblich erachtete Tatsache nicht ohne weitere Tatsachenermittlung seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es einen Beweisantrag wegen rechtlicher Unerheblichkeit dieser Tatsache abgelehnt hat. Wenn das Tatsachengericht einen Umstand in den Entscheidungsgründen als Indiz oder Bestätigung für die Richtigkeit einer Prognose benennt, folgt daraus hingegen nicht ohne Weiteres, dass es diesem Umstand entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen hat.

Beschluss vom 31.07.2020 - BVerwG 7 B 2.20 (bereitgestellt am 27.08.2020)

Sachgebiet: Atomrecht

keine Hinzuziehung der Standortgemeinde zum Verfahren auf Änderung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung

Leitsatz

Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2011/70/Euratom schafft weder eigenständige Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente noch entfaltet die Vorschrift ermessenslenkende Wirkung im Rahmen der Entscheidung über die Hinzuziehung zum Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG.

Beschluss vom 20.05.2020 - BVerwG 7 B 13.19 (bereitgestellt am 14.07.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Auswirkungen einer wasserrechtlichen Planfeststellung auf Einrichtungen der Flurbereinigung

Leitsatz

Ein Planfeststellungsverfahren, das sich auf das Gebiet eines Flurbereinigungsplans und die danach geschaffenen Einrichtungen auswirkt, unterliegt weder den Verfahrensanforderungen des § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG, noch ist das geplante Vorhaben an den materiell-rechtlichen Vorgaben für die Bewertung eines Interesses am Fortbestand des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes zu messen.

Beschluss vom 20.12.2019 - BVerwG 7 B 5.19 (bereitgestellt am 13.02.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Leitsatz

Die Ausnahmemöglichkeit nach § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG erlaubt eine Verschlechterung sowohl des mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes, solange diese auf einer Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstandes beruht.

Beschluss vom 21.11.2019 - BVerwG 7 B 30.18 (bereitgestellt am 14.01.2020)

Sachgebiet: Bergrecht

Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

Leitsatz

Eine bergrechtliche Bewilligung kann nach dem Ablauf der Frist des § 16 Abs. 5 Satz 1 BBergG auch dann nicht verlängert werden, wenn der Verlängerungsantrag vor diesem Zeitpunkt gestellt wurde.

Beschluss vom 14.06.2019 - BVerwG 7 B 25.18 (bereitgestellt am 12.08.2019)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz

Leitsatz

Eine Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 130a VwGO ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil das Verwaltungsgericht nach ordnungsgemäßer Durchführung einer mündlichen Verhandlung bei der Beratung über einen nachgelassenen Schriftsatz verfahrensfehlerhaft die ehrenamtlichen Richter übergangen hat.

Beschluss vom 13.06.2019 - BVerwG 7 B 23.18 (bereitgestellt am 11.07.2019)

Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht

Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen Unionsrecht, wenn das Gericht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mangels durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung (nur) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, um so die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung zu ermöglichen.

Beschluss vom 17.09.2018 - BVerwG 7 B 6.18 (bereitgestellt am 10.10.2018)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Leitsatz

Für einen auf § 4 Abs. 1 IFG NRW gestützten Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht in die eigenen Steuerakten ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet.

Beschluss vom 07.03.2016 - BVerwG 7 B 45.15 (bereitgestellt am 06.04.2016)

Rechtsweg für Ansprüche wegen Kosten für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen

Leitsatz

Der Anspruch auf Mitbenutzung gegen angemessenes Entgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 (§ 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) und der Anspruch auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB) stellen keinen einheitlichen Streitgegenstand dar.

Beschluss vom 03.03.2016 - BVerwG 7 B 44.15 (bereitgestellt am 29.03.2016)

Zum Begriff der Abfallentsorgungsanlage in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG

Leitsatz

Der in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG verwendete Begriff der "Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG" erstreckt sich auf Nebeneinrichtungen oder Teile einer Anlage, die für sich betrachtet genehmigungsbedürftig wären.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: