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Beschluss vom 10.02.2023 - BVerwG 7 VR 1.23 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

Leitsätze

1. Für Streitigkeiten über vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

2. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern auch begleitende Entscheidungen wie die vorzeitige Besitzeinweisung.

3. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass am baldigen Bau der Energieleitungen zum Transport von Flüssiggas ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, wird nicht durch die Einschätzung der Bundesnetzagentur entkräftet, dass die gegenwärtige Versorgungslage stabil sei.

4. In den Fällen vorzeitiger Besitzeinweisung scheidet regelmäßig eine Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer als Zustandsstörer aus.

Beschluss vom 27.10.2020 - BVerwG 7 VR 4.20 (bereitgestellt am 24.11.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung

Leitsätze

1. Einer Duldungsanordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AEG für Vorarbeiten eines Planfeststellungsverfahrens steht nicht entgegen, dass das Raumordnungsverfahren bei Erlass der Anordnung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 VR 1.20 -).

2. Die Anordnung einer langjährigen Inanspruchnahme eines Grundstücks (hier durch Grundwassermessstellen) bedarf der besonderen Begründung.

Beschluss vom 29.10.2020 - BVerwG 7 VR 7.20 (bereitgestellt am 24.11.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Vorhaben des potenziellen Bedarfs

Leitsatz

Der Aufstieg eines Eisenbahnvorhabens des potenziellen Bedarfs in den vordringlichen Bedarf kann durch eine auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums dokumentierte und abrufbare Bekanntmachung verlautbart werden (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

Beschluss vom 17.03.2020 - BVerwG 3 VR 1.19 (bereitgestellt am 06.05.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschluss

Leitsätze

1. Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO hindert nicht, einen während des Revisionsverfahrens nach § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG zur Fehlerheilung ergangenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss in die beim Revisionsgericht anhängige Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss einzubeziehen.

2. Die Planfeststellungsbehörde darf die sofortige Vollziehung eines im ergänzenden Verfahren geänderten Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO auch dann anordnen, wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss in der ursprünglichen Fassung wiederhergestellt hatte.

Beschluss vom 05.11.2018 - BVerwG 3 VR 1.18 (bereitgestellt am 26.11.2018)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

Leitsatz

Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung besteht nicht, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung die aktuelle Fahreignung des Betroffenen ergibt.

Beschluss vom 15.12.2016 - BVerwG 3 VR 4.16 (bereitgestellt am 03.01.2017)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Klage eines Landkreises auf Vergrößerung der Rettungsplätze für einen Eisenbahntunnel - hier: einstweiliger Rechtsschutz

Leitsatz

Jedenfalls solange ein planfestgestelltes Eisenbahnvorhaben im Sinne des § 1 Abs. 1 VerkPBG nicht in Betrieb genommen wurde, ist das Bundesverwaltungsgericht auch für Streitigkeiten über Planänderungen zur Anpassung des Vorhabens an geänderte Sicherheitsanforderungen zuständig.

Beschluss vom 01.04.2016 - BVerwG 3 VR 2.15 (bereitgestellt am 25.04.2016)

einstweiliger Rechtsschutz gegen Baulärm

Leitsatz

Bei Mängeln des Lärmschutzkonzepts für die Bauphase können Betroffene die Anordnung realer Schutzvorkehrungen oder die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs im Wege der Planergänzung, nicht aber die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entsprechend nicht seine Außervollzugsetzung verlangen. Ansprüche auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um Schutzvorkehrungen gegen Baulärm können gegebenenfalls durch eine auf einen Baustopp gerichtete Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gesichert werden. <S. 8, 9>

Beschluss vom 23.01.2015 - BVerwG 7 VR 6.14 (bereitgestellt am 17.02.2015)

Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Gebiets- und Artenschutz; einstweiliger Rechtsschutz

Leitsatz

Zum Vollüberprüfungsanspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz.

Beschluss vom 16.09.2014 - BVerwG 7 VR 1.14 (bereitgestellt am 06.02.2015)

Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserrechtliche Erlaubnis für Kraftwerksbetrieb

Leitsatz

§ 4a Abs. 3 UmwRG modifiziert den Maßstab für die Prüfung von Anträgen nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO nur bezogen auf die gebotene Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs. An dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung, in die weitere die Interessenlage der Beteiligten betreffende Gesichtspunkte eingehen können und die je nach Lage des Falles auch losgelöst von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorgenommen werden kann, ändert sich hingegen nichts (im Anschluss an den Beschluss vom 13. Juni 2013 - BVerwG 9 VR 3.13 - juris Rn. 4).

Beschluss vom 30.08.2012 - BVerwG 7 VR 6.12 (bereitgestellt am 15.05.2013)

Leitsatz

Ein Planfeststellungsbeschluss für ein Vorhaben, das in der Anlage (zu § 1) des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSWAG) unter „Teil 3 Internationale Projekte“ aufgeführt ist, ist nur dann kraft Gesetzes sofort vollziehbar (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 VwGO i.V.m. § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG), wenn die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf (Teil 1 Buchst. b lfd. Nr. 31 der Anlage) verlautbart worden ist.

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