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Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 14.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach ESVG 2010

Leitsatz

Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 16.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach dem ESVG 2010

Leitsätze

1. Eine teilrechtsfähige, organisatorisch und wirtschaftlich gegenüber der sie tragenden Kammer verselbständigte berufsständische Versorgungseinrichtung mit vollständiger Rechnungsführung ist gemäß Anhang A Nr. 2.13 Buchst. f der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 als institutionelle Einheit im Sinne des ESVG zu behandeln.

2. Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 22.06.2022 - BVerwG 2 C 12.21 (bereitgestellt am 22.08.2022)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsätze

1. Bei zugelassener Sprungrevision gehört eine Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der Zustimmungserklärung (§ 134 Abs. 1 Satz 3 VwGO) nicht zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung, weil § 58 Abs. 1 VwGO - anders als § 232 Satz 1 ZPO und § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG - eine Belehrung über die Form nicht vorsieht.

2. Den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO an die Belehrung über den Rechtsbehelf wird auch im Anwendungsbereich des § 134 VwGO durch die Bezeichnung "Revision" entsprochen. Denn die "Sprungrevision" ist kein eigenständiger Rechtsbehelf neben der Revision, sondern - wie sich aus § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergibt - eine besondere Erscheinungsform der Grundsatz- und Divergenzrevision.

Beschluss vom 31.05.2022 - BVerwG 6 C 2.20 (bereitgestellt am 18.08.2022)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.

Leitsatz

§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 PolG NRW a. F. sind mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Beschluss vom 10.03.2022 - BVerwG 3 C 5.21 (bereitgestellt am 18.05.2022)

Sachgebiet: Lebensmittelrecht (einschließlich Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände), Recht der Tabakerzeugnisse und verwandter Erzeugnisse und Recht der Ernährungswirtschaft

Vorlagebeschluss zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"

Leitsatz

Die Frage, ob die Weinbereitung - den Anforderungen des Art. 54 Abs. 1 Unterabs. 2 i.V.m. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 für die Bezeichnung "Weingut" entsprechend - "vollständig in diesem Betrieb erfolgt", wenn der namensgebende Weinbaubetrieb den Wein aus Trauben von Rebflächen gepachteter Weinberge in einem vom Bewirtschafter für 24 Stunden angemieteten Kelterhaus keltern lässt, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 14.12.2021 - BVerwG 5 C 3.20 (bereitgestellt am 04.04.2022)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

Leitsatz

Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen die Zusage der Umzugskostenvergütung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der Umzugskostenvergütungszusage um einen rein begünstigenden Verwaltungsakt handelt (Änderung der Rechtsprechung).

Beschluss vom 20.10.2021 - BVerwG 6 C 13.20 (bereitgestellt am 14.12.2021)

Sachgebiet: Postrecht und Telekommunikationsrecht

Unzulässigkeit einer nach Teilrücknahme auf einzelne Festlegungen in den Vergaberegeln eines Frequenzversteigerungsverfahrens beschränkten Revision

Leitsatz

Eine Revision ist nach einer teilweisen Rücknahme nur dann zulässig, wenn es sich bei dem Teil des Streitstoffes, über den weiterhin eine Entscheidung begehrt wird, um einen selbständigen Streitgegenstand oder um einen abtrennbaren Teil eines Streitgegenstands handelt. Dies ist bei einzelnen nicht-technischen Festlegungen in den Vergaberegeln eines Frequenzversteigerungsverfahrens nicht der Fall.

Beschluss vom 12.10.2021 - BVerwG 8 C 4.21 (bereitgestellt am 25.11.2021)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA nach § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO

Leitsatz

Ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument wird nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO eingereicht, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet.

Beschluss vom 20.05.2021 - BVerwG 5 C 11.18 (bereitgestellt am 12.10.2021)

Sachgebiet: Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zum Bedarfssatz des § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG

Leitsatz

Die Festsetzung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatzes für Auszubildende in Hochschulen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, der im streitigen Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 monatlich 373 Euro betrug, ist nicht vereinbar mit dem Teilhaberecht des Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.

Beschluss vom 21.07.2021 - BVerwG 6 C 5.19 (bereitgestellt am 16.09.2021)

Sachgebiet: Eisenbahnrecht, soweit am Verfahren die Bundesnetzagentur beteiligt ist oder die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesnetzagentur vertreten wird

Erledigter Rechtsstreit über Priorisierung konfligierender eisenbahnrechtlicher Rahmenvertragsangebote

Leitsatz

Über konfligierende Rahmenvertragsangebote, die nach der Zweckbestimmung des Rahmenvertrages jeweils einem vertakteten oder ins Netz eingebundenen Verkehr im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EIBV dienten, hatte der Betreiber der Schienenwege - vorbehaltlich der Rechte der Zugangsberechtigten, die sich aus § 13 EIBV ergaben und vorbehaltlich der Bestimmungen des § 19 EIBV - ohne weitere Prüfung der Vorrangkriterien des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder 3 EIBV im Regelentgeltverfahren nach § 9 Abs. 5 EIBV zu entscheiden.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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