Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 27.04.2022 - BVerwG 9 KSt 10.21 (bereitgestellt am 30.06.2022)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Rechtsanwaltsgebühren für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union setzt nicht voraus, dass die dort entstandenen Kosten in der Kostengrundentscheidung des mitgliedstaatlichen Gerichts ausdrücklich erwähnt wurden.

Beschluss vom 29.09.2020 - BVerwG 9 KSt 3.20 (bereitgestellt am 10.11.2020)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

Leitsätze

1. Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten gemäß § 67 Abs. 4 VwGO grundsätzlich durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Das gilt auch für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 165 VwGO.

2. Kosten eines Privatgutachtens, das sich zur Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verhält und sowohl im Klageverfahren als auch im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorgelegt wird, sind unter den in § 162 Abs. 1 VwGO genannten Voraussetzungen vorbehaltlich der jeweiligen Kostengrundentscheidung anteilig in beiden Verfahren erstattungsfähig (im Anschluss an BVerwG, Großer Senat, Beschluss vom 2. März 2020 - Gr. Sen. 1.19 - juris Rn. 14).

3. Materiell-rechtliche Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch sind, soweit sie sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ohne Weiteres klären lassen, nicht in diesem Verfahren, sondern mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen. Demgemäß wird eine Aufrechnung im Erinnerungsverfahren nicht berücksichtigt, falls die Gegenforderung nicht ausnahmsweise unstrittig oder rechtskräftig tituliert ist.

Beschluss vom 02.03.2020 - BVerwG 6 KSt 1.20 (bereitgestellt am 23.03.2020)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf einen Gerichtskostenansatz

Leitsatz

Der Kostenansatz nach § 19 GKG unterliegt als Justizverwaltungsakt gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG den Anforderungen des § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG. Wird er im Falle der Erstellung durch eine Datenverarbeitungsanlage ohne Unterschrift und Namensangabe erlassen, ist das gemäß § 37 Abs. 5 Satz 1 VwVfG nicht zu beanstanden.

Beschluss vom 27.06.2019 - BVerwG 2 KSt 1.19 (bereitgestellt am 13.08.2019)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif; keine Beschränkung auf Sparangebote

Leitsatz

Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im sog. "Flexpreis"-Tarif sind stets erstattungsfähig i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Die Pflicht, die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung so niedrig wie möglich zu halten, führt nicht dazu, dass der Erstattungsanspruch auf den Betrag eines eventuellen Sparangebots ("Super-Sparpreis") reduziert wäre.

Beschluss vom 12.02.2019 - BVerwG 1 KSt 1.19 (bereitgestellt am 04.03.2019)

Sachgebiet: Asylrecht

begründete Kostenerinnerung

Leitsätze

1. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 GKG vor dem Bundesverwaltungsgericht unterliegt nach der vorrangigen Regelung des § 66 Abs. 5 GKG nicht dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO.

2. Die Gerichtskostenfreiheit von Streitigkeiten nach dem Asylgesetz (§ 83b AsylG) erstreckt sich auf sämtliche gerichtliche Verfahren in allen Instanzen und greift auch dann, wenn das konkret eingelegte Rechtsmittel nicht statthaft ist.

Beschluss vom 03.09.2018 - BVerwG 3 KSt 1.18 (bereitgestellt am 26.09.2018)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Terminsgebühr bei fernmündlichem Vergleichsvorschlag des Klägeranwalts

Leitsatz

Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen (Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter einen auf Erledigung des Verfahrens gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.

Beschluss vom 04.07.2017 - BVerwG 9 KSt 4.17 (bereitgestellt am 26.07.2017)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht, mit Ausnahme von Streitigkeiten über Sondernutzungen

Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

Leitsätze

1. Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin sind grundsätzlich auch dann erstattungsfähig, wenn die als Partnerschaft organisierte Rechtsanwaltsgesellschaft auch am Gerichtsort eine weitere Rechtsanwaltskanzlei unterhält.

2. Reisekosten eines an einem "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalts sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts erstattungsfähig. Für Flugkosten gilt das nur, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen.

Beschluss vom 14.03.2017 - BVerwG 4 CN 3.16 (bereitgestellt am 20.04.2017)

Sachgebiet: Baurecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Planerhaltung bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen

Leitsatz

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, ob Art. 11 UVP-RL der Anwendung des § 215 Abs. 1 BauGB entgegensteht, wenn der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens sich gegen einen Bebauungsplan wendet, durch den die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet werden soll, das jedenfalls UVP-vorprüfungspflichtig ist.

Beschluss vom 30.09.2014 - BVerwG 9 KSt 6.14 (bereitgestellt am 04.11.2014)

Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

Leitsatz

Nimmt ein Rechtsanwalt Einsicht in Akten, die ihm auf seinen Antrag in seine Kanzlei übersandt wurden (vgl. § 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO), können die Kosten für die Rücksendung der Akten an das Gericht (hier: 145 Ordner Verwaltungsvorgänge zu einem Planfeststellungsverfahren) - vorbehaltlich der sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergebenden Pflicht zur Kostenminimierung - als Auslagen eines Rechtsanwaltes nach § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig sein.

Beschluss vom 20.08.2014 - BVerwG 9 KSt 3.14 (bereitgestellt am 10.09.2014)

Leitsatz

Wird eine Behörde in der mündlichen Verhandlung durch einen Behördenbediensteten vertreten, können die erstattungsfähigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch die Reisekosten für einen weiteren sachkundigen Behördenmitarbeiter umfassen, wenn ein umfangreiches Streitverfahren mit einer Vielzahl von Rechts- und Tatsachenfragen zu verhandeln ist (hier: erstinstanzliches Planfeststellungsverfahren).

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Ruhensbeschlüsse,
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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
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    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: