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Beschluss vom 14.03.2017 - BVerwG 4 CN 3.16 (bereitgestellt am 20.04.2017)

Sachgebiet: Baurecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Planerhaltung bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen

Leitsatz

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, ob Art. 11 UVP-RL der Anwendung des § 215 Abs. 1 BauGB entgegensteht, wenn der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens sich gegen einen Bebauungsplan wendet, durch den die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet werden soll, das jedenfalls UVP-vorprüfungspflichtig ist.

Beschluss vom 16.01.2017 - BVerwG 3 PKH 3.16 (bereitgestellt am 14.02.2017)

Sachgebiet: Lastenausgleichsrecht einschließlich der Schadenfeststellungen

Verzinsung des Abschlags nach § 8 Abs. 2 EntschG bei Überschreitung der Zwei-Monats-Frist; Verrechnung nach § 350a LAG

Leitsatz

§ 8 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 EntschG regelt die Dauer der Verzinsung abschließend; die Verzinsung ist auch dann nicht zu verlängern, wenn das Bundesausgleichsamt den Abschlag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bestandskraft des Bescheides über die gekürzte Bemessungsgrundlage anweist.

Beschluss vom 03.03.2016 - BVerwG 3 PKH 3.15 (bereitgestellt am 05.04.2016)

Leitsätze

Es begründet keine Besorgnis der Befangenheit, wenn mehrere Klagebegehren, die ein Kläger zur Erreichung der Gebührendegression in einer Klageschrift zusammengefasst hat, die aber nicht in einem zwingenden Sachzusammenhang stehen, vom Verwaltungsgericht aus Gründen der Prozessökonomie von vornherein als getrennte Verfahren angelegt und weiterbearbeitet werden.

Zur Rechtsstaatswidrigkeit der Degradierung eines NVA-Grenzsoldaten, der seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis als Unteroffizier auf Zeit beantragt hatte.

Beschluss vom 28.01.2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsatz

Im sog. Anwaltsprozess gehört die Benennung eines Rechtsanwalts ihrer Wahl (vgl. § 121 Abs. 1 ZPO) ebenso zu den Pflichten einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei wie die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2 ZPO. Die Benennung kann jedoch im Unterschied zu dem ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag, der innerhalb der Klage- bzw. Rechtsmittelfrist zu stellen ist, noch innerhalb der durch die Prozesskostenhilfebewilligung ausgelösten Wiedereinsetzungsfrist (§ 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) nachgeholt werden.

Beschluss vom 14.01.2004 - BVerwG 7 PKH 5.03 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsatz

Das Vermögensamt ist an das rechtskräftige Urteil eines Zivilgerichtes gebunden, das zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten ergangen ist und die Wirksamkeit eines zwischen diesen geschlossenen Vertrages über die einvernehmliche Rückgabe des Vermögenswertes (§ 30 Abs. 1 Satz 2 VermG) feststellt.

Beschluss vom 09.10.2008 - BVerwG 9 PKH 2.08 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

1. Wendet sich ein Planbetroffener gegen Lärmbelästigungen seines Wohngrundstücks, gibt dies der Planfeststellungsbehörde regelmäßig Anlass, neben den Lärmeinwirkungen auf den Innenwohnbereich auch die Lärmeinwirkungen auf eventuell vorhandene Außenanlagen zur Freizeitgestaltung und Erholung am Wohngebäude wie Terrassen oder Balkone zu untersuchen. Denn diese in der Regel ohne Weiteres erkennbaren Außenanlagen bilden im Allgemeinen das Schwergewicht der Außenwohnnutzung.

2. Unabhängig davon, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Außenwohnnutzung jenseits von Terrassen und Balkonen Schutz genießt, ist die Planfeststellungsbehörde jedenfalls insoweit regelmäßig auf konkrete Angaben des Planbetroffenen angewiesen, wenn ein Einwendungsausschluss (§ 17a Nr. 7 Satz 1 FStrG) vermieden werden soll. Dies gilt erst Recht bei einer erst beabsichtigten Nutzung bestimmter Grundstücksteile.

Beschluss vom 04.05.2011 - BVerwG 7 PKH 9.11 (bereitgestellt am 05.12.2012)

Leitsatz

Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe über einen gestellten Befangenheitsantrag nicht entschieden, kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

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  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: