Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 10.01.2023 - BVerwG 2 A 4.22 (bereitgestellt am 14.02.2023)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Sachliche Zuständigkeit für Prüfungen am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF)

Leitsatz

Maßgeblich für die Bestimmung des Geschäftsbereichs des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO sind die gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs des BND.

Beschluss vom 24.02.2022 - BVerwG 5 A 7.20 (bereitgestellt am 08.06.2022)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Beabsichtigt der Präsident des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis die Durchführung einer Maßnahme, die - wie die Einstellung im Sinne von § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG auf Dienstposten oder Arbeitsplätzen in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes - nur die Beschäftigten dieser Dienststelle betrifft, ist der örtliche Personalrat der Zentrale und nicht der Gesamtpersonalrat im Wege der Mitbestimmung zu beteiligen.

Beschluss vom 21.06.2021 - BVerwG 9 A 13.20 (bereitgestellt am 26.07.2021)

Sachgebiet: VerkPBG - Straßen- und Wegerecht

Beiladung der Autobahn GmbH des Bundes

Leitsatz

In Verfahren, die Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesautobahnen betreffen, ist seit 1. Januar 2021 als Vorhabenträgerin die Autobahn GmbH des Bundes, nicht die Bundesrepublik Deutschland gemäß § 65 Abs. 2 VwGO zum Verfahren beizuladen (anders noch BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 9 VR 1.21 - juris Rn. 3).

Beschluss vom 17.12.2020 - BVerwG 5 PB 7.20 (bereitgestellt am 09.03.2021)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Leitsatz

Die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit unterliegt nicht der arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.

Beschluss vom 05.11.2020 - BVerwG 7 A 12.20 (bereitgestellt am 14.12.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Änderungsplanfeststellungsbeschluss

Leitsatz

Streicht der Gesetzgeber ein Vorhaben aus Anlage 1 zu § 18e Abs. 1 AEG, ist das Bundesverwaltungsgericht für den Rechtsstreit um einen nach der Streichung erlassenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss nicht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO zuständig.

Beschluss vom 02.07.2020 - BVerwG 2 A 6.19 (bereitgestellt am 29.07.2020)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Unzulässigkeit einer Anlassbeurteilung bei einem System von Regelbeurteilungen

Leitsatz

§§ 21 und 22 BBG geben für Bundesbeamte ein System von Regelbeurteilungen vor. Eine Anlassbeurteilung kommt wegen dieser Vorgabe in Betracht, wenn sich der Tätigkeitsbereich gerade des zu beurteilenden Beamten in erheblicher Weise geändert hat. Dies setzt bei einem dreijährigen Rhythmus der Regelbeurteilungen eine Änderung für die Dauer von mindestens zwei Jahren und inhaltlich die Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Statusamtes voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 39 ff.).

Beschluss vom 01.10.2019 - BVerwG 3 A 4.18 (bereitgestellt am 05.11.2019)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Akteneinsicht in die Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG

Leitsatz

Der verfahrensakzessorische Einsichtsanspruch aus § 72 Abs. 1 Halbs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 1 VwVfG umfasst nicht die Akteneinsicht in die nicht anonymisierte Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG, wenn die Einsichtnahme nur dazu dienen soll, anhand der personenbezogenen Daten von Einwendern geeignete Betroffene als Kläger gegen den zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss zu identifizieren.

Beschluss vom 20.09.2019 - BVerwG 7 A 5.19 (bereitgestellt am 15.10.2019)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Verweisung eines gegen die DB Netz AG gerichteten Unterlassungsanspruches auf den Zivilrechtsweg

Leitsätze

1. Bedient sich die Verwaltung privatrechtlicher Organisationsformen, ohne dass diesen die Befugnis eingeräumt wird, hoheitlich zu handeln, kommt für Klagen gegen diese privatrechtlichen Organisationen, auch wenn sie vom Staat gegründet und beherrscht werden, nur der Zivilrechtsweg in Betracht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 6. März 1990 - 7 B 120.89 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 244 S. 27 f.).

2. Abwehransprüche gegen Planungsarbeiten der privatrechtlich organisierten DB Netz AG sind als privatrechtlich zu qualifizieren.

Beschluss vom 11.06.2019 - BVerwG 6 A 2.17 (bereitgestellt am 04.07.2019)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche

Anforderungen an den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

Leitsatz

Ein Antrag nach § 4 UIG muss ein Mindestmaß an konkretisierender Eingrenzung aufweisen, damit erkennbar wird, zu welchen Umweltinformationen Zugang gewünscht wird.

Beschluss vom 17.05.2019 - BVerwG 6 A 6.19 (bereitgestellt am 17.06.2019)

Sachgebiet: Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht, Recht der neuen Medien und Presserecht

Einstellung des Verfahrens durch den Berichterstatter bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten nach Befassung des Spruchkörpers

Leitsatz

Eine Entscheidung ergeht nach Befassung des Spruchkörpers mit der Sache in einer mündlichen Verhandlung im vorbereitenden Verfahren gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO, wenn das Verfahren nicht aufgrund der Verhandlung streitig oder unstreitig beendet, sondern vertagt oder ein Beweisbeschluss erlassen worden ist, um weitere Ermittlungen durchzuführen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind.

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: