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Beschluss vom 10.02.2023 - BVerwG 7 VR 1.23 (bereitgestellt am 15.03.2023)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

Leitsätze

1. Für Streitigkeiten über vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

2. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern auch begleitende Entscheidungen wie die vorzeitige Besitzeinweisung.

3. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass am baldigen Bau der Energieleitungen zum Transport von Flüssiggas ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, wird nicht durch die Einschätzung der Bundesnetzagentur entkräftet, dass die gegenwärtige Versorgungslage stabil sei.

4. In den Fällen vorzeitiger Besitzeinweisung scheidet regelmäßig eine Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer als Zustandsstörer aus.

Beschluss vom 28.07.2022 - BVerwG 7 B 15.21 (bereitgestellt am 19.09.2022)

Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht

Leitsätze

1. Nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage sind Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers im Gegensatz zu solchen zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

2. Die Auslegung einer raumordnenden Zielfestsetzung durch das Tatsachengericht, die in einem nach Landesplanungsrecht beschlossenen Landesentwicklungsplan enthalten ist und Begriffe der Baunutzungsverordnung verwendet, ist nicht revisibel.

3. Eine entsprechende Anwendung von § 412 ZPO ist angezeigt, wenn ein Gutachten einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen ist. Dies ist insbesondere bei komplexen Verfahren mit umweltrechtlichem Einschlag der Fall.

4. Das Tatsachengericht darf eine für nicht entscheidungserheblich erachtete Tatsache nicht ohne weitere Tatsachenermittlung seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es einen Beweisantrag wegen rechtlicher Unerheblichkeit dieser Tatsache abgelehnt hat. Wenn das Tatsachengericht einen Umstand in den Entscheidungsgründen als Indiz oder Bestätigung für die Richtigkeit einer Prognose benennt, folgt daraus hingegen nicht ohne Weiteres, dass es diesem Umstand entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen hat.

Beschluss vom 05.11.2020 - BVerwG 7 A 12.20 (bereitgestellt am 14.12.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Änderungsplanfeststellungsbeschluss

Leitsatz

Streicht der Gesetzgeber ein Vorhaben aus Anlage 1 zu § 18e Abs. 1 AEG, ist das Bundesverwaltungsgericht für den Rechtsstreit um einen nach der Streichung erlassenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss nicht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO zuständig.

Beschluss vom 27.10.2020 - BVerwG 7 VR 4.20 (bereitgestellt am 24.11.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung

Leitsätze

1. Einer Duldungsanordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AEG für Vorarbeiten eines Planfeststellungsverfahrens steht nicht entgegen, dass das Raumordnungsverfahren bei Erlass der Anordnung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 VR 1.20 -).

2. Die Anordnung einer langjährigen Inanspruchnahme eines Grundstücks (hier durch Grundwassermessstellen) bedarf der besonderen Begründung.

Beschluss vom 29.10.2020 - BVerwG 7 VR 7.20 (bereitgestellt am 24.11.2020)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Vorhaben des potenziellen Bedarfs

Leitsatz

Der Aufstieg eines Eisenbahnvorhabens des potenziellen Bedarfs in den vordringlichen Bedarf kann durch eine auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums dokumentierte und abrufbare Bekanntmachung verlautbart werden (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

Beschluss vom 26.06.2020 - BVerwG 7 BN 3.19 (bereitgestellt am 27.08.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Ablehnung der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

Leitsatz

Liegen dem Tatsachengericht zu einer entscheidungserheblichen Tatsache Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen vor, die eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat, steht es nach § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO in seinem Ermessen, ob es zusätzliche Sachverständigengutachten einholt. Die Ermessensentscheidung setzt nicht voraus, dass das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat.

Beschluss vom 31.07.2020 - BVerwG 7 B 2.20 (bereitgestellt am 27.08.2020)

Sachgebiet: Atomrecht

keine Hinzuziehung der Standortgemeinde zum Verfahren auf Änderung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung

Leitsatz

Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2011/70/Euratom schafft weder eigenständige Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente noch entfaltet die Vorschrift ermessenslenkende Wirkung im Rahmen der Entscheidung über die Hinzuziehung zum Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG.

Beschluss vom 20.05.2020 - BVerwG 7 B 13.19 (bereitgestellt am 14.07.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Auswirkungen einer wasserrechtlichen Planfeststellung auf Einrichtungen der Flurbereinigung

Leitsatz

Ein Planfeststellungsverfahren, das sich auf das Gebiet eines Flurbereinigungsplans und die danach geschaffenen Einrichtungen auswirkt, unterliegt weder den Verfahrensanforderungen des § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG, noch ist das geplante Vorhaben an den materiell-rechtlichen Vorgaben für die Bewertung eines Interesses am Fortbestand des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes zu messen.

Beschluss vom 20.12.2019 - BVerwG 7 B 5.19 (bereitgestellt am 13.02.2020)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Leitsatz

Die Ausnahmemöglichkeit nach § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG erlaubt eine Verschlechterung sowohl des mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes, solange diese auf einer Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstandes beruht.

Beschluss vom 21.11.2019 - BVerwG 7 B 30.18 (bereitgestellt am 14.01.2020)

Sachgebiet: Bergrecht

Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

Leitsatz

Eine bergrechtliche Bewilligung kann nach dem Ablauf der Frist des § 16 Abs. 5 Satz 1 BBergG auch dann nicht verlängert werden, wenn der Verlängerungsantrag vor diesem Zeitpunkt gestellt wurde.

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