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Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 14.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach ESVG 2010

Leitsatz

Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 27.09.2022 - BVerwG 8 C 16.21 (bereitgestellt am 06.12.2022)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Einordnung berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Marktproduzentinnen oder Teil der Sozialversicherung nach dem ESVG 2010

Leitsätze

1. Eine teilrechtsfähige, organisatorisch und wirtschaftlich gegenüber der sie tragenden Kammer verselbständigte berufsständische Versorgungseinrichtung mit vollständiger Rechnungsführung ist gemäß Anhang A Nr. 2.13 Buchst. f der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 als institutionelle Einheit im Sinne des ESVG zu behandeln.

2. Die Frage, ob pflichtmitgliedschaftlich organisierte berufsständische Versorgungseinrichtungen nach Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und deren Anhang A (ESVG 2010) als Marktproduzentinnen und daher als finanzielle Kapitalgesellschaften einzuordnen sind, die der statistischen Berichtspflicht der Altersvorsorgeeinrichtungen zur Europäischen Zentralbank unterliegen, oder ob sie unter die Ausnahme für die Sozialversicherung gemäß Art. 1 Nr. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2018/231 - EZB/2018/2 - fallen, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 04.02.2022 - BVerwG 8 B 36.21 (bereitgestellt am 22.03.2022)

Sachgebiet: Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht mit Ausnahme der Klagen auf Feststellung der Entschädigungsberechtigung

Ausschluss des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen wegen der Beschäftigung von KZ-Häftlingen

Leitsatz

Die menschenunwürdige Unterbringung und Behandlung auf einem Rittergut eingesetzter Häftlinge des dort errichteten KZ-Außenlagers durch die Unternehmensverantwortlichen schließt einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen für die besatzungshoheitliche Enteignung des Gutes gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG aus.

Beschluss vom 12.10.2021 - BVerwG 8 C 4.21 (bereitgestellt am 25.11.2021)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA nach § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO

Leitsatz

Ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument wird nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO eingereicht, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet.

Beschluss vom 07.07.2020 - BVerwG 8 B 59.19 (bereitgestellt am 29.07.2020)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft

Beihilferechtliches Durchführungsverbot - unbegründete Beschwerde

Leitsatz

Die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Genehmigung einer staatlichen Beihilfe nach dem GAK-Programm 2010 bis 2013 durch die Europäische Kommission (Entscheidungen N 115/2008 vom 2. Juli 2008 - K(2008)3157 - und N 368/2009 vom 22. Dezember 2009 - K(2009)10669 -) erstreckte sich nicht auf Zuwendungen, die erst nach Fristablauf durch Zuwendungsbescheid gegenüber dem begünstigten Breitbandnetzbetreiber bewilligt wurden und bezüglich deren vor Fristablauf nur eine vorbehaltliche Vergabeentscheidung getroffen worden war.

Beschluss vom 12.06.2020 - BVerwG 8 B 8.20 (bereitgestellt am 27.07.2020)

Sachgebiet: Lastenausgleichsrecht einschließlich der Schadenfeststellungen

Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über Wiedereinsetzungsantrag in die Klagefrist

Leitsätze

1. Das Verwaltungsgericht ist gemäß § 60 Abs. 4 VwGO zur Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist auch dann zuständig, wenn dieser Antrag nach Abweisung der Klage und vor Einlegung des Rechtsmittels gegen das Urteil gestellt wurde.

2. Das Rechtsmittelgericht ist nicht verpflichtet, die Sache wegen eines von der Vorinstanz übergangenen Wiedereinsetzungsantrags zurückzuverweisen, wenn eine positive Entscheidung über den Antrag wegen seiner Unzulässigkeit von vornherein ausscheidet.

Beschluss vom 11.12.2019 - BVerwG 8 B 51.19 (bereitgestellt am 14.01.2020)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft

Divergenzzulassung bei der Anwendung von Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder

Leitsatz

Bei einer Divergenz in Anwendung von im Wortlaut übereinstimmenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze zweier Länder, die zugleich ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes übereinstimmen, ist die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen.

Beschluss vom 20.05.2019 - BVerwG 8 BN 1.18 (bereitgestellt am 17.06.2019)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Unvollständige und unzutreffende Angabe von Zuständigkeitsnormen verletzt Zitiergebot

Leitsatz

Das Zitiergebot gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG wird durch eine unvollständige und unzutreffende Angabe von Zuständigkeitsvorschriften auch dann verletzt, wenn die bei der Normsetzung mitwirkende Behörde nach den nicht zitierten einschlägigen Regelungen tatsächlich zuständig war.

Beschluss vom 07.11.2018 - BVerwG 8 B 29.18 (bereitgestellt am 28.11.2018)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Kein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten

Leitsatz

Ein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten lässt sich weder dem Glücksspielstaatsvertrag noch dem Unionsrecht entnehmen.

Beschluss vom 25.01.2018 - BVerwG 8 B 19.17 (bereitgestellt am 27.02.2018)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Zu "anderen Tatsachen", die für die Verfolgungsbedingtheit einer Veräußerung in der NS-Zeit sprechen.

Leitsätze

1. Als "andere Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO in Betracht zu ziehende, sich aus dem konkreten Sachverhalt ergebende individuelle Umstände und Ereignisse setzen keinen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden individuell-konkreten Zugriff auf den verfolgten Veräußerer oder dessen Vermögenswert voraus (Fortführung von BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - ZOV 2011, 131, Teltow-Seehof IV und vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 - juris, Teltow-Seehof V).

2. "Andere Tatsachen" können sich bei einer Verfolgung mittels abstrakt-genereller diskriminierender Regelungen nicht nur aus deren bereits eingetretenen Auswirkungen ergeben, sondern auch daraus, dass der Verfolgte solche Auswirkungen auf die eigene Situation vorhersieht oder befürchtet, sofern dies mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ursächlich für seinen Entschluss zur Veräußerung oder Aufgabe des Vermögenswertes war.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: