Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 11.08.2022 - BVerwG 5 CN 1.21 (bereitgestellt am 06.02.2023)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Änderungen der Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der bei vollstationärer Pflege anfallenden Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten

Leitsätze

1. Die Änderung des Umfangs der nach dem Bremischen Beihilferecht bislang als beihilfefähig anerkannten Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft einschließlich der Investitionskosten der Pflegeeinrichtung im Rahmen einer vollstationären Pflege zu Lasten der Beihilfeberechtigten durch den Verordnungsgeber setzt eine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung des parlamentarischen (Landes-)Gesetzgebers voraus.

2. Erfolgt der Ausschluss von der Beihilfefähigkeit unter Festlegung eines Betrages, der zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts in der besonderen Belastungssituation der vollstationären Pflege dienen soll, müssen aus einer gesetzlichen Regelung zumindest auch die Parameter für die Berechnung dieses Betrages hinreichend klar hervorgehen.

Urteil vom 28.03.2019 - BVerwG 5 CN 1.18 (bereitgestellt am 28.05.2019)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Antragsbefugnis der Eltern eines in einem kirchlichen Kindergarten betreuten Kindes im Normenkontrollverfahren gegen die kommunale Kindertagesstättengebührensatzung

Leitsätze

1. Eltern bzw. Sorgeberechtigte eines in der Kindertagesstätte eines Trägers der freien Jugendhilfe betreuten Kindes sind im Normenkontrollverfahren gegen die kommunale Kindertagesstättengebührensatzung antragsbefugt, wenn sie aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Einrichtungsträger und dem Satzungsgeber in den Anwendungsbereich der angegriffenen Satzungsregelung einbezogen sind und daraus auf ein subjektives Recht dieser Personen auf Berücksichtigung bei der Normgebung zu schließen ist.

2. § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO erfasst auch Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - juris Rn. 34 und Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 B 2.17 -).

Urteil vom 18.04.2013 - BVerwG 5 CN 1.12 (bereitgestellt am 06.06.2013)

Leitsatz

Ein Oberverwaltungsgericht entscheidet bei einer abstrakten Normenkontrolle schon dann „im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit“ im Sinne von § 47 Abs. 1 VwGO, wenn sich im Einzelfall verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben und in denen die angegriffene Norm inzident zu prüfen ist.

Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 CN 2.03 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

1. Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten sind bekannt zu machen.

2. Für die Bekanntgabe ist eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend.

(wie Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 CN 1.03)

Urteil vom 21.01.2010 - BVerwG 5 CN 1.09 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

1. Träger von Kindertageseinrichtungen, die auch einen außerhalb des Gemeindegebietes nachgefragten pädagogischen Bedarf decken (hier: Waldorfkindergärten), dürfen bei der Förderung von Kindergärten nicht benachteiligt werden.

2. Eine mit dem Gleichheitssatz vereinbare Förderung ist nicht gewährleistet, wenn das landesrechtliche Regelungssystem zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen den Trägern mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet für ihre mit auswärtigen Kindern belegten Plätze weder einen rechtlich gesicherten Förderanspruch gegen die Standortgemeinden noch einen annähernd gleich hohen Förderanspruch gegen die Wohnsitzgemeinden einräumt.

Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 CN 1.03 (bereitgestellt am 22.01.2013)

Leitsätze

1. Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten sind bekannt zu machen.

2. Für die Bekanntgabe ist eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
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