Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 09.02.2023 - BVerwG 2 WD 6.22 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten, Cannabiskonsum und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Leitsatz

Ist die Berufung auf das Disziplinarmaß beschränkt, erfolgt keine Überprüfung, ob sich das Gericht des ersten Rechtszuges im Rahmen der Anschuldigungsschrift gehalten hat.

Urteil vom 10.11.2022 - BVerwG 2 WD 20.21 (bereitgestellt am 07.02.2023)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

Leitsätze

1. Zum Amt für Militärkunde (Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes) versetzte Soldaten unterstehen weiterhin der Disziplinargewalt des Bundesministeriums der Verteidigung.

2. Wird eine nichtöffentliche Hauptverhandlung mit offenem Fenster geführt, begründet das regelmäßig keinen schweren Verfahrensmangel im Sinne des § 121 Abs. 2 WDO.

Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 WD 2.22 (bereitgestellt am 03.01.2023)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen öffentlichen Zugänglichmachens zweier kinderpornographischer Videodateien

Leitsatz

Bezugspunkt für die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist die Gesamtverfahrensdauer; Verfahrensverzögerungen können innerhalb einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert werden.

Urteil vom 02.06.2022 - BVerwG 2 WD 30.20 (bereitgestellt am 13.09.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der Verschaffung kinderpornographischer Dateien

Leitsatz

Das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte indiziert unabhängig davon die disziplinarische Höchstmaßnahme, ob dem Verhalten eine pädophile oder eine masochistische Sexualpräferenz zugrunde liegt. Eine Wehrbeschädigung kann in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht als mildernder Umstand gewertet werden.

Urteil vom 30.06.2022 - BVerwG 2 WD 14.21 (bereitgestellt am 06.09.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden

Leitsätze

1. Eine Schülerpraktikantin bei der Bundeswehr unterfällt dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

2. Die sexuelle Belästigung einer bei der Bundeswehr beschäftigten Schülerpraktikantin durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.

Urteil vom 12.05.2022 - BVerwG 2 WD 10.21 (bereitgestellt am 05.09.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

Leitsatz

Verhaltensweisen eines Soldaten, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, sind im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.

Urteil vom 14.04.2022 - BVerwG 2 WD 9.21 (bereitgestellt am 18.07.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

Leitsatz

Die heimliche Aufbewahrung von Überbeständen der Bundeswehr ist ein Dienstvergehen. Der Verkauf dieses Materials ist als Unterschlagung zu werten und wird im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet.

Urteil vom 04.11.2021 - BVerwG 2 WD 25.20 (bereitgestellt am 28.06.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

Leitsätze

1. Beim Einbringen von nationalsozialistischer Kennzeichen in eine Bundeswehrkaserne bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen.

2. Wird das Verwenden der nationalsozialistischen Kennzeichen nicht angeschuldigt, kann es nicht maßnahmeverschärfend berücksichtigt werden.

Urteil vom 10.03.2022 - BVerwG 2 WD 7.21 (bereitgestellt am 30.05.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich eines Truppenübungsplatzes

Leitsätze

1. Ein Soldat, der einen rechtswidrigen, aber verbindlichen Befehl befolgt, handelt hinsichtlich der mit der Befehlsausführung verbundenen Dienstpflichtverletzungen ohne Schuld.

2. Auf Befehlsnotstand kann sich auch ein Soldat berufen, der einen rechtswidrigen und unverbindlichen gefährlichen Befehl befolgt, ohne dabei eine Straftat zu begehen.

3. § 35 Abs. 2 StGB gilt entsprechend für einen Irrtum über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Befehls.

Urteil vom 10.02.2022 - BVerwG 2 WD 1.21 (bereitgestellt am 25.05.2022)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

Leitsätze

Bei der wiederholten Ausübung körperlicher Gewalt in einer Ehe zwischen zwei Soldaten bildet die Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen.

Die Kameradschaftspflicht nach § 12 SG ist nicht darauf angelegt, in die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen einer Soldatin und einem Soldaten hineinzuwirken.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

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    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

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