Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 15.11.2022 - BVerwG 9 C 12.21 (bereitgestellt am 20.04.2023)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm

Leitsätze

1. Die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage kann trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm eintreten, wenn aufgrund des langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden kann und das ursprüngliche Bauprogramm tatsächlich aufgegeben worden ist.

2. Kann ein Beitragsbescheid aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht mehr ergehen, gibt es keine Rechtfertigung, an seiner Stelle einen Vorausleistungsbescheid zu erlassen.

Urteil vom 01.03.2023 - BVerwG 9 C 25.21 (bereitgestellt am 04.04.2023)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter darf sich bezüglich des Zeitpunkts der Zustellung eines Widerspruchsbescheids nicht auf die Angaben seines Mandanten verlassen, sondern muss deren Richtigkeit eigenverantwortlich überprüfen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - NJW 2019, 1151).

Urteil vom 14.09.2022 - BVerwG 9 C 24.21 (bereitgestellt am 10.01.2023)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

Leitsatz

Die für die Rechtsbehelfsbefugnis von Umweltvereinigungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG erforderliche Anerkennung nach § 3 UmwRG ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die nicht bei Einlegung des Rechtsbehelfs, sondern am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss.

Urteil vom 20.09.2022 - BVerwG 9 C 2.22 (bereitgestellt am 19.12.2022)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Kommunale Wettbürosteuer unzulässig

Leitsatz

Die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer ist unzulässig, weil eine solche Steuer nach Maßgabe des Art. 105 Abs. 2a GG den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuern) gleichartig ist.

Urteil vom 26.01.2022 - BVerwG 9 C 5.20 (bereitgestellt am 18.05.2022)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Grundwasserentnahmeentgelt für Grubenwasserhaltung

Leitsatz

Die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme vermittelt einen durch die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts abschöpfbaren Sondervorteil auch dann, wenn die Hebung von Grubenwasser aufgrund eines zugelassenen Hauptbetriebsplans nach dem Ende der aktiven Steinkohleförderung fortgeführt wird.

Urteil vom 06.10.2021 - BVerwG 9 C 10.20 (bereitgestellt am 26.01.2022)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Berücksichtigung einer Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers

Leitsätze

1. Zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben, die beim Übergang einer öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger zu beachten sind, gehören die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, zu deren Gewährleistung die Verjährungsvorschriften beitragen.

2. In die durch die Festsetzungsverjährung vermittelte, verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition wird eingegriffen, wenn und soweit der neue Einrichtungsträger bei der Bemessung seiner Beiträge Herstellungsaufwand berücksichtigt, der bereits Gegenstand des früheren Beitragsschuldverhältnisses war und für den der vormalige Einrichtungsträger nach Ablauf der Festsetzungsfrist keine Beiträge mehr erheben durfte.

Urteil vom 06.10.2021 - BVerwG 9 C 9.20 (bereitgestellt am 26.01.2022)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Vertrauensschutz für hypothetische Festsetzungsverjährung nach Wechsel des Einrichtungsträgers

Leitsätze

1. Die Höchstfrist von 15 Kalenderjahren nach Eintritt der Vorteilslage für die Festsetzung von Anschlussbeiträgen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 KAG BB steht mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Einklang. Dies gilt auch, soweit der Lauf dieser Frist nach § 19 Abs. 1 Satz 3 KAG BB bis zum 3. Oktober 2000 gehemmt war.

2. Zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben, die beim Übergang einer öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger zu beachten sind, gehört auch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz des Vertrauensschutzes.

3. In die durch die hypothetische Festsetzungsverjährung gegenüber dem bisherigen Träger einer öffentlichen Einrichtung vermittelte, verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition wird eingegriffen, wenn und soweit der neue Einrichtungsträger bei der Bemessung der Beiträge Herstellungsaufwand berücksichtigt, für den der frühere Einrichtungsträger wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung keine Anschlussbeiträge mehr erheben konnte.

Urteil vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 3.20 (bereitgestellt am 13.09.2021)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und Erschließungsbeitragsrecht.

Leitsätze

1. Die Revisionsbegründung genügt den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, wenn sie den Willen des Revisionsführers zur Durchführung des Revisionsverfahrens deutlich zum Ausdruck bringt und ihre Funktion erfüllt, die übrigen Beteiligten und das Revisionsgericht über die das Revisionsbegehren maßgeblich stützenden Gründe zu unterrichten.

2. Eine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen kommt nicht in Betracht, soweit die Festsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme vorliegt. Aufwand und Kosten, die im Anwendungsbereich des § 135a BauGB bzw. § 8a BNatSchG a.F. abgerechnet werden könnten, sind dem Erschließungsbeitragsrecht entzogen.

3. Nicht alles, was sich in der ökologischen Bilanzierung eines Bebauungsplans positiv "ausgleichend" auswirkt, ist zugleich eine festgesetzte Ausgleichsmaßnahme i.S.d. § 1a Abs. 3 i.V.m. § 135a BauGB.

Urteil vom 29.04.2021 - BVerwG 9 C 1.20 (bereitgestellt am 23.08.2021)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

Leitsatz

Die für die Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse vorgesehene Gebührenregelung in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (§ 9a Abs. 4) ist mit der Verfassung vereinbar.

Urteil vom 25.01.2021 - BVerwG 9 C 1.19 (bereitgestellt am 27.07.2021)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans.

Leitsätze

1. Eine Revision, die im Übrigen den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO genügt, ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die Revisionsbegründung sich mit der Frage, auf der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung beruht, nicht auseinandersetzt.

2. Ein Durchführungsvertrag im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezieht sich anders als ein Erschließungsvertrag nicht auf eine gebietsbezogene Erschließung, sondern auf die Einzelerschließung eines Vorhabens im Sinne von § 30 BauGB im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans. Er ist in § 12 BauGB spezialgesetzlich ausgestaltet.

3. Für eine auf Grund eines Durchführungsvertrags im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans hergestellte öffentliche Straße können nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Eine solche Straße stellt unabhängig von dem durch die tatsächlichen Verhältnisse vermittelten Gesamteindruck eine selbständige Erschließungsanlage dar.

4. Ein Privatweg kann nur dann als nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße die maßgebliche Erschließungsanlage sein, wenn er zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet ist. Dies setzt voraus, dass er diesen Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für ihre zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist.

5. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück im Hinblick auf ein gemeindliches Verkehrskonzept ausnahmsweise auch durch eine Straße erschlossen sein kann, die ihm für sich genommen nicht die erforderliche wegemäßige Erschließung vermittelt.

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