Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 26.05.2020 - BVerwG 10 B 1.20 (bereitgestellt am 14.07.2020)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Verwaltungsrechtsweg bei Informationszugangsanspruch gegenüber juristischer Person des Privatrechts

Leitsatz

Für eine Rechtsstreitigkeit über einen auf das Hamburgische Transparenzgesetz gestützten Informationszugangsanspruch gegen eine juristische Person des Privatrechts ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn diese im Hinblick darauf in Anspruch genommen wird, dass sie nach § 2 Abs. 3 Halbs. 2 HmbTG als Behörde gilt.

Beschluss vom 18.12.2019 - BVerwG 10 B 14.19 (bereitgestellt am 05.02.2020)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

beschränkter Vorrang des Auskunftsrechts nach § 475 StPO

Leitsatz

Auskunftsbegehren über Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich allein auf verfahrensübergreifende Merkmale beziehen und sich nicht auf personenbezogene Daten Dritter richten, werden von dem in § 1 Abs. 3 IFG normierten Vorrang fachgesetzlicher Informationszugangsansprüche nicht erfasst.

Beschluss vom 28.10.2019 - BVerwG 10 B 21.19 (bereitgestellt am 17.12.2019)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt

Leitsatz

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Beschluss vom 03.11.2006 - BVerwG 10 B 19.06 (bereitgestellt am 25.02.2019)

Leitsatz

Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Wege- und Gewässerplans gemäß § 41 Abs. 1 FlurbG durch die Widerspruchsbehörde ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides. Daher hat die obere Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über den zulässigen Widerspruch eines anerkannten Naturschutzvereins zu berücksichtigen, dass ein im Plangebiet gelegenes Gewässersystem nach Feststellung bzw. Genehmigung des Plans in das Nachmeldeverfahren zur Umsetzung der sog. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mit dem Ziel der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (sog. FFH-Gebiete) einbezogen worden ist.

Beschluss vom 12.03.2018 - BVerwG 10 B 25.17 (bereitgestellt am 18.04.2018)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft

Zum Rechtsweg bei Inanspruchnahme des Sicherungsgebers für öffentlich-rechtliche Erstattungsschuld

Leitsätze

1. Ob ein Vertrag privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, bestimmt sich nach seinem Gegenstand und Zweck. Ein Vertrag ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wenn sein Gegenstand sich auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht oder, wenn eine gesetzliche Vorordnung des Vertragsgegenstandes fehlt, wenn er nach seinem Zweck in enger, unlösbarer Beziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben steht.

2. Wird ein Sicherungsgeber für eine öffentlich-rechtliche Hauptforderung gerichtlich in Anspruch genommen, so kann die Frage, ob das Sicherungsgeschäft öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Art ist, für die Bestimmung des Rechtswegs nicht offenbleiben. Namentlich erlaubt § 17 Abs. 2 GVG dem angegangenen Gericht nicht, die Sache auch unter dem rechtswegfremden Gesichtspunkt zu prüfen. Dies wäre nur zulässig, wenn der geltend gemachte Klaganspruch gleichzeitig unter beiden rechtlichen Gesichtspunkten begründet sein könnte (Anspruchsnormenkonkurrenz), nicht hingegen, wenn nur entweder der eine oder der andere gegeben sein kann (alternative Klagebegründung).

Beschluss vom 14.11.2017 - BVerwG 10 B 4.17 (bereitgestellt am 14.12.2017)

Sachgebiet: Treuhandgesetz, Kommunalvermögensgesetz und Vermögenszuordnungsgesetz

Konkrete Ausführungsplanung auch im komplexen Siedlungsbau nur bei verbindlicher Investitionsentscheidung

Leitsatz

Eine konkrete Ausführungsplanung für den komplexen Siedlungsbau im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Alt. 2 VZOG setzt ebenso wie eine entsprechende Planung für den komplexen Wohnungsbau voraus, dass alle für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Entscheidungen einschließlich einer verbindlichen Investitionsentscheidung bereits getroffen wurden.

Beschluss vom 31.07.2017 - BVerwG 10 B 26.16 (bereitgestellt am 12.09.2017)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein.

Leitsätze

1. Die rechtliche Prüfung eines Zuwendungsfalles durch die Bewilligungsbehörde stellt auch dann kein Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG dar, wenn es sich um eine rechtlich gebundene Entscheidung handelt.

2. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten durch die zuwendende Behörde auf der Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kommt nicht als bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG in Betracht. Das gilt unabhängig davon, ob diese Bewertung einfach oder schwierig ist.

Beschluss vom 08.06.2017 - BVerwG 10 B 11.16 (bereitgestellt am 07.08.2017)

Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft

Zur Anwendung des § 49a Abs. 1 VwVfG auf nachhaftende ehemalige Gesellschafter einer GbR

Leitsatz

§ 49a VwVfG ermächtigt zur Festsetzung von Erstattungsforderungen durch Verwaltungsakt gegenüber Zuwendungsempfängern und anderen Erstattungsschuldnern, nicht jedoch gegenüber Personen, die nur für die Erstattungsschuld eines Anderen haften.

Beschluss vom 26.06.2017 - BVerwG 10 B 25.16 (bereitgestellt am 19.07.2017)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Zum Regelungsgehalt des § 30 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG

Leitsatz

Die aus § 30 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG folgende Befreiung des Versorgungsträgers von der Leistungspflicht besteht nur im Umfang von Leistungen, die er an die bisher berechtigte Person erbracht hat.

Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 10 B 1.16 (bereitgestellt am 09.02.2017)

Sachgebiet: Treuhandgesetz, Kommunalvermögensgesetz und Vermögenszuordnungsgesetz

Ersatzangebot nach rechtskräftiger Verurteilung zur Wertauskehr

Leitsätze

1. Die Befugnis der verfügenden Stelle, die Pflicht zur Auskehr des Verkaufserlöses oder des Wertes durch die Pflicht zur Verschaffung eines Ersatzgrundstücks zu ersetzen, setzt voraus, dass die verfügende Stelle selbst Eigentümerin des Ersatzgrundstücks ist.

2. Gegen ein rechtskräftiges Urteil im Auskehrprozess, welches die verfügende Stelle zur Zahlung des Verkaufserlöses oder des Wertes verurteilt, kann die Vollstreckungsgegenklage nicht auf nachträgliche Ersatzangebote gestützt werden, die der verfügenden Stelle bereits im Auskehrprozess möglich gewesen sind.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: