Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 20.03.2023 - BVerwG 10 PKH 2.22 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Beschluss vom 20.03.2023 - BVerwG 10 PKH 1.22 (bereitgestellt am 31.05.2023)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Urteil vom 26.01.2023 - BVerwG 10 CN 1.23 (bereitgestellt am 23.05.2023)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Leitsätze

1. Eine Schutzgebietsausweisung setzt nur dann einen Rahmen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 4 SUP-RL, wenn sie eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung von Projekten aufstellt, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 62).

2. Ohne eine Rahmensetzung fehlt es einer Landschaftsschutzgebietsverordnung zugleich an einem Mindestmaß an Konkretisierung, um feststellen zu können, ob von ihrer Verwirklichung eine erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes ausgehen könnte (Art. 3 Abs. 2 Buchst. b SUP-RL i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL).

3. Unionsumweltrecht gebietet es, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG so anzuwenden, dass er einen Rechtsbehelf einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung nicht ausschließt, die eine Verletzung von Art. 11 Abs. 1 des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege" zur Alpenkonvention wegen einer Verkleinerung des bisherigen Landschaftsschutzgebiets rügt.

Beschluss vom 24.01.2019 - BVerwG 10 BN 2.18 (bereitgestellt am 21.02.2019)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Urteil vom 27.06.2018 - BVerwG 10 CN 1.17 (bereitgestellt am 03.09.2018)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Kein Ausschluss kommunaler Fraktionen "verfassungsfeindlicher" Parteien oder Wählervereinigungen von Fraktionszuwendungen

Leitsätze

1. Bei verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollen betreffend kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften sind kommunale Organe und Organteile entsprechend § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, wenn die angegriffene Vorschrift ein ihnen selbst zugewiesenes organschaftliches Recht zum Gegenstand hat und dies durch die Geltung der Norm oder deren Vollzug verkürzt wird. Eine nachteilige Betroffenheit durch faktische Auswirkungen normativer Eingriffe in die Rechte anderer Organe oder Organteile begründet keine Antragsbefugnis.

2. Kommunale Fraktionen, die aus Vertretern verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen bestehen, durften gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 2 GG a.F. und Art. 9 Abs. 2 GG nicht deswegen von Zuwendungen zur Fraktionsgeschäftsführung ausgeschlossen werden. Auch nach derzeitigem Verfassungsrecht (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 2 bis 5 GG) ist eine an dieses Kriterium anknüpfende Benachteiligung bei der Verteilung kommunaler Fraktionszuwendungen nicht zulässig.

Beschluss vom 22.03.2018 - BVerwG 10 BN 4.17 (bereitgestellt am 15.05.2018)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Beschluss vom 22.03.2018 - BVerwG 10 BN 5.17 (bereitgestellt am 15.05.2018)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Beschluss vom 22.03.2018 - BVerwG 10 BN 1.17 (bereitgestellt am 15.05.2018)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Normenkontrollzuständigkeit gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist verfassungskonform

Leitsatz

Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 3 Abs. 1 GG verbieten, die Zuständigkeit eines gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts mehrerer Länder für die Normenkontrolle untergesetzlicher Vorschriften der beteiligten Länder im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO differenzierend danach zu regeln, ob das betreffende Land, zu dessen Landesrecht die angegriffene Vorschrift gehört, die Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugelassen hat.

Beschluss vom 22.03.2018 - BVerwG 10 BN 2.17 (bereitgestellt am 15.05.2018)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Beschluss vom 22.03.2018 - BVerwG 10 BN 3.17 (bereitgestellt am 15.05.2018)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

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