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Urteil vom 24.01.2023 - BVerwG 4 CN 6.21 (bereitgestellt am 25.05.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Leitsatz

Die Gemeinde muss Flächen, für die ein Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung Windenergie festsetzt, nicht in das gesamträumliche Konzept für eine Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einbeziehen.

Urteil vom 26.01.2023 - BVerwG 10 CN 1.23 (bereitgestellt am 23.05.2023)

Sachgebiet: Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht

Leitsätze

1. Eine Schutzgebietsausweisung setzt nur dann einen Rahmen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 4 SUP-RL, wenn sie eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung von Projekten aufstellt, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-300/20 - Rn. 62).

2. Ohne eine Rahmensetzung fehlt es einer Landschaftsschutzgebietsverordnung zugleich an einem Mindestmaß an Konkretisierung, um feststellen zu können, ob von ihrer Verwirklichung eine erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes ausgehen könnte (Art. 3 Abs. 2 Buchst. b SUP-RL i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL).

3. Unionsumweltrecht gebietet es, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG so anzuwenden, dass er einen Rechtsbehelf einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung nicht ausschließt, die eine Verletzung von Art. 11 Abs. 1 des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege" zur Alpenkonvention wegen einer Verkleinerung des bisherigen Landschaftsschutzgebiets rügt.

Beschluss vom 02.03.2023 - BVerwG 4 KSt 1.23 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Urteil vom 06.12.2022 - BVerwG 4 CN 4.21 (bereitgestellt am 26.04.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

Leitsätze

1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan kann nicht auf die Verletzung organschaftlicher Beteiligungsrechte im Normsetzungsverfahren gestützt werden.

2. Die Antragsberechtigung einer Behörde nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO knüpft bei einer Landesbehörde an die in § 61 Nr. 3 VwGO abschließend geregelte und ihr der Sache nach vorausliegende Beteiligungsfähigkeit an.

Beschluss vom 14.03.2023 - BVerwG 10 KSt 2.23 (bereitgestellt am 18.04.2023)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Beschluss vom 14.03.2023 - BVerwG 10 KSt 3.23 (bereitgestellt am 18.04.2023)

Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind

Urteil vom 24.01.2023 - BVerwG 4 CN 8.21 (bereitgestellt am 03.04.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Rechtsschutzbedürfnis eines Umweltverbandes für einen Normenkontrollantrag gegen einen bereits umgesetzten Bebauungsplan

Leitsatz

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eines nach § 2 Abs. 1 UmwRG antragsbefugten Umweltverbandes entfällt nicht deshalb, weil der angegriffene Bebauungsplan bereits vollständig umgesetzt ist.

Urteil vom 10.11.2022 - BVerwG 4 CN 1.21 (bereitgestellt am 20.02.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Keine private Grünfläche für den gemeinschaftlichen Gebrauch.

Leitsatz

Flächen, die überwiegend fremdnützig genutzt werden sollen, sind keine privaten Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.

Urteil vom 14.12.2022 - BVerwG 4 CN 1.22 (bereitgestellt am 20.02.2023)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Normenkontrolle eines Bebauungsplans

Leitsatz

Der von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 3 BauGB vorausgesetzte Hinweiszweck verlangt, dass die Bekanntmachung der Genehmigung oder des Beschlusses des Bebauungsplans geeignet ist, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebiets dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplans unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen – bei der Gemeinde ausliegenden – Plan zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 <350>). Darauf ist der Begriff beschränkt. Er ist nicht darüber hinaus als allgemeine Anforderung an die Bekanntmachung einer Satzung oder ihres Beschlusses zu verstehen.

Urteil vom 12.07.2022 - BVerwG 4 CN 3.21 (bereitgestellt am 06.09.2022)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Antragsbefugnis eines Bergwerkunternehmers für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der das noch nicht wiedernutzbar gemachte ehemalige Betriebsgelände überplant.

Leitsatz

Die Verantwortung eines Bergbauunternehmens nach § 58 Abs. 1 BBergG für die Wiedernutzbarmachung ehemaliger Abbauflächen im Gebiet eines Bebauungsplans ist ein die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründender abwägungserheblicher Belang.

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