Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 18.03.2021 - BVerwG 7 CN 1.20 (bereitgestellt am 14.07.2021)

Sachgebiet: Abfallrecht und Bodenschutzrecht

Antragsbefugnis für Normenkontrolle bei mittelbarer Grundrechtsbeeinträchtigung

Leitsätze

1. Ein Widerruf im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 3 KrWG ist bei funktionaler Betrachtung jede Rückänderung einer in einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsgebiet geschaffenen Ausschlussregelung.

2. § 20 Abs. 3 Satz 3 KrWG vermittelt einem privaten Entsorgungsunternehmen keinen einfachrechtlichen Drittschutz.

Sachgebiet: Abfallrecht und Bodenschutzrecht

Urteil vom 27.06.2018 - BVerwG 10 CN 1.17 (bereitgestellt am 03.09.2018)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Kein Ausschluss kommunaler Fraktionen "verfassungsfeindlicher" Parteien oder Wählervereinigungen von Fraktionszuwendungen

Leitsätze

1. Bei verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollen betreffend kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften sind kommunale Organe und Organteile entsprechend § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, wenn die angegriffene Vorschrift ein ihnen selbst zugewiesenes organschaftliches Recht zum Gegenstand hat und dies durch die Geltung der Norm oder deren Vollzug verkürzt wird. Eine nachteilige Betroffenheit durch faktische Auswirkungen normativer Eingriffe in die Rechte anderer Organe oder Organteile begründet keine Antragsbefugnis.

2. Kommunale Fraktionen, die aus Vertretern verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen bestehen, durften gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 2 GG a.F. und Art. 9 Abs. 2 GG nicht deswegen von Zuwendungen zur Fraktionsgeschäftsführung ausgeschlossen werden. Auch nach derzeitigem Verfassungsrecht (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 2 bis 5 GG) ist eine an dieses Kriterium anknüpfende Benachteiligung bei der Verteilung kommunaler Fraktionszuwendungen nicht zulässig.

Urteil vom 08.09.2016 - BVerwG 10 CN 1.15 (bereitgestellt am 08.11.2016)

Sachgebiet: Kommunalrecht, einschließlich des Kommunalwahlrechts

Bundesrechtliche Ermächtigung zu Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeversorgung

Leitsätze

1. § 16 EEWärmeG stellt eine bundesrechtliche Befugnisnorm zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeeinrichtungen zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes dar. Sie ist von der Gesetzgebungshoheit des Bundes für den Bereich der Luftreinhaltung gedeckt.

2. Ein Anschluss- und Benutzungszwang nach § 16 EEWärmeG kann auch angeordnet werden, wenn die kommunale Fernwärmeeinrichtung die Standards der Nummer VIII der Anlage zum EEWärmeG nicht einhält. Erfüllt sie diese Standards, besteht eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung dafür, dass der Anschluss- und Benutzungszwang ein geeignetes Mittel zur Förderung des Klima- und Ressourcenschutzes darstellt.

Urteil vom 17.03.2016 - BVerwG 7 CN 1.15 (bereitgestellt am 18.05.2016)

Zum Begriff der im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO

Leitsatz

Bestimmt das Recht eines Landes auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften entscheidet, sind davon nur Vorschriften dieses Landes erfasst.

Urteil vom 26.11.2015 - BVerwG 7 CN 1.14 (bereitgestellt am 10.02.2016)

Aufhebung eines Trinkwasserschutzgebiets

Leitsätze

1. Ein Zweckverband, der die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung erfüllt, ist als Behörde befugt, einen Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO hinsichtlich einer Verordnung zu stellen, mit der ein in seinem Verbandsgebiet gelegenes Trinkwasserschutzgebiet aufgehoben wird.

2. Eine Wasserschutzgebietsverordnung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 WHG für deren Erlass nicht mehr vorliegen.

3. Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot steht der Aufhebung einer Schutzgebietsfestsetzung, deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, nicht entgegen.

Urteil vom 21.01.2015 - BVerwG 10 CN 1.14 (bereitgestellt am 14.04.2015)

Sachgebiet: Recht der freien Berufe

Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden

Leitsatz

Die Gewährleistung der Bausicherheit dient im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG dem Erfordernis der öffentlichen Sicherheit. Sie ist ein legitimes Ziel, das für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren rechtfertigen kann.

Urteil vom 02.08.2012 - BVerwG 7 CN 1.11 (bereitgestellt am 22.05.2014)

Leitsatz

Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets muss sich an den hydrogeologisch-hydraulisch ermittelten Grenzen des Wassereinzugsgebiets orientieren. Dabei ist zugunsten der Behörde ein „administrativer Vereinfachungsspielraum“ anzuerkennen.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: