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Eine Nichtregierungsorganisation, die Asylverfahrensberatung durchführt, hat keinen Anspruch auf Zugang ihres Beratungspersonals und Zufahrt eines als Beratungsraum genutzten Busses zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende, um dort eine nicht zuvor angefragte Asylverfahrensberatung anzubieten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger begehrt für seinen "Infobus für Flüchtlinge" und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zufahrt und den Zugang zu den oberbayerischen Aufnahmeeinrichtungen des beklagten Freistaats Bayern, um Asylsuchende zu beraten.

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Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren - insbesondere durch Vorgesetzte - zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der beklagte Beamte steht als Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14 BBesO) im Dienst der klagenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im März 2015 erlangte die Klägerin Kenntnis davon, dass der Beklagte in einer Vielzahl von Fällen die Kernarbeitszeit nicht eingehalten hatte, weil er morgens zu spät gekommen war.

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Am 23. März 2023 ist zum zweiten Mal der Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts an eine Wissenschaftlerin und zwei Wissenschaftler verliehen worden. Der Preis zeichnet herausragende wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts sowie der Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Frau Dr. Mariamo Katharina Ilal , LL.M., erhielt den Preis in der Klasse "Monographien" für ihr Werk " Der Geheimhaltungskonflikt im Verwaltungsprozess"  (Beiträge zum Verwaltungsrecht, Bd. 25, 2023). Die an der Humboldt-Universität Berlin entstandene Dissertation untersucht, wie im Verwaltungsprozess mit Akten umzugehen ist, die – aus welchen Gründen auch immer – anderen Prozessbeteiligten nicht zur Kenntnis kommen sollen.

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Am 23. März 2023 hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zusammen mit Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck und der Leiterin der Abteilung Rechtspflege, Dr. Heike Neuhaus, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig besucht. Das Treffen diente sowohl dem fachlichen Austausch mit den höchsten Verwaltungsrichterinnen und -richtern als auch der Vorstellung des nicht-richterlichen Bereiches sowie dem Austausch mit den Gremienvertretern des Bundesverwaltungsgerichts. In Fachgesprächen mit den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern und dem Richterrat wurde unter anderem die Beschleunigung von Planungsverfahren und die Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung erörtert.

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Die im September 2022 erlassene Anordnung einer Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die beiden Tochtergesellschaften der in Luxemburg und Moskau ansässigen Klägerinnen sind unter anderem an der PCK-Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder (PCK) beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordostens Deutschlands mit Mineralölprodukten und beliefert den Berliner Flughafen.

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Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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1. Allgemeiner Überblick Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundes­verwaltungsgericht ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im ver­gangenen Geschäftsjahr insgesamt 980 Verfah­ren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 9,6 % gegenüber dem Jahr 2021. Die Zahl der Erledigungen sank um 7,9 % auf 975 (Vorjahr: 1 059). Zu den erfassten Verfahren zäh­len neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanz­liche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrs­wege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienst­verfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

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Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt.

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Ab 1. März 2023 werden die Akten sämtlicher eingehender und fortgeführter Verfahren des 4. und 9. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig elektronisch geführt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 arbeiten somit bereits sechs Senate mit der Elektronischen Gerichtsakte. Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO müssen sämtliche Gerichtsakten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist bestrebt, diese gesetzliche Vorgabe schon zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Seit 1. September 2022 arbeiten der 1. und 5. Senat und seit 1. Dezember 2022 der 3. und 6. Senat mit der führenden elektronischen Gerichtsakte.

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