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Urteil vom 09.12.2022 - BVerwG 3 A 1.21 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG und Lastentragung nach Art. 104a Abs. 6 GG einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsgesetze

Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

Leitsatz

Hat die Europäische Kommission im Verfahren zur Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten die Ausgaben der Gemeinschaften in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt haben, festgestellt, dass die in einem Land oder in mehreren Ländern festgestellte fehlerhafte Verausgabung von Gemeinschaftsmitteln gleichermaßen in den übrigen Ländern aufgetreten ist, ist ihre die Konformitätsprüfung abschließende Entscheidung auch dann eine länderübergreifende Finanzkorrektur im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG, wenn die von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossenen Ausgaben für die Zahlstellen der Länder gesondert ausgewiesen werden.

Beschluss vom 01.10.2019 - BVerwG 3 A 4.18 (bereitgestellt am 05.11.2019)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Akteneinsicht in die Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG

Leitsatz

Der verfahrensakzessorische Einsichtsanspruch aus § 72 Abs. 1 Halbs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 1 VwVfG umfasst nicht die Akteneinsicht in die nicht anonymisierte Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG, wenn die Einsichtnahme nur dazu dienen soll, anhand der personenbezogenen Daten von Einwendern geeignete Betroffene als Kläger gegen den zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss zu identifizieren.

Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 3 A 1.18 (bereitgestellt am 10.07.2019)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 3 A 2.18 (bereitgestellt am 10.07.2019)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 3 A 4.16 (bereitgestellt am 10.07.2019)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen

Leitsatz

Ein Landkreis kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung eigener Aufgaben im Brandschutz wesentlich erschwert wird.

Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 3 A 5.16 (bereitgestellt am 09.07.2019)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen

Leitsatz

Ein Land kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung seiner Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz wesentlich erschwert wird.

Urteil vom 13.12.2018 - BVerwG 3 A 17.15 (bereitgestellt am 16.04.2019)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich, Planfeststellungsabschnitt 1.1

Leitsätze

1. Eine baurechtlich nicht genehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Wohnnutzung ist gegenüber Immissionen rechtlich nicht geschützt.

2. Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen im Außenbereich sind vor Schienenverkehrsgeräuschen jedenfalls nicht weitergehend zu schützen als Wohnnutzungen im Außenbereich mit den ihnen zugeordneten Außenwohnbereichen.

Urteil vom 08.11.2018 - BVerwG 3 A 19.15 (bereitgestellt am 19.02.2019)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heil- und Heilhilfsberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchenrechts

Haftung des Landes gegenüber dem Bund für verspätete Geltendmachung von Zwischenzinsen

Leitsätze

1. Die Haftungsregelung des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG gilt auch im Finanzhilfeverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern nach Art. 104a Abs. 4 GG a.F., Art. 104b GG.

2. Die Haftung des Landes gegenüber dem Bund für die nicht rechtzeitige Erhebung von Zwischenzinsen beim Zuwendungsempfänger gehört nicht zum Kernbereich von Haftung, für den Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG unmittelbar Anspruchsgrundlage ist.

Urteil vom 06.09.2018 - BVerwG 3 A 14.15 (bereitgestellt am 19.12.2018)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 06.09.2018 - BVerwG 3 A 15.15 (bereitgestellt am 19.12.2018)

Sachgebiet: VerkPBG - Recht der Anlegung von Schienenwegen und Eisenbahnkreuzungsrecht

Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Hallstadt - Zapfendorf Parallelentscheidung

Leitsatz

Die Anpassungspflicht nach § 7 Satz 1 BauGB gebietet nicht, bei der Planfeststellung eines Schienenweges Schallschutz zugunsten von Flächen vorzunehmen, die der Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen darstellt.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: