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Urteil vom 21.02.2023 - BVerwG 4 A 2.22 (bereitgestellt am 03.05.2023)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung - Überspannung eines Wohngebäudes durch eine provisorische Leitung

Leitsatz

§ 4 Abs. 3 Satz 1 der 26. BImSchV findet auf eine provisorische Leitung Anwendung.

Urteil vom 10.11.2022 - BVerwG 4 A 16.20 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 10.11.2022 - BVerwG 4 A 17.20 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 10.11.2022 - BVerwG 4 A 15.20 (bereitgestellt am 13.03.2023)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 05.07.2022 - BVerwG 4 A 13.20 (bereitgestellt am 27.10.2022)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Planergänzungsbeschluss für die Uckermarkleitung

Leitsätze

1. Ob eine Höchstspannungsfreileitung ein Vogelschutzgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich beeinträchtigen kann, ist grundsätzlich artspezifisch zu prüfen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Ls. 3). Diese Prüfung kann erfolgen, indem die vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung der einzelnen Vogelart und das jeweilige konstellationsspezifische Risiko betrachtet werden.

2. Die Planfeststellungsbehörde darf nach den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass Vogelschutzmarker an Erdseilen artspezifisch unterschiedlich wirken, aber für alle Vogelarten eine Grundwirksamkeit besteht.

3. Das Energieleitungsausbaugesetz beschränkt für seinen Anwendungsbereich abschließend die Pilotvorhaben, die als Erdkabel errichtet werden können. Ist ein Vorhaben nach dem EnLAG kein Pilotvorhaben, so ist seine vollständige oder teilweise Errichtung als Erdkabel keine Alternative im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG.

Urteil vom 12.07.2022 - BVerwG 4 A 10.20 (bereitgestellt am 20.10.2022)

Sachgebiet: Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 22.02.2022 - BVerwG 4 A 12.20 (bereitgestellt am 08.06.2022)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 22.02.2022 - BVerwG 4 A 6.20 (bereitgestellt am 07.06.2022)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Urteil vom 22.02.2022 - BVerwG 4 A 7.20 (bereitgestellt am 07.06.2022)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung

Leitsatz

§ 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG rechtfertigt nicht, bei Erlass einer Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 NABEG regelhaft von der vorherigen Anhörung der Betroffenen abzusehen.

Beschluss vom 22.02.2022 - BVerwG 4 A 8.21 (bereitgestellt am 06.04.2022)

Sachgebiet: NABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: