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Beschluss vom 21.03.2023 - BVerwG 1 WNB 2.23 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 25.04.2023 - BVerwG 1 WB 42.21 (bereitgestellt am 05.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen

Leitsatz

Die Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für den Angehörigen der Besatzung eines militärischen Luftfahrzeugs (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit Grad III) ist keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.

Beschluss vom 17.04.2023 - BVerwG 1 W-VR 29.22 (bereitgestellt am 01.06.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Auch dienstpostenähnliche Konstrukte dienen der Aufgabenerfüllung

Leitsatz

Die Versetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt (unter Nutzung einer Planstelle "zur besonderen Verwendung") setzt voraus, dass der Soldat für die Erfüllung dienstlicher Aufgaben, die bei der betreffenden Einheit oder Dienststelle anfallen, grundsätzlich geeignet ist.

Beschluss vom 05.04.2023 - BVerwG 20 F 17.22 (bereitgestellt am 31.05.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 30.03.2023 - BVerwG 1 WB 36.21 (bereitgestellt am 30.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 25.04.2023 - BVerwG 1 WB 47.21 (bereitgestellt am 30.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 30.03.2023 - BVerwG 1 WB 33.22 (bereitgestellt am 24.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

"Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

Leitsatz

Die langjährige Vorverwendung auf einem Dienstposten, dessen Dotierung angehoben wird, begründet keinen Anspruch darauf, im Auswahlverfahren zur Besetzung des höherdotierten Dienstpostens schon allein wegen des damit verbundenen "Erfahrungsvorsprungs" ausgewählt zu werden.

Beschluss vom 24.03.2023 - BVerwG 20 F 21.22 (bereitgestellt am 15.05.2023)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 24.02.2023 - BVerwG 1 WRB 1.23 (bereitgestellt am 03.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 31.03.2023 - BVerwG 1 W-VR 2.23 (bereitgestellt am 03.05.2023)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: