Wichtiger Hinweis
Aufgrund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist das Bundesverwaltungsgericht bis auf Weiteres für auswärtige Besucherinnen und Besucher geschlossen.
Die Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ist weiterhin möglich. Für ausreichend Abstand in den Sitzungssälen ist gesorgt.