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Urteil vom 09.12.2022 - BVerwG 3 A 1.21 (bereitgestellt am 05.04.2023)

Sachgebiet: Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG und Lastentragung nach Art. 104a Abs. 6 GG einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsgesetze

Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

Leitsatz

Hat die Europäische Kommission im Verfahren zur Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten die Ausgaben der Gemeinschaften in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt haben, festgestellt, dass die in einem Land oder in mehreren Ländern festgestellte fehlerhafte Verausgabung von Gemeinschaftsmitteln gleichermaßen in den übrigen Ländern aufgetreten ist, ist ihre die Konformitätsprüfung abschließende Entscheidung auch dann eine länderübergreifende Finanzkorrektur im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG, wenn die von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossenen Ausgaben für die Zahlstellen der Länder gesondert ausgewiesen werden.

Treffer im Kontext:

... BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 14 ff. m. w. N.). Die mit der Klage geltend gemachten Hauptforderungen, gegen die ...

...desverwaltungsgericht ist für die hier vorliegende Streitigkeit zwischen dem Bund und einem Land auch sachlich zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 ...

...n, solange die Gegenforderung nicht rechtskräftig oder bestandskräftig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 B 68.97 - Buchholz 310 § 133 <n. F.> VwGO Nr. 33 S. 21 f.). Bei der Gegenf...

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FAQhäufig gestellte Fragen

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