Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Münsterland
Gegenstand des von der Bezirksregierung Münster unter dem 30. September 2021 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses ist die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel - Pkt. Meppen im Abschnitt Pkt. Nordvelen - Pkt. Legden Süd. Das Vorhaben gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens "Neubau Höchstspannungsleitung Dörpen/West - Niederrhein", Nennspannung 380 kV, das im Gesetz als Pilotvorhaben für den Einsatz von Erdkabeln benannt wird.
Der ausschließlich als Freileitung geplante, 15,3 km lange Abschnitt soll in weiten Teilen als Ersatzneubau in der bestehenden Trasse einer 220-kV-Freileitung umgesetzt werden. Im Bereich der Ortslage der Stadt Gescher verlässt die geplante Leitung den Trassenraum der alten Leitung auf einer Länge von 2,6 km. Die Leitung wird über 3,2 km in Richtung Nordwesten verschwenkt, wodurch ein bislang überspanntes Gewerbegebiet umgangen wird. Der geplante Trassenverlauf quert hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen; daneben werden auf einer jeweils kurzen Strecke ein Waldgebiet und das FFH-Gebiet "Berkel" überspannt.
Von der geplanten Umgehungstrasse werden Grundstücke der Kläger aller drei Verfahren insbesondere für den Bau von Masten und durch Schutzstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. durch Waldschutzstreifen in Anspruch genommen. Auf Grundstücken eines der Kläger wird in der Nähe der geplanten Leitung auf einem im Bebauungsplan als Wochenendhausgebiet festgesetzten Bereich ein sogenannter Wohnpark betrieben.
Die Kläger machen geltend, der Planfeststellungsbeschluss verstoße insbesondere gegen Bestimmungen des Artenschutzrechts und des Habitatrechts und die Abwägung zugunsten einer Umgehung der Ortslage Gescher als Freileitung anstelle der Nutzung der Bestandstrasse oder der Festsetzung eines Erdkabels sei fehlerhaft.
BVerwG 4 A 10.21:
BVerwG 4 A 11.21: