Richter während einer mündlichen Verhandlung

Wie läuft ein Verfahren ab?

Das Gesetz bestimmt den Ablauf eines Verfahrens.
Es gibt 2 Möglichkeiten.

1. Möglichkeit: Entscheidung durch ein Urteil:

Wenn das Bundes-Verwaltungsgericht durch Urteil entscheidet,
dann gibt es meistens eine mündliche Verhandlung.
Das geschieht in Revisionsverfahren
und in Klageverfahren.

2. Möglichkeit: Entscheidung durch einen Beschluss:

Wenn das Bundes-Verwaltungsgericht durch Beschluss entscheidet,
dann gibt es keine mündliche Verhandlung.
In den meisten Fällen geht es darum:
In einem Urteil hat das Ober-Verwaltungsgericht entschieden,
dass eine Revision bei einem Fall nicht zugelassen wird.
Gegen diese Entscheidung wird Beschwerde eingereicht.
Das heißt Nicht-Zulassungs-Beschwerde.
Das Bundes-Verwaltungsgericht
entscheidet dann durch einen Beschluss.

In einem Verfahren vor dem Bundes-Verwaltungsgericht
muss sich jede Person von einer Rechtsanwältin
oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wie wird ein Verfahren eingeleitet?

Das Verfahren beginnt,
wenn das richtige Dokument bei Gericht angekommen ist.

  • In Klageverfahren ist das die Klageschrift.
  • In Revisionsverfahren ist das die Revisions-Schrift.

Was ist eine Nicht-Zulassungs-Beschwerde?

Das Ober-Verwaltungsgericht entscheidet in seinem Urteil,
ob eine Revision zugelassen wird.
Wenn die Revision nicht zugelassen wird,
dann kann jede beteiligte Person Beschwerde einlegen.
Diese Beschwerde heißt Nicht-Zulassungs-Beschwerde

Wie funktioniert ein
Nicht-Zulassungs-Beschwerde-Verfahren?

Der Senat entscheidet,
ob die Revision zugelassen wird.
Der Senat besteht in diesem Fall aus 3 Richterinnen oder Richtern.
Es gibt keine mündliche Verhandlung.

Die beteiligte Person muss ihre Gründe für die Zulassung
in einem Dokument beschreiben.
Der Senat prüft,
ob mindestens 1 Grund für die Zulassung auch im Gesetz steht.
In diesem Fall lässt das Bundes-Verwaltungsgericht die Revision zu.

Die Entscheidung nennt man Beschluss.

Verhandlung in Revisions- und Klageverfahren

Es gibt eine mündliche Verhandlung.
Jede beteiligte Person muss eine Rechtsanwältin
oder einen Rechtsanwalt haben.
Das Gericht schickt einen Brief an die Rechtsanwälte.
Der Brief ist eine Aufforderung,
dass sie zur Verhandlung kommen sollen.
In dem Brief sind das Datum und der Ort der Verhandlung geschrieben.

Bei der Verhandlung gibt es einen Vorsitz.
das heißt, eine Richterin oder ein Richter leitet die Verhandlung.
Der Senat besteht aus 5 Richterinnen oder Richtern.

Zu Beginn der Verhandlung erklärt eine Richterin oder ein Richter,
worum es bei der Verhandlung geht.
Das Gericht stellt Fragen an die Beteiligten.
Nach der Verhandlung
berät sich der Senat.
Der Senat trifft eine Entscheidung.
Man sagt:
Der Senat fällt das Urteil.  

Urteil in Revisions- und Klageverfahren

Der Senat sagt den Beteiligten,
wie er entschieden hat.
Er erklärt auch, warum er so entschieden hat.

In den meisten Fällen
passiert das am Tag der Verhandlung.

In besonderen Fällen
wird ein eigenes Datum zur Verkündung des Urteils bestimmt.
Die Zeit zwischen Verhandlung und Verkündigung des Urteils
soll nicht mehr als 2 Wochen dauern.

Manchmal wird auch ein Brief mit dem Urteil
an die beteiligten Personen geschickt.

Das Urteil und alle Gründe für das Urteil werden immer
in ein Dokument geschrieben.
Die Richterinnen und Richter unterschreiben das Urteil.

Das Gericht schickt das schriftliche Urteil
an die Beteiligten per Post.  

Wörterbuch

Klageverfahren

Eine Klage ist ein Antrag für eine gerichtliche Entscheidung.
Im Klageverfahren wird die gerichtliche Entscheidung getroffen.
Die gerichtliche Entscheidung ist das Urteil.

Ober-Verwaltungsgericht

Manchmal sind Bürgerinnen und Bürger
mit der Entscheidung von einer Behörde nicht einverstanden.
Es geht dabei zum Beispiel um die Art,
wie die Behörde bei der Entscheidung vorgegangen ist.
Zum Beispiel finden die Bürgerinnen oder Bürger,
dass sie zu wenig von der Behörde angehört worden sind.

Dann können sie bei einem Verwaltungsgericht klagen.
Wenn sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind,
dann können sie bei einem Ober-Verwaltungsgericht klagen.

In Deutschland gibt es in jedem Land
1 Ober-Verwaltungsgericht.
Nur Berlin und Brandenburg
haben ein gemeinsames Ober-Verwaltungsgericht.
Es gibt in Deutschland 15 Ober-Verwaltungsgerichte.

Revisionsverfahren

Wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden ist,
dann kann man in bestimmten Fällen Revision einlegen.
Das bedeutet:
Im Revisionsverfahren wird das Urteil überprüft.
Nur das oberste Gericht kann ein Revisions-Verfahren durchführen.

Senat

Ein Senat ist eine Gruppe.
In den Senaten im Bundes-Verwaltungsgericht
arbeiten die Richterinnen und Richter.

Die Senate treffen in Einzelfällen rechtliche Entscheidungen.
Im Geschäfts-Verteilungs-Plan ist aufgeschrieben,
wofür die Senate zuständig sind.

Verfahren

Mit dem Begriff Verfahren meint man
den Ablauf von einem Gerichts-Verfahren.
Gerichts-Verfahren bedeutet:
Alles was vom Anfang bis zum Ende passiert,
wenn ein Fall vor Gericht kommt.

Das Gesetz regelt,
wie ein Gerichts-Verfahren ablaufen muss.
Zum Beispiel welche Termine eingehalten werden müssen.