Barrierefreiheit auf der Internetseite vom Bundes-Verwaltungsgericht

In dieser Erklärung geht es um diese Internetseite:
www.bverwg.de.

Informationen von allen öffentlichen Stellen
müssen barrierefrei sein.
Das heißt:
Die Informationen müssen leicht zugänglich
und leicht verständlich sein.

Dafür gibt es Vorschriften.
Zum Beispiel:

  • Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    In diesem Gesetz steht,
    dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben
    wie Menschen ohne Behinderung.
    Die Abkürzung für dieses Gesetz ist BGG.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
    In dieser Verordnung steht,
    wie man eine Internetseite machen muss,
    damit sie barrierefrei ist.
    Zum Beispiel:
    Man muss Kontraste gut sehen können,
    man muss Felder gut anklicken können.
    Die Abkürzung für diese Verordnung ist BITV.

Öffentliche Stellen sind Behörden.
Zum Beispiel:

  • das Finanz-Amt oder
  • das Rathaus.

Gerichte sind auch öffentliche Stellen.
Zum Beispiel das Bundes-Verwaltungsgericht.

Eine unabhängige Stelle hat überprüft,
welche Informationen auf unserer Internetseite barrierefrei sind.

Welche Informationen auf unserer Internetseite sind barrierefrei?

Fast alle Informationen auf unserer Internetseite
sind barrierefrei.

Manche Informationen sind für alle Menschen wichtig.
Diese Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.

Welche Informationen auf unserer Internetseite sind nicht barrierefrei?

Manche Informationen auf unserer Internetseite
sind nicht barrierefrei.
Manche Informationen gibt es nicht in Leichter Sprache.
Zum Beispiel:

  • Urteile und Beschlüsse
    vom Bundes-Verwaltungsgericht.
    Dafür benutzt das Gericht die gleiche Fachsprache,
    wie sie auch in Vorschriften und Gesetzen steht.
    So kann jeder sehen,
    welche Vorschrift oder welches Gesetz
    das Gericht für seine Entscheidungen benutzt hat.
  • Informationen für bestimmte Personen-Gruppen
    Zum Beispiel:
    Informationen für Anwältinnen und Anwälte,
    oder für Reporterinnen und Reporter.

Von wann ist diese Erklärung?

Die Erklärung für die Barrierefreiheit
auf der Internetseite vom Bundes-Verwaltungsgericht
ist vom 25. August 2020.

Jedes Jahr überprüfen wir,
ob die Erklärung noch richtig ist.
Wenn es Änderungen gibt,
ändern wir auch die Erklärung.

Änderungen können zum Beispiel sein:

  • Es gibt mehr Informationen in Leichter Sprache,
  • ein Gesetz oder eine Verordnung hat sich geändert.

Möchten Sie Barrieren melden oder haben Sie Fragen?

Sie können sich bei uns melden:

  • Wenn Sie eine Information
    auf unserer Internetseite nicht verstehen.
    Oder wenn Sie die Internetseite
    nicht richtig bedienen können.
    Zum Beispiel: Wenn Sie ein Feld nicht anklicken können.
  • Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit
    auf unserer Internetseite haben.

Bitte nutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.
Klicken Sie hier, dann kommen Sie zum Kontakt-Formular.

Sie können uns auch einen Brief schicken.
Unsere Adresse ist:

Bundes-Verwaltungsgericht
Präsidial-Abteilung
Postfach 10 08 54
04008 Leipzig

Sie können uns anrufen.
Telefon-Nummer: 0049 341 200 70

Sie können uns ein Telefax schicken.
Fax-Nummer: 0049 341 200 710 00

Wer hilft bei einem Streit?

Sie können sich bei der Schlichtungs-Stelle melden,
wenn es beim Thema Barrierefreiheit einen Streit
zwischen Ihnen und dem Bundes-Verwaltungsgericht gibt.

Die Schlichtungs-Stelle löst den Streit
zwischen Menschen mit Behinderung und Behörden.
Das nennt man: Schlichtungs-Verfahren.

Wo können Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen?

Auf der Internetseite der Schlichtungs-Stelle
finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.

Dort können Sie auch einen Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Klicken Sie hier, dann kommen Sie zur Internetseite
der Schlichtungs-Stelle: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie können der Schlichtungs-Stelle einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:

Schlichtungs-Stelle nach dem BGG
bei dem Behinderten-Beauftragten der Bundesregierung
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Sie können die Schlichtungs-Stelle anrufen.
Telefon-Nummer: 0049 30 18 52 72 80 5

Sie können der Schlichtungs-Stelle ein Telefax schicken.
Fax-Nummer: 0049 30 18 52 72 90 1

Sie können der Schlichtungs-Stelle eine E-Mail schreiben.
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de