Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesverwaltungsgericht ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, seine Website www.bverwg.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der BIK-Beratungsstelle Hamburg am 14. November 2017 vorgenommenen Bewertung . Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei oder nur barrierearm: • Urteile und Beschlüsse des Gerichts sind in barrierefreiem Format zugänglich. Sie stehen jedoch nicht in Leichter Sprache zur Verfügung, da sie sich nicht in Leichte Sprache übertragen lassen. Es handelt sich um Veröffentlichungen der Rechtsprechung, die von Fachsprache Gebrauch machen müssen. Jede Veränderung birgt die Gefahr, den Inhalt zu verzerren und sogar den Inhalt der Entscheidung rechtlich falsch wiederzugeben. • Die für die Allgemeinheit bestimmten Informationen stehen in Leichter Sprache zur Verfügung. Die übrigen Informationen richten sich an bestimmte Zielgruppen und stehen daher nicht in Leichter Sprache zur Verfügung. • Weiterführende Details können dem Prüfprotokoll des BITV-Tests entnommen werden. • Die über diese Website zum Download verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25. August 2020 erstellt und zuletzt am 30. Dezember 2021 aktualisiert.

Barrieren melden - Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie sich gern bei uns melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular . Sie können uns auch per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren: Bundesverwaltungsgericht
Präsidialabteilung
Postfach 10 08 54
04008 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 2007 0
Telefax: + 49 (0) 341 2007 1000

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin Telefon: +49 (0) 30 18 527 2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de Leichte Sprache und Gebärdensprache Diese Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache (LS) und in Deutscher Gebärdensprache (DGS).