Internationale Kooperationen
Bilaterale Kooperation mit Frankreich, Polen und Ungarn
Mit den Obersten Verwaltungsgerichten Frankreichs, Polens und Ungarns unterhält das Bundesverwaltungsgericht jeweils eine besonders intensive Zusammenarbeit. Partnergerichte sind der französische Conseil d’État, das polnische Hauptverwaltungsgericht und die Kurie von Ungarn. Alle zwei Jahre findet je ein gemeinsames Arbeitstreffen statt. Dabei werden aktuelle Themen des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts diskutiert. Regelmäßig besucht eine Kollegin oder ein Kollege als Gastrichter das jeweilige Partnergericht. Materialien und Publikationen werden laufend zwischen den Gerichten ausgetauscht.