Termine zur Verhandlung und Verkündung
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Februar 28.
BVerwG 6 C 1.22
28.02.2024, 10:00 UhrTermin verlegt
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Februar 28.
BVerwG 8 C 7.22
28.02.2024, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Aufschriften auf nichtselbsttätigen Waagen -
Februar 28.
BVerwG 8 C 8.22
28.02.2024, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Marktüberwachung nach dem Mess- und Eichgesetz -
Februar 29.
BVerwG 9 CN 1.23
29.02.2024, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht,
- hier: Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten... -
Februar 29.
BVerwG 10 C 1.22
29.02.2024, 10:00 UhrUmweltinformationsfreiheitsrecht
- hier: Auskunftsanspruch nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz -
März 13.
BVerwG 11 A 11.23 u. a.
13.03.2024, 09:00 UhrNABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen
- hier: Gültigkeit der Veränderungssperre Trogen II vom 15.08.2023, Vorhaben... -
März 13.
BVerwG 11 A 6.23
13.03.2024, 10:30 UhrRecht des Ausbaues von Energieleitungen
- hier: Gültigkeit Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb... -
März 19.
BVerwG 4 C 1.23
19.03.2024, 09:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit der Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Decathlon-Sportmarktes -
März 19.
BVerwG 4 C 2.23
19.03.2024, 10:30 UhrBaurecht
- hier: Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Dachgeschossausbau, Berlin-Kreuzberg -
März 20.
BVerwG 6 C 8.22
20.03.2024, 10:00 Uhrallgemeines Datenschutzrecht
- hier: Verwarnung gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO nach An-forderung einer postalischen... -
März 20.
BVerwG 6 C 1.22
20.03.2024, 14:00 UhrPolizei- und Ordnungsrecht
- hier: Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen -
März 21.
BVerwG 1 C 3.23
21.03.2024, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Erteilung eines Visums zum Familiennachzug -
März 21.
BVerwG 7 A 5.23 u. a.
21.03.2024, 09:30 UhrStreitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz
- hier: Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und den Betrieb der... -
März 21.
BVerwG 3 C 13.22
21.03.2024, 10:00 UhrTermin verlegt
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März 21.
BVerwG 3 C 13.22
21.03.2024, 11:00 UhrVerkehrsrecht
- hier: Gebühren und Auslagen für einen Abschleppvorgang -
März 27.
BVerwG 8 C 6.23
27.03.2024, 10:00 UhrRecht zur Bereinigung von SED-Unrecht
- hier: verwaltungsrechtliche Rehabilitierung -
März 27.
BVerwG 8 C 5.23 u. a.
27.03.2024, 11:30 UhrKammerrecht
- hier: Beitrag zur Industrie- und Handelskammer -
April 10.
BVerwG 11 A 4.23 u. a.
10.04.2024, 09:00 UhrRecht des Ausbaues von Energieleitungen
- hier: EnLAG Nr. 14, PFB vom 29.09.2022 für den Neubau der 110/380 kv-Höchstspannungsfreileitung... -
April 11.
BVerwG 2 C 6.23 u. a.
11.04.2024, 10:00 UhrVersorgungsrecht
- hier: Anrechnung der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hinterbliebenenversorgung -
April 11.
BVerwG 2 A 9.23
11.04.2024, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Untätigkeitsklage wegen Beurteilung (01.04.2016 bis 31.03.2019), siehe auch 2 A 9.21 -
April 11.
BVerwG 2 A 6.23
11.04.2024, 12:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Erholungsurlaub 2021 -
April 18.
BVerwG 10 C 9.23
18.04.2024, 09:30 UhrRecht der Wasser- und Bodenverbände
- hier: Verfassung und autonome Rechte sonstiger juristischer Personen des öffentlichen... -
April 18.
BVerwG 3 CN 7.22 u. a.
18.04.2024, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: § 7 Abs. 3 der Saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der ab dem... -
April 18.
BVerwG 7 A 9.23 u. a.
18.04.2024, 11:00 UhrStreitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz
- hier: Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb... -
April 18.
BVerwG 3 CN 8.22
18.04.2024, 11:30 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: § 6 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 3 der SaarländischenVO zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom... -
April 23.
BVerwG 9 A 3.23
23.04.2024, 09:00 UhrTermin verlegt
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April 23.
BVerwG 9 A 2.23
23.04.2024, 09:00 UhrStraßenrecht
- hier: PÄB + PEB zum PFB vom 30.12.2014 für den Neubau A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg, Teilstrecke von... -
April 23.
BVerwG 4 CN 2.23 u. a.
23.04.2024, 09:30 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 63419/02 Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln -
April 23.
BVerwG 9 A 3.23
23.04.2024, 13:30 UhrStraßenrecht
- hier: PÄB und PEG zum PFB vom 30.12.2014 - Neubau A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg -
April 24.
BVerwG 1 C 6.23
24.04.2024, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Abschiebungsandrohung -
April 24.
BVerwG 6 C 5.22
24.04.2024, 10:00 UhrPrüfungsrecht
- hier: endgültiges Nichtbestehen der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter -
April 24.
BVerwG 8 C 9.23 u. a.
24.04.2024, 10:00 UhrKommunalrecht; Widerruf der Zuweisung von Großmarktflächen
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April 24.
BVerwG 1 C 8.23
24.04.2024, 11:00 UhrAsylrecht
- hier: Abschiebungsandrohung nach Italien -
April 25.
BVerwG 5 C 12.22 u. a.
25.04.2024, 10:00 UhrJugendhilferecht
- hier: Kostenerstattung -
April 29.
BVerwG 9 C 5.23
29.04.2024, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Abwassergebühren einer Raststätte -
Mai 02.
BVerwG 2 A 2.23
02.05.2024, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Sicherheitsüberprüfung -
Mai 02.
BVerwG 2 A 5.23
02.05.2024, 11:00 UhrBesoldungsrecht
- hier: Auslandsverwendungszuschlag -
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.