Termine zur Verhandlung und Verkündung
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Mai 05.
BVerwG 5 C 2.22
05.05.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
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Mai 10.
BVerwG 8 C 4.22 u. a.
10.05.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Mai 10.
BVerwG 8 C 3.22
10.05.2023, 11:30 UhrPersonenbeförderungsgesetz
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Mai 11.
BVerwG 3 CN 5.22 u. a.
11.05.2023, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Normenkontrollantrag gegen die Saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie... -
Mai 11.
BVerwG 3 CN 6.22
11.05.2023, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: § 4 Abs. 1 Nr. 4, 6, 16 und 18 SächsCoronaSchVO vom 30. Oktober 2020 -
Mai 17.
BVerwG 6 C 5.21
17.05.2023, 10:00 UhrVereinsrecht
- hier: Vollzug des Vereinsgesetzes (Beschlagnahmeanordnung) -
Mai 23.
BVerwG 4 C 1.22
23.05.2023, 09:00 UhrSonstiges Recht der Fachplanung
- hier: Errichtung und Betrieb von 6 AC-Systemen zur Netzanbindung der Offshore Windpark-Cluster... -
Mai 23.
BVerwG 4 CN 10.21
23.05.2023, 11:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit des Bebauungsplans Schwarzach "Ortsmitte 3. Änderung" -
Mai 24.
BVerwG 9 CN 1.22
24.05.2023, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht,
- hier: Gültigkeit der Satzung der Stadt Tübingen über die Er-hebung einer Verpackungssteuer vom... -
Mai 24.
BVerwG 6 C 5.21
24.05.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Mai 25.
BVerwG 7 A 7.22
25.05.2023, 09:30 UhrRecht des Baues von Wasserstraßen
- hier: Neubau der Staustufe Obernau Main-km 91,50 bis Main-km 98,98 -
Mai 25.
BVerwG 1 C 6.22
25.05.2023, 10:00 UhrAusländerrecht
- hier: Ausweisung -
Juni 13.
BVerwG 9 CN 2.22
13.06.2023, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Gültigkeit der Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren vom 14.12.2021 der Stadt... -
Juni 14.
BVerwG 8 C 6.22
14.06.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Juni 15.
BVerwG 1 CN 1.22
15.06.2023, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Gültigkeit der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg -
Juni 15.
BVerwG 1 C 10.22
15.06.2023, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Feststellung der Rechtmäßigkeit des Betretens eines Zimmers in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung -
Juni 15.
BVerwG 3 C 3.22 u. a.
15.06.2023, 10:00 UhrGesundheitsverwaltungsrecht, Arzneimittelrecht
- hier: Aufhebung einer arzneimittelrechtlichen Ordnungsverfügung -
Juni 15.
BVerwG 3 CN 1.22
15.06.2023, 11:30 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Normenkontrollantrag gegen die SächsCoronaSchVO vom 17. April 2020 - § 2 Abs. 2 und § 3... -
Juni 20.
BVerwG 4 CN 7.21
20.06.2023, 09:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit der Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 4 in der Fassung nach Durchführung eines ergänzenden... -
Juni 20.
BVerwG 4 CN 11.21
20.06.2023, 10:30 UhrBaurecht
- hier: Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" -
Juni 22.
BVerwG 7 A 9.22
22.06.2023, 09:30 UhrStreitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz
- hier: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen... -
Juni 22.
BVerwG 2 C 2.22
22.06.2023, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Weisung zur Weiterqualifizierung als Notfallsanitäter -
Juni 22.
BVerwG 2 C 19.21
22.06.2023, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Anrechnung von Ruhezeiten auf Arbeitszeit während Krankheit -
Juni 22.
BVerwG 2 C 21.21
22.06.2023, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Anrechnung von Ruhezeiten auf Arbeitszeit während Krankheit, Erholungs- und Sonderurlaub -
Juni 22.
BVerwG 2 C 11.22
22.06.2023, 11:00 UhrTermin verlegt
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Juni 22.
BVerwG 7 A 6.22
22.06.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
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Juni 22.
BVerwG 10 C 4.23
22.06.2023, 11:00 UhrBodenschutzrecht
- hier: Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 Abs. 6 BBodSchG -
Juni 22.
BVerwG 2 C 4.22
22.06.2023, 14:00 UhrBesoldungsrecht
- hier: Mindestleistungsbezüge für Hochschullehrer § 28 BremBesG -
Juni 22.
BVerwG 2 C 11.21 u. a.
22.06.2023, 15:00 UhrBesoldungsrecht
- hier: Änderung der Besoldung -
Juni 26.
BVerwG 6 A 2.21 u. a.
26.06.2023, 10:00 UhrVereinsrecht
- hier: Verbotsverfügung vom 22. März 2021, Az.: ÖSII2-20106/23#2 -
Juni 27.
BVerwG 6 A 2.21 u. a.
27.06.2023
(ggf. Fortsetzung)Vereinsrecht
- hier: Verbotsverfügung vom 22. März 2021, Az.: ÖSII2-20106/23#2 -
Juni 28.
BVerwG 6 A 2.21 u. a.
28.06.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.