Termine zur Verhandlung und Verkündung
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November 30.
BVerwG 5 C 7.22
30.11.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Dezember 06.
BVerwG 4 CN 4.22 u. a.
06.12.2023, 09:00 UhrBaurecht
- hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln -
Dezember 07.
BVerwG 9 C 1.23
07.12.2023, 09:00 UhrStraßenrecht
- hier: Feststellung Außerkrafttreten des PFB Ortsumgehung Hückelhoven, L 364n -
Dezember 07.
BVerwG 9 A 1.23
07.12.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
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Dezember 12.
BVerwG 5 C 10.22
12.12.2023, 11:00 UhrUnterhaltsvorschussgesetz
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Dezember 12.
BVerwG 5 C 9.22 u. a.
12.12.2023, 11:00 UhrUnterhaltsvorschussgesetz
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Dezember 13.
BVerwG 1 C 34.22
13.12.2023, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Abschiebungsverbot -
Dezember 13.
BVerwG 6 CN 1.22
13.12.2023, 10:00 UhrHochschulrecht
- hier: Wirksamkeit einer Satzung hinsichtlich des Anspruchs auf Ablegung einer Diplomprüfung -
Dezember 13.
BVerwG 6 A 2.23
13.12.2023, 14:00 UhrRecht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste
- hier: Unterlassung verschiedener Handlungen -
Dezember 14.
BVerwG 1 C 34.22
14.12.2023, 09:30 UhrTermin verlegt
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Dezember 14.
BVerwG 3 C 17.22 u. a.
14.12.2023, 09:30 Uhr
(Entscheidungsverkündung)Landwirtschaftsrecht
- hier: Feststellung des Verlustes der Eigenschaft als Dauergrünlandfläche -
Dezember 14.
BVerwG 7 C 4.22
14.12.2023, 09:30 UhrImmissionsschutzrecht
- hier: Betriebseinschränkung für Windenergieanlage -
Dezember 14.
BVerwG 3 C 10.22
14.12.2023, 10:00 UhrVerkehrsrecht
- hier: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung -
Dezember 14.
BVerwG 8 C 9.22
14.12.2023, 10:00 UhrRecht zur Bereinigung von SED-Unrecht
- hier: verwaltungsrechtliche Rehabilitierung -
Dezember 14.
BVerwG 3 C 7.22
14.12.2023, 11:00 UhrLebensmittelrecht
- hier: Meldepflicht nach § 44 Abs. 4a LFGB (Mandelkerne / Salmonellen) -
Dezember 14.
BVerwG 10 A 4.23
14.12.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
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Dezember 14.
BVerwG 10 C 1.22
14.12.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
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Dezember 14.
BVerwG 10 C 3.22 u. a.
14.12.2023, 11:00 UhrSachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind - Sonstiges -
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Januar 24.
BVerwG 6 C 4.22
24.01.2024, 10:00 UhrPolizei- und Ordnungsrecht
- hier: Kostenforderung für erstellte Kopien aus einer polizeilichen Verkehrsunfallakte -
Januar 25.
BVerwG 1 C 12.23
25.01.2024, 09:00 UhrAsylrecht
- hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Afghanistan) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
Januar 25.
BVerwG 7 A 4.23
25.01.2024, 09:30 UhrImmissionsschutzrecht
- hier: Erteilung einer Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG wegen Errichtung und Betrieb einer Konverterstation -
Februar 01.
BVerwG 2 A 1.23
01.02.2024, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Beurteilung -
Februar 01.
BVerwG 8 C 1.23
01.02.2024, 10:00 UhrRecht der freien Berufe
- hier: Erteilung einer Ausnahme vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle eines Steuerberaters -
Februar 01.
BVerwG 2 A 7.23
01.02.2024, 11:30 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Zurückstufung -
Februar 01.
BVerwG 8 C 4.23
01.02.2024, 11:30 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht - Gewerberecht
- hier: Anordnung der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses -
Februar 08.
BVerwG 10 C 5.23 u. a.
08.02.2024, 09:30 UhrUmweltrecht
- hier: Aufsichtsmaßnahme nach dem Umweltauditgesetz -
Februar 15.
BVerwG 3 C 14.22
15.02.2024, 10:00 UhrLebensmittelrecht
- hier: Lebensmittelrechtliche Anordnung - Kennzeichnung von Furcularfleisch (Gabelbeinfleisch) als Separatorenfleisch -
Februar 15.
BVerwG 3 CN 16.22 u. a.
15.02.2024, 11:30 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: § 2 Abs. 1 2. BaylfSMV -
Februar 22.
BVerwG 1 C 36.22
22.02.2024, 09:00 UhrAsylrecht
- hier: Abschiebungsverbot (Somalia) -
Februar 22.
BVerwG 5 C 7.22
22.02.2024, 10:00 UhrJugendhilferecht
- hier: Kindergartenfinanzierung -
Februar 22.
BVerwG 1 C 12.22
22.02.2024, 10:30 UhrAusländerrecht
- hier: ausländerrechtliche Kosten -
Februar 28.
BVerwG 6 C 1.22
28.02.2024, 10:00 UhrPolizei- und Ordnungsrecht
- hier: Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen -
Februar 28.
BVerwG 8 C 7.22
28.02.2024, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Aufschriften auf nichtselbsttätigen Waagen -
Februar 28.
BVerwG 8 C 8.22
28.02.2024, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Marktüberwachung nach dem Mess- und Eichgesetz -
Februar 29.
BVerwG 9 CN 1.23
29.02.2024, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht,
- hier: Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten... -
Februar 29.
BVerwG 10 C 1.22
29.02.2024, 10:00 UhrUmweltinformationsfreiheitsrecht
- hier: Auskunftsanspruch nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz -
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
Hinweis: Inzwischen - nach Produktion des Videos - gibt es 11. Revisionssenate und es sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.