Termine zur Verhandlung und Verkündung
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März 30.
BVerwG 10 C 6.21
30.03.2023, 09:30 UhrTermin verlegt
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März 30.
BVerwG 10 C 2.22
30.03.2023, 11:00 UhrTermin verlegt
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März 31.
BVerwG 4 A 10.21 u. a.
31.03.2023, 09:30 Uhr
(Entscheidungsverkündung)Recht des Ausbaues von Energieleitungen (u.a. EnLAG)
- hier: PFB vom 30.09.2021 für die Errichtung und den Betrieb der... -
April 20.
BVerwG 1 C 4.22
20.04.2023, 09:00 UhrVertriebenenrecht
- hier: Erteilung eines Aufnahmebescheides -
April 20.
BVerwG 2 C 18.21
20.04.2023, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe -
April 20.
BVerwG 2 C 1.22
20.04.2023, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Entschädigung nach dem AGG -
April 20.
BVerwG 2 A 3.22
20.04.2023, 14:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Übernahme als Beamtin -
April 20.
BVerwG 2 C 11.22
20.04.2023, 15:00 UhrVersorgungsrecht
- hier: Neufestsetzung der Versorgungsbezüge -
April 20.
BVerwG 2 A 18.21
20.04.2023, 16:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Dienstentfernung -
April 21.
BVerwG 3 C 11.21 u. a.
21.04.2023, 10:00 UhrGesundheitsverwaltungsrecht
- hier: Krankenhausfinanzierungsrecht/ Genehmigung eines Somatikbudgets im Jahr 2014 -
April 25.
BVerwG 4 CN 5.21
25.04.2023, 09:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Hartmanns Kamp/Gartnischerweg/Beckers Garten/... -
April 25.
BVerwG 4 CN 9.21
25.04.2023, 10:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 02-2016-wo "Gewerbegebiet Thalheimer Straße/... -
April 26.
BVerwG 9 A 4.22
26.04.2023, 09:00 UhrTermin aufgehoben
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April 26.
BVerwG 6 C 8.21
26.04.2023, 10:00 UhrPolizei- und Ordnungsrecht
- hier: Ordnungsverfügung zur Beseitigung von Wahlplakaten -
April 26.
BVerwG 8 C 4.22 u. a.
26.04.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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April 27.
BVerwG 7 C 2.22 u. a.
27.04.2023, 09:30 UhrUmweltrecht
- hier: Anordnung von Sanierungsmaßnahmen wegen Errich-tung und Betrieb des Offshore-Windparks... -
April 27.
BVerwG 7 C 6.21 u. a.
27.04.2023, 11:00 UhrRecht der Wasser- und Bodenverbände
- hier: Heranziehung zu einem Deichunterhaltungsbeitrag -
Mai 05.
BVerwG 5 C 2.22
05.05.2023, 11:00 UhrJugendhilferecht
- hier: Geldleistung für Betreuung in Kindertagespflege -
Mai 10.
BVerwG 8 C 4.22 u. a.
10.05.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Mai 10.
BVerwG 8 C 3.22
10.05.2023, 11:30 UhrPersonenbeförderungsgesetz
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Mai 11.
BVerwG 3 CN 5.22
11.05.2023, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Normenkontrollantrag gegen die Saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie... -
Mai 11.
BVerwG 3 CN 6.22
11.05.2023, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: § 4 Abs. 1 Nr. 4, 6, 16 und 18 SächsCoronaSchVO vom 30. Oktober 2020 -
Mai 17.
BVerwG 6 C 5.21
17.05.2023, 10:00 UhrVereinsrecht
- hier: Vollzug des Vereinsgesetzes (Beschlagnahmeanordnung) -
Mai 23.
BVerwG 4 C 1.22
23.05.2023, 09:00 UhrSonstiges Recht der Fachplanung
- hier: Errichtung und Betrieb von 6 AC-Systemen zur Netzanbindung der Offshore Windpark-Cluster... -
Mai 23.
BVerwG 4 CN 10.21
23.05.2023, 11:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit des Bebauungsplans Schwarzach "Ortsmitte 3. Änderung" -
Mai 24.
BVerwG 9 CN 1.22
24.05.2023, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht,
- hier: Gültigkeit der Satzung der Stadt Tübingen über die Er-hebung einer Verpackungssteuer vom... -
Mai 24.
BVerwG 6 C 5.21
24.05.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
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Mai 25.
BVerwG 7 A 7.22
25.05.2023, 09:30 UhrRecht des Baues von Wasserstraßen
- hier: Neubau der Staustufe Obernau Main-km 91,50 bis Main-km 98,98 -
Mai 25.
BVerwG 1 C 6.22
25.05.2023, 10:00 UhrAusländerrecht
- hier: Ausweisung -
Juni 13.
BVerwG 9 CN 2.22
13.06.2023, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Gültigkeit der Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren vom 14.12.2021 der Stadt... -
Juni 14.
BVerwG 8 C 6.22
14.06.2023, 10:00 UhrRecht zur Bereinigung von SED-Unrecht
- hier: verwaltungsrechtliche Rehabilitierung -
Juni 15.
BVerwG 1 CN 1.22
15.06.2023, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Gültigkeit der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg -
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.