Termine zur Verhandlung und Verkündung
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Juli 05.
BVerwG 4 A 13.20
05.07.2022, 10:00 Uhr
(Entscheidungsverkündung)Recht des Ausbaues von Energieleitungen
- hier: Errichtung und Betrieb der Höchstspannungsleitung Neuenhagen - Bertikow... -
Juli 06.
BVerwG 1 WB 2.22 u. a.
06.07.2022, 10:00 Uhr
(Fortsetzung)Beschwerde gegen die Duldungspflicht einer Impfung gegen Covid 19 nach Nr. 210 ZDv A-840/8
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Juli 07.
BVerwG 1 WB 2.22 u. a.
07.07.2022
(ggf. Fortsetzung)Beschwerde gegen die Duldungspflicht einer Impfung gegen Covid 19 nach Nr. 210 ZDv A-840/8
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Juli 07.
BVerwG 2 A 11.21
07.07.2022, 10:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Verweis -
Juli 07.
BVerwG 2 A 4.21
07.07.2022, 12:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Ruhestandsversetzung -
Juli 07.
BVerwG 9 A 1.21 u. a.
07.07.2022, 14:00 Uhr
(Entscheidungsverkündung)Straßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A 20 von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 1 von der A 28 bei... -
Juli 08.
BVerwG 3 C 6.21 u. a.
08.07.2022, 10:00 UhrTierschutzrecht,
- hier: tierschutzrechtliche Anordnungen (Geflügelhaltung) -
Juli 08.
BVerwG 3 C 2.21
08.07.2022, 11:30 UhrKrankenhausfinanzierungsrecht,
- hier: Aufnahme in den Krankenhausplan (Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) -
Juli 12.
BVerwG 4 CN 3.21
12.07.2022, 09:00 UhrBaurecht
- hier: Gültigkeit des Bebauungsplans "Am Gaulsberg" der Stadt Ortenberg -
Juli 12.
BVerwG 4 A 10.20
12.07.2022, 10:30 UhrRecht des Ausbaues von Energieleitungen (EnLAG)
- hier: Errichtung und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung Rommerskirchen-Sechtem... -
Juli 14.
BVerwG 1 WB 29.21
14.07.2022, 10:00 UhrWehrbeschwerderecht
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Juli 20.
BVerwG 5 A 2.21
20.07.2022, 11:00 UhrBundesgleichstellungsrecht,
- hier: Verletzung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten -
August 04.
BVerwG 1 C 20.21
04.08.2022, 10:00 UhrTermin aufgehoben
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August 04.
BVerwG 1 C 9.21
04.08.2022, 12:00 UhrAusländerrecht
- hier: Reiseausweis -
August 11.
BVerwG 5 CN 1.21
11.08.2022, 10:00 UhrRecht des öffentlichen Dienstes
- hier: Beihilfe -
September 01.
BVerwG 10 C 5.21
01.09.2022, 09:30 UhrInformationsfreiheitsrecht,
- hier: Umweltinformationsrecht -
September 01.
BVerwG 7 A 7.21
01.09.2022, 11:00 UhrEisenbahnrecht,
- hier: "ABS Berlin-Angermünde-Grenze D/PL"; Strecke 6328 Angermünde-Rosow (Vorhaben Nr. 3) -
September 07.
BVerwG 1 C 26.21 u. a.
07.09.2022, 10:00 UhrAsylrecht
- hier: Anerkennung als Flüchtling -
September 08.
BVerwG 2 C 10.21
08.09.2022, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Versetzung in den Ruhestand -
September 14.
BVerwG 9 C 24.21
14.09.2022, 09:00 UhrStraßen- u. Wegerecht; Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehweges nördlich u. östlich der L 545
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September 14.
BVerwG 9 C 2.22 u. a.
14.09.2022, 11:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Wettbürosteuern für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten -
September 15.
BVerwG 4 C 3.21
15.09.2022, 09:00 UhrBaurecht
- hier: Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen in Nieby -
September 15.
BVerwG 4 C 4.21
15.09.2022, 10:30 UhrBaurecht
- hier: bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung von Gebäuden zur Prostitution -
September 15.
BVerwG 4 C 5.21
15.09.2022, 12:00 UhrBaurecht
- hier: Bauvorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung -
September 21.
BVerwG 8 C 14.21 u. a.
21.09.2022, 10:00 UhrFinanzdienstleistungsrecht
- hier: Statistische Meldepflichten für EZB-Statistiken über Al-tersvorsorgeeinrichtungen -
September 21.
BVerwG 8 C 12.21
21.09.2022, 11:30 UhrRecht der sonstigen Förderungsmaßnahmen
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.