Termine zur Verhandlung und Verkündung
-
Oktober 15.
BVerwG 3 C 13.20
15.10.2021, 10:00 UhrLandwirtschaftsrecht
- hier: landwirtschaftliche Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung 2015 nach der Verordnung... -
Oktober 20.
BVerwG 6 C 13.20 u. a.
20.10.2021, 10:00 UhrTelekommunikationsrecht
- hier: Beschluss der Präsidentenkammer der BNA vom 26. November 2018, Az.: BK1 - 17/001 -
Oktober 26.
BVerwG 1 C 3.21
26.10.2021, 10:00 UhrTermin aufgehoben
-
Oktober 26.
BVerwG 8 C 34.20
26.10.2021, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Mitteilung der beabsichtigten Eintragung in das Gewerbeverzeichnis nach § 18 Abs. 2... -
Oktober 26.
BVerwG 8 C 2.21
26.10.2021, 11:30 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Grundversorgungsfeststellung -
Oktober 28.
BVerwG 10 C 3.20
28.10.2021, 09:30 UhrInformationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
-
Oktober 28.
BVerwG 10 C 5.20
28.10.2021, 11:00 Uhrpresserechtliches Auskunftsrecht
-
Oktober 28.
BVerwG 10 C 5.20
28.10.2021, 11:00 Uhrpresserechtliches Auskunftsrecht
-
November 08.
BVerwG 9 C 5.20
08.11.2021, 09:00 UhrTermin verlegt
-
November 08.
BVerwG 9 C 6.20
08.11.2021, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Wettbürosteuern für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten -
November 08.
BVerwG 9 C 7.20
08.11.2021, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Wettbürosteuern für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten -
November 08.
BVerwG 9 C 8.20
08.11.2021, 09:00 UhrSteuerrecht
- hier: Wettbürosteuern für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten -
November 08.
BVerwG 9 C 6.20
08.11.2021, 11:00 UhrTermin verlegt
-
November 08.
BVerwG 9 C 7.20
08.11.2021, 11:00 UhrTermin verlegt
-
November 08.
BVerwG 9 C 8.20
08.11.2021, 11:00 UhrTermin verlegt
-
November 09.
BVerwG 4 C 1.20
09.11.2021, 09:00 UhrBaurecht,
- hier: Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts -
November 09.
BVerwG 4 C 5.20
09.11.2021, 13:00 UhrBaurecht
- hier: Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung -
November 10.
BVerwG 2 A 8.21
10.11.2021, 10:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Entfernung aus dem Dienst -
November 11.
BVerwG 3 C 6.20
11.11.2021, 10:00 UhrGesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heil- und Heilhilfsberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie...
-
November 11.
BVerwG 3 C 16.20 u. a.
11.11.2021, 11:30 UhrJagdrecht
- hier: Befriedung von Grundflächen Revier Karbach-Fabrikschleichach -
November 12.
BVerwG 5 A 3.20
12.11.2021, 09:30 UhrBeihilferecht
-
November 12.
BVerwG 5 C 5.20
12.11.2021, 11:00 UhrAusbildungs-, Berufsbildungsförderungsrecht
- hier: Rückzahlungspflicht nach § 16 AFBG -
November 24.
BVerwG 6 C 16.19 u. a.
24.11.2021, 10:00 UhrHochschulrecht
- hier: Verpflichtung zur endgültigen Zulassung auf einen Teilstudienplatz im 1. Fachsemester des Studiengangs... -
November 25.
BVerwG 7 C 6.20
25.11.2021, 09:30 UhrUmweltschutzrecht
-
November 25.
BVerwG 7 A 2.20
25.11.2021, 11:00 UhrEisenbahnrecht
- hier: Recht der Anlegung von Schienenwegen "ABS/NBS München - Rosenheim - Kiefersfelden Grenze D/A", Antrag... -
Dezember 01.
BVerwG 8 C 35.20
01.12.2021, 11:00 UhrKommunalrecht
- hier: Zulassung zu öffentlicher Einrichtung -
Dezember 02.
BVerwG 2 C 36.20
02.12.2021, 10:00 UhrVersorgungsrecht
- hier: Unfallruhegehalt -
Dezember 02.
BVerwG 2 A 7.21
02.12.2021, 11:30 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Entfernung aus dem Dienst -
Dezember 02.
BVerwG 2 A 1.21
02.12.2021, 11:30 UhrTermin verlegt
-
Dezember 02.
BVerwG 2 A 7.21
02.12.2021, 14:00 UhrTermin verlegt
-
Dezember 03.
BVerwG 3 C 4.21
03.12.2021, 10:00 UhrLebensmittelrecht
- hier: Zusatz von Lithothamnium zu einem Sojagetränk -
Dezember 07.
BVerwG 9 A 13.20
07.12.2021, 09:00 UhrTermin aufgehoben
-
Dezember 07.
BVerwG 9 A 1.21 u. a.
07.12.2021, 09:00 UhrStraßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A 20 von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 1 von der A 28 bei... -
Dezember 07.
BVerwG 9 A 1.21 u. a.
07.12.2021, 14:00 UhrTermin verlegt
-
Dezember 08.
BVerwG 9 A 1.21 u. a.
08.12.2021, 09:00 Uhr
(Fortsetzung)Straßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A 20 von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 1 von der A 28 bei... -
Dezember 09.
BVerwG 4 A 2.20
09.12.2021, 09:00 UhrNABEG - Recht des Ausbaus von Energieleitungen
- hier: Neubau der 380-kV-Freileitung Husum Nord - Klixbüll Süd, Westküstenleitung... -
Dezember 09.
BVerwG 9 A 1.21 u. a.
09.12.2021
(ggf. Fortsetzung)Straßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A 20 von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 1 von der A 28 bei... -
Dezember 09.
BVerwG 4 A 1.20
09.12.2021, 11:00 UhrNABEG - Recht des Ausbaues von Energieleitungen
- hier: Entscheidung Trassenkorridor Vorhaben Nr. 5 BBPlG, Höchstspannungsleitung... -
Dezember 09.
BVerwG 4 C 5.20
09.12.2021, 13:00 UhrTermin verlegt
-
Dezember 10.
BVerwG 5 C 8.20
10.12.2021, 11:30 UhrAusbildungsförderung
- hier: Leistungen nach dem BAföG -
Alle Termine einsehen
Weitere Termine können Sie in unserer Übersicht einsehen.
Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.