Termine zur Verhandlung und Verkündung
-
Oktober 12.
BVerwG 2 A 5.22
12.10.2023, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Stellenbesetzung -
Oktober 12.
BVerwG 2 A 7.22
12.10.2023, 11:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Dienstliche Beurteilung -
Oktober 12.
BVerwG 2 A 6.22
12.10.2023, 11:30 UhrTermin aufgehoben
-
Oktober 17.
BVerwG 9 CN 3.22
17.10.2023, 09:00 UhrSonstiges Abgabenrecht
- hier: Gültigkeit der Trink- und Schmutzwassergebührensatzung "Havelland" -
Oktober 18.
BVerwG 6 C 3.22
18.10.2023, 10:00 UhrRundfunkrecht
- hier: Aufhebung von Rundfunkbeitragsbescheiden -
Oktober 19.
BVerwG 1 C 35.22
19.10.2023, 09:00 UhrTermin aufgehoben
-
Oktober 19.
BVerwG 1 C 32.22
19.10.2023, 10:00 UhrTermin verlegt
-
Oktober 19.
BVerwG 8 C 6.22
19.10.2023, 10:00 UhrRecht zur Bereinigung von SED-Unrecht
- hier: verwaltungsrechtliche Rehabilitierung -
Oktober 26.
BVerwG 7 A 2.23
26.10.2023, 09:30 UhrStreitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz
- hier: Klage gegen den Besitzeinweisungsbeschluss - IV PLNG 6-144.4-7.1-61-12/22... -
Oktober 26.
BVerwG 3 C 8.22 u. a.
26.10.2023, 10:00 UhrGesundheitsverwaltungsrecht
- hier: Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung -
Oktober 26.
BVerwG 5 C 6.22
26.10.2023, 10:00 UhrJugendhilferecht
- hier: Kürzung von Finanzierungszuschüssen -
Oktober 26.
BVerwG 10 A 2.23 u. a.
26.10.2023, 11:00 UhrTermin verlegt
-
November 09.
BVerwG 4 C 2.22
09.11.2023, 09:00 UhrBau- und Bodenrecht
- hier: Ausübung gemeindliches Vorkaufsrecht -
November 09.
BVerwG 10 C 4.22
09.11.2023, 09:00 UhrInformationsfreiheitsrecht
- hier: Streit um den Zugang zu Gruß- und Glückwunschkarten des Bundespräsidenten -
November 09.
BVerwG 2 C 12.22
09.11.2023, 10:00 UhrVersorgungsrecht
- hier: Berücksichtigung ruhegehaltfähige Dienstzeit -
November 09.
BVerwG 4 CN 2.22
09.11.2023, 10:30 UhrRecht der Raumordnung
- hier: Gültigkeit der 27. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt... -
November 09.
BVerwG 2 C 4.23
09.11.2023, 11:00 UhrBeamtendisziplinarrecht
- hier: Zurückstufung -
November 09.
BVerwG 10 A 2.23 u. a.
09.11.2023, 11:00 Uhrpresse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtlichen Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht
- hier: Vertraulichkeit von... -
November 14.
BVerwG 9 A 11.21
14.11.2023, 09:00 UhrTermin verlegt
-
November 15.
BVerwG 1 C 7.22
15.11.2023, 14:00 UhrAsylrecht
- hier: Ablehnung Asylfolgeantrag (Familienasyl) -
November 16.
BVerwG 1 C 32.22
16.11.2023, 09:00 UhrAusländerrecht
- hier: Ausweisung -
November 16.
BVerwG 3 C 16.22 u. a.
16.11.2023, 10:00 UhrLandwirtschaftsrecht
- hier: Feststellung des Verlustes der Eigenschaft als Dauergrünlandfläche -
November 16.
BVerwG 8 C 7.22
16.11.2023, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Aufschriften auf nichtselbsttätigen Waagen -
November 21.
BVerwG 9 A 11.21
21.11.2023, 09:00 UhrStraßenrechtliche Planfeststellung
- hier: Neubau der A 49 Kassel - A 5, VKE 40 von Bau-km 57+000 bis 74+450 (Stadtallendorf... -
November 23.
BVerwG 10 C 2.23
23.11.2023, 09:30 UhrPresserecht
- hier: Anerkennung von Presseausweisen -
November 23.
BVerwG 7 A 11.22 u. a.
23.11.2023, 11:00 UhrRecht der Anlegung von Schienenwegen
- hier: ABS/NBS München-Rosenheim-Kiefersfelden Grenze D/A -
November 30.
BVerwG 5 C 7.22
30.11.2023, 10:00 UhrJugendhilferecht
- hier: Kindergartenfinanzierung -
Dezember 06.
BVerwG 4 CN 4.22 u. a.
06.12.2023, 09:00 UhrBaurecht
- hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln -
Dezember 07.
BVerwG 9 C 1.23
07.12.2023, 09:00 UhrStraßenrecht
- hier: Feststellung Außerkrafttreten des PFB Ortsumgehung Hückelhoven, L 364n -
Dezember 07.
BVerwG 9 A 1.23
07.12.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
-
Dezember 12.
BVerwG 5 C 9.22
12.12.2023, 11:00 UhrUnterhaltsvorschussgesetz
-
Dezember 14.
BVerwG 1 C 34.22
14.12.2023, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Abschiebungsverbot -
Dezember 14.
BVerwG 3 C 10.22
14.12.2023, 10:00 UhrVerkehrsrecht
- hier: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung -
Dezember 14.
BVerwG 3 C 7.22
14.12.2023, 11:00 UhrLebensmittelrecht
- hier: Meldepflicht nach § 44 Abs. 4a LFGB (Mandelkerne / Salmonellen) -
Dezember 14.
BVerwG 10 A 4.23
14.12.2023, 11:00 UhrTermin aufgehoben
-
Dezember 14.
BVerwG 10 C 1.22
14.12.2023, 11:00 UhrUmweltinformationsfreiheitsrecht
- hier: Auskunftsanspruch nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz -
Januar 25.
BVerwG 7 A 4.23
25.01.2024, 09:30 UhrImmissionsschutzrecht
- hier: Erteilung einer Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG wegen Errichtung und Betrieb einer Konverterstation -
Februar 15.
BVerwG 3 C 14.22
15.02.2024, 10:00 UhrLebensmittelrecht
- hier: Lebensmittelrechtliche Anordnung - Kennzeichnung von Furcularfleisch (Gabelbeinfleisch) als Separatorenfleisch -
Alle Termine einsehen
Weitere Termine können Sie in unserer Übersicht einsehen.
Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.