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  • 25.07.2024

    Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war rechtmäßig

    Das Verbot der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

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Hinweis: Inzwischen - nach Produktion des Videos - gibt es 11. Revisionssenate und es sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.