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  • 24.10.2024

    Keine Verkürzung der Trennungszeit beim Ehegattennachzug durch Sicherung von Lebensunterhalt und Vorhalten von Wohnraum

    Die Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorhalten von Wohnraum rechtfertigen keine Verkürzung der Trennungszeit, die ein subsidiär Schutzberechtigter und sein Ehegatte, deren Ehe nicht bereits vor der Flucht geschlossen wurde, bis zu dessen Nachzug zum Zwecke der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet hinnehmen müssen. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

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Hinweis: Inzwischen - nach Produktion des Videos - gibt es 11. Revisionssenate und es sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.