Auszug:
Die Deutsche ReGas, Betreiberin des LNG-Terminals "Deutsche Ostsee" in Mukran (Rügen), benötigt für den von ihr beabsichtigten Weiterbetrieb schiffsgebundener Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in erster und letzter Instanz entschieden. Die Betreiberin beantragte beim beklagten Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter Berufung auf eine Bestimmung im Genehmigungsbescheid, ihr – ohne Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens – zu bestätigen, dass ein Weiterbetrieb der Verbrennungsmotoren unter Verzicht auf eine ab 2025 vorgesehene Landstromversorgung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen hervorruft und zulässig ist.