Pressemitteilungen


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Private Krankenversicherungsunternehmen sind ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht befugt, die von diesen zum Zweck der Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen zu analysieren, um potentielle Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen zu ermitteln. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein privater Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bietet im Rahmen seines Gesundheitsmanagements bestimmte Programme an (etwa Coaching-Angebote bei Diabetes, Asthma oder Rückenleiden).

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Die von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhobene Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) auf Einsicht in Anordnungen individueller Aufklärungsmaßnahmen des BND-Präsidenten ist unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der BND darf gemäß § 34 Abs. 1 BNDG zur Erfüllung seiner Aufgaben ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in von Ausländern im Ausland genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und auf ihnen gespeicherte personenbezogene Daten erheben (sog.

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Ausländer, die nach Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, wieder die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates annehmen, ohne dass ihnen eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde, verlieren auf der Grundlage von § 25 StAG in der ab Januar 2000 bis zu seiner Aufhebung im Juni 2024 geltenden Fassung die deutsche Staatsangehörigkeit und damit einhergehend die Unionsbürgerschaft, wenn eine einzelfallbezogene Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass der Verlust auch der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig ist.

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Die Stadt Freiburg i. Br. darf das Gewässer Dietenbach ausbauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die beklagte Stadt Freiburg i. Br. plant die Errichtung eines neuen Stadtteils „Dietenbach“ im Westen des Stadtgebiets. Den Entwicklungsbereich durchfließt der Dietenbach von Südost nach Nordwest. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

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Das Regelungskonzept des Zweitantrags (§ 71a AsylG) steht bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung mit Unionsrecht im Einklang. Danach setzt ein Zweitantrag den erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem anderen Mitgliedstaat voraus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei in dieser Woche den Beteiligten bekanntgegebenen Urteilen entschieden. Die Kläger, irakische Staatsangehörige, hatten ohne Erfolg in der Republik Finnland um Gewährung internationalen Schutzes nachgesucht.

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Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine weitere Tatsachenrevision auf der Grundlage des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen § 78 Abs. 8 des Asylgesetzes (AsylG) eingegangen. Nach Satz 1 dieser Vorschrift steht den Beteiligten in asylgerichtlichen Verfahren die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts auch dann zu, wenn dieses in der Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage in einem Herkunfts- oder Zielstaat von der Beurteilung durch ein anderes Oberverwaltungsgericht oder durch das Bundesverwaltungsgericht abweicht und es die Revision deswegen zugelassen hat.

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1. Allgemeiner Überblick Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 935 (2024: 987) Verfahren anhängig gemacht worden. Die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls etwas zurückgegangen (955 gegenüber 979). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

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Ausländern, denen in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, die dorthin wegen einer drohenden unmenschlichen Behandlung aber nicht abgeschoben werden dürfen, darf nach Ablehnung ihres im Bundesgebiet gestellten Asylantrags die Abschiebung in ihr Herkunftsland angedroht werden. Dies hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Den Klägern war in Griechenland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bzw.

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Die mündliche Verhandlung über die Klage gegen das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 4. August 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." und ihrer Teilorganisationen wird wiedereröffnet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Am 28. Januar 2026 hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Vereinigung gegen das ihr gegenüber verfügte Verbot des BMI mündlich verhandelt. Für den 10. Februar 2026 hatte es einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.

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Am 30. Januar 2026 ist die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Gabriela Bähr im Alter von 64 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Bähr Anfang Juni 1990 bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Berlin. Im März 1991 wechselte sie zur Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin und anschließend im Juni 1992 zur Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung (und Kultur) des Landes Berlin.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.