Pressemitteilungen


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Die bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung vom 22. Dezember 2020 in der Fassung vom 10. August 2022 (AVDüV) beruht nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Zur Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie hat Deutschland auf Grundlage des Düngegesetzes besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln in der Düngeverordnung (DüV) festgelegt und die Landesregierungen zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zum Schutze der Gewässer vor Verunreinigung verpflichtet.

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Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen männlichen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta (GRC) zur Folge hätten. Ihnen ist es zur Deckung ihres Unterkunftsbedarfs zuzumuten, gegebenenfalls auch auf Notschlafstellen jenseits der durch Hoheitsträger und gesellschaftliche Organisationen vorgehaltenen Einrichtungen auszuweichen.

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Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Monate Oktober 2021 bis März 2022.

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Werden im Zuge einer Unternehmensschädigung mit einem Mutterunternehmen Anteile an einem Tochterunternehmen entzogen, steht dem Träger des Mutterunternehmens kein Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum an ehemaligen Vermögensgegenständen des Tochterunternehmens oder auf anteilige Erlösauskehr zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin begehrt die anteilige Restitution eines in Ostberlin belegenen Grundstücks. Im Februar 1938 musste sie ihr Berliner Bankgeschäft veräußern, weil sie nach den NS-Gesetzen als jüdisches Unternehmen galt.

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Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre.

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Die Herabwürdigung deutscher Staatsangehöriger mit ausländischen Wurzeln als "Türken mit einem deutschen Pass" und die damit verbundene Differenzierung deutscher Staatsangehöriger verstößt gegen die Wohlverhaltenspflicht (§ 61 Abs. 1 Satz 3 BBG) eines beamteten Professors, dessen dienstliche Aufgabe in der Aus- und Fortbildung von Anwärtern und Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes beim Bundesnachrichtendienst (BND) besteht.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf die Klage von zwei Umweltverbänden den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der Bundesautobahn A 26-Ost, die als direkte Weiterführung der A 26-West (Stade – Hamburg) die A 7 und die A 1 verbinden soll, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die weitere Klage der Betreiberin einer Mineralölraffinerie im Hafengebiet ist hingegen ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist den Rügen der klagenden Umweltverbände zum Teil gefolgt.

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist verpflichtet, ein den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, begehrte vor dem Oberverwaltungsgericht eine Änderung des düngungsbezogenen Teils des Nationalen Aktionsprogrammes mit dem Ziel, zu gewährleisten, einen Grenzwert von 50 mg/l Nitrat an allen deutschen Grundwassermessstellen und bestimmte Werte an Messstellen deutscher Oberflächengewässer einzuhalten.

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Heute hat Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger aus den Händen des Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Frau Dr. Emmenegger tritt die Nachfolge von Frau Professorin Dr. Doris König an. Frau Dr. Emmenegger wurde 1976 in Freiburg i. B. geboren. Nach Abschluss des Studiums promovierte sie die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Februar 2005 zum Doktor der Rechte. Nachdem sie die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, begann Frau Dr.

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