Auszug:
Den Antrag eines Presseverlages, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ursprung der COVID-19-Pandemie zu erteilen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 14. April 2025 abgelehnt. Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom BND zu Erkenntnissen hinsichtlich des Ursprungs der COVID-19-Pandemie.