Auszug:
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" einschließlich ihrer regionalen Chapter "Bayern", "Berlin", "Brandenburg", "Bremen", "Franken", "Mecklenburg", "Pommern", "Rheinland", "Sachsen", "Sarregau", "Westfalen", "Westwall", "Württemberg" sowie der "Crew 38" als Teilorganisationen ist rechtswidrig.