Pressemitteilungen


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Vom 3. bis 5. Dezember 2025 besuchte eine dreiköpfige Delegation der Kurie von Ungarn unter Leitung des Präsidenten der Kurie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es war das fünfte Arbeitstreffen zwischen den höchsten Verwaltungsgerichten Deutschlands und Ungarns. Themen der diesjährigen Fachgespräche waren die Anwendung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen, das Recht auf Asyl und aktuelle Herausforderungen für die Rechte von Flüchtlingen, Verbraucherschutzverfahren im ungarischen und deutschen Recht sowie aktuelle Entwicklungen im Versammlungsrecht.

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Die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende "geringe Entfernung" zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, beträgt höchstens zwei Kilometer und ist nach der Straßenentfernung zu bemessen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin ist Bundesbeamtin und führte Anfang 2020 an ihrem Dienstort 24 Dienstreisen von mehr als acht Stunden Dauer durch.

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Es ist mit der grundrechtlich geschützten Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) vereinbar, dass nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz eine Hochschulklinik nicht berechtigt ist, autonom über den Umfang des Versorgungsauftrags zu bestimmen, mit dem sie in den Landeskrankenhausplan aufgenommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin ist ein Universitätsklinikum in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

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Die Deutsche ReGas, Betreiberin des LNG-Terminals "Deutsche Ostsee" in Mukran (Rügen), benötigt für den von ihr beabsichtigten Weiterbetrieb schiffsgebundener Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in erster und letzter Instanz entschieden. Die Betreiberin beantragte beim beklagten Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter Berufung auf eine Bestimmung im Genehmigungsbescheid, ihr – ohne Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens – zu bestätigen, dass ein Weiterbetrieb der Verbrennungsmotoren unter Verzicht auf eine ab 2025 vorgesehene Landstromversorgung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen hervorruft und zulässig ist.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine auf nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einer Tunnelanlage des Bahn-Projekts "Stuttgart 21" gerichtete Klage einer Umweltvereinigung gegen einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss mangels Betroffenheit der Vereinigung in ihrem Aufgabenbereich und Geltendmachung umweltbezogener Rechtsvorschriften als unzulässig angesehen. Der Kläger, eine regional tätige Umweltvereinigung, machte gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt ohne Erfolg Defizite der Schutzvorkehrungen für die Selbst- und Fremdrettung von Personen für den Fall des Brandes eines Zuges in einem Tunnel des Projekts "Stuttgart 21" geltend und verlangte die Aufhebung, hilfsweise die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

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Für die Bescheidung eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer in Bestandskraft erwachsenen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines ebenfalls bestandskräftigen Einreise- und Aufenthaltsverbots ist außerhalb eines Asylfolgeverfahrens die Ausländerbehörde und nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) sachlich zuständig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 in Rheinland-Pfalz (Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau) abgewiesen. Die A1 ist zwischen Heiligenhafen und Saarbrücken auf einer Länge von ca. 730 km durchgängig ausgebaut; es fehlt lediglich ein rund 25 km langes Stück zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Kelberg in der Eifel. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ordnet diesen Lückenschluss dem "Vordringlichen Bedarf" zu.

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Der gesetzliche Erstattungsanspruch der Pflegestellenorte ist nicht auf die Fälle einer fortgeführten Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beschränkt. Er erfasst auch Kosten, die ein Pflegestellenort für eine erstmalig oder erneut gewährte Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aufgewendet hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der klagende Landkreis begehrt von der beklagten Stadt die Erstattung von Kosten, die er für die Vollzeitpflege eines Kindes aufgewendet hat.

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Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister verlangt eine individuelle Gefahrenprognose, die auch die Zugehörigkeit zu einem Personenkreis in den Blick nimmt, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die beiden Kläger begehren die Eintragung einer Melderegistersperre wegen einer Gefährdung, die sie mit ihrer beruflichen Tätigkeit in einer besonderen Abteilung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begründen.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage der Gemeinde Trogen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des SuedOstLink abgewiesen. Der SuedOstLink soll eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindung vom Nordosten in den Süden Deutschlands herstellen. Er ist nach Maßgabe des Bundesbedarfsplangesetzes als Erdkabel zu errichten. Im Abschnitt C 1 zwischen Münchenreuth und Marktredwitz nähert sich die Leitung einem Trinkwasserbrunnen ("Am Sedling") der klagenden Gemeinde Trogen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.