Pressemitteilungen


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Die mündliche Verhandlung über die Klage gegen das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 4. August 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." und ihrer Teilorganisationen wird wiedereröffnet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Am 28. Januar 2026 hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Vereinigung gegen das ihr gegenüber verfügte Verbot des BMI mündlich verhandelt. Für den 10. Februar 2026 hatte es einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.

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Am 30. Januar 2026 ist die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Gabriela Bähr im Alter von 64 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Bähr Anfang Juni 1990 bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Berlin. Im März 1991 wechselte sie zur Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin und anschließend im Juni 1992 zur Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung (und Kultur) des Landes Berlin.

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Heute findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts ein Seminar der Europäischen Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte – ACA-Europe (Association of the Councils of State and Supreme Administrative Jurisdicitions of the European Union) – statt. Auf Einladung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, haben sich hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Europa in Leipzig eingefunden.

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Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, das die zur Erreichung des nationalen Klimaziels für 2030 beschlossenen Maßnahmen enthält.

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In Niedersachsen können Beiträge für den Besuch von Kindertagesstätten, die durch freie Träger der Jugendhilfe betrieben werden, mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht unmittelbar durch eine kommunale Satzung festgelegt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute in einem Normenkontrollverfahren gegen die Elternbeitragssatzung einer niedersächsischen Samtgemeinde entschieden und die Satzung für unwirksam erklärt.

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Nimmt ein Jugendhilfeträger einen unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen in Obhut, der sich aus der Einrichtung entfernt hat, in der er von dem zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger untergebracht worden war, kann er von diesem Jugendhilfeträger keine Erstattung der Kosten der Inobhutnahme verlangen. Ihm kann nur ein Kostenerstattungsanspruch gegen seinen überörtlichen Träger zustehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.

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Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird der 9. Revisionssenat aufgelöst und der 11. Revisionssenat fortan als 9. Revisionssenat geführt. Den Vorsitz des neuen 9. Senats übernimmt Prof. Dr. Christoph Külpmann, der den Vorsitz des bisherigen 11. Revisionssenats innehatte. Die bisherige Vorsitzende des 9. Senats, Prof. Dr. Ulrike Bick, ist mit Ablauf des Jahres 2025 in den Ruhestand eingetreten (PM 01/2026). Der 9. Revisionssenat wird zuständig sein für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen (bisher 11.

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Mit Ablauf des Monats Dezember 2025 ist Frau Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick nach mehr als 13-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Frau Prof. Dr. Bick wurde 1959 in Herne geboren und studierte u. a. Rechtswissenschaften in Bochum, Genf und Paris. Im Juni 1988 promovierte die Ruhr-Universität Bochum sie zur Doktorin der Rechte. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum begann Frau Prof. Dr. Bick im November 1992 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ab Januar 2000 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet und wurde während dieser Zeit zur Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt.

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Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" einschließlich ihrer regionalen Chapter "Bayern", "Berlin", "Brandenburg", "Bremen", "Franken", "Mecklenburg", "Pommern", "Rheinland", "Sachsen", "Sarregau", "Westfalen", "Westwall", "Württemberg" sowie der "Crew 38" als Teilorganisationen ist rechtswidrig.

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Im Einbürgerungsverfahren hat der Einbürgerungsbewerber seine Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachzuweisen. Ist er nicht im Besitz eines solchen Passes und ist ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann er seine Identität auf der zweiten Stufe durch die bislang auf der ersten Stufe hilfsweise genannten Dokumente, namentlich einen anerkannten Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis oder Identitätskarte), nachweisen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.