Auszug:
Der 2. Wehrdienstsenat hat in dem wehrdisziplinarrechtlichen Verfahren des Herrn Hauptfeldwebel W. eine mündliche Verhandlung für den kommenden Mittwoch und Donnerstag (1. und 2. Oktober 2025) anberaumt. In der Sache geht es um eine Berufung des Soldaten gegen die vom Truppendienstgericht angeordnete Entfernung aus dem Dienst. In dem Urteil heißt es, er habe einen Befehl zur Impfung gegen COVID-19 verweigert, sei wegen der Befehlsverweigerung strafrechtlich verurteilt worden und habe gegenüber seinem Vorgesetzten erklärt, dass sein Vertrauen in die militärische Führung derart gestört sei, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle und auch einem Marschbefehl im Rahmen einer VJFT-Verpflichtung (NATO-Einsatz) nicht Folge leisten würde. In der sehr ausführlichen Berufungsschrift wird die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit des Befehls zur COVID-19-Impfung in Frage gestellt, die disziplinarrechtliche Verwertbarkeit des Gesprächs mit dem Vorgesetzten in Zweifel gezogen und dessen Inhalt bestritten.