Gremien und Vertretungen

Beim Bundesverwaltungsgericht bestehen folgende Gremien und Vertretungen:

Präsidium

Das Präsidium ist ein Organ der richterlichen Selbstverwaltung. Es beschließt über den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.

Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts besteht aus dem Präsidenten und acht von den Mitgliedern des Gerichts gewählten Richterinnen und Richtern. Außerdem gehört ihm die Vizepräsidentin des Gerichts in beratender Funktion an.

Präsidialrat

Bei dem Präsidialrat handelt es sich um ein Organ, das die Richterschaft an der Wahl neuer Richterinnen und Richter beteiligt. Er wirkt außerdem bei der Ernennung der Senatsvorsitzenden, der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie die Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Gerichts mit.

Dem Präsidialrat gehören der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts als Vorsitzender, die Vizepräsidentin, ein vom Präsidium aus seiner Mitte gewähltes Mitglied und zwei weitere von den Richterinnen und Richtern gewählte Mitglieder an.

Richterrat

Der Richterrat ist an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richterinnen und Richter zu beteiligen. Er vertritt deren Belange gegenüber dem Präsidenten und der Gerichtsverwaltung. Dabei arbeitet er in Angelegenheiten von übergreifender Bedeutung mit dem Personalrat zusammen.

Der Richterrat besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden von den Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichts auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der nichtrichterlichen Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts. Bestimmte Maßnahmen (wie Einstellungen, Versetzungen, Fragen der Arbeitsplatzgestaltung usw.) unterliegen der Mitbestimmung des Personalrates. Sie können nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Der Personalrat ist Anlaufstelle der Beschäftigten für Anregungen, Fragen oder Kritik. Diese können sich beispielsweise auf das Tarifrecht, das Gesundheitsmanagement oder Konflikte am Arbeitsplatz beziehen. Die Mitglieder des Personalrats werden von den Beschäftigten auf vier Jahre gewählt.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und vertritt deren Interessen in der Dienststelle. Sie steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Menschen einzeln oder als Gruppe betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus einer Vertrauensperson und zwei Stellvertretern.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Sie vertritt die Interessen der jugendlichen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und der Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei macht sie ihre Belange über den Personalrat geltend. Sofern eine Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht gewählt wurde, nimmt der Personalrat dessen Aufgaben mit wahr.