Teilnahme an Verhandlungs- und Verkündungsterminen
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Eine Akkreditierung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
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Erwünscht ist aber eine formlose Anmeldung bei der Pressestelle. Dies kann per Mail oder telefonisch geschehen. Dabei sollten ein Ansprechpartner und die voraussichtliche Anzahl der Personen genannt werden. Hilfreich ist auch die Information, ob mit oder ohne Kamera gearbeitet wird.
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In einzelnen Fällen von überragendem Medieninteresse behält sich das Bundesverwaltungsgericht ein besonderes Akkreditierungsverfahren vor. Hierzu ergehen dann rechtzeitig ausführliche Hinweise. Auf die Mitführung des Presseausweises wird hingewiesen.
Erstellen von Foto- und Filmaufnahmen
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Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal dürfen nur vor Eröffnung des Verhandlungs- bzw. Verkündungstermins und nach dessen Ende hergestellt werden. Aufnahmen während des Termins sind unzulässig.
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Für Verkündungen - nicht auch für die Verhandlung - kann der zuständige Senat in besonderen Fällen Ton-, Fernseh- und Filmaufnahmen zulassen (§ 169 Gerichtsverfassungsgesetz). Hierfür ist ein Beschluss erforderlich. Bitte teilen Sie der Pressestelle rechtzeitig mit, spätestens zwei Wochen vor dem Termin, dass Sie derartige Aufnahmen machen wollen, damit ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden kann. Im Falle der Zulassung enthält die Terminnachricht das Symbol . Eine Akkreditierung ist erforderlich; gegebenenfalls müssen Medienpools gebildet werden.
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Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.
Weitere Hinweise
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Das Bundesverwaltungsgericht stellt keinen Internetanschluss bereit.
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Mobile Endgeräte dürfen im Gerichtssaal während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb genutzt werden.