Besichtigung
Zugang zur mündlichen Verhandlung
Der Zugang zu mündlichen Verhandlungen ist – auch außerhalb der Öffnungszeiten – jederzeit möglich. Sie können Termine zur mündlichen Verhandlung einsehen und sich zur Teilnahme anmelden. In bestimmten Verfahrensarten, beispielsweise in Wehrdisziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.
Besichtigung des Gebäudes und Öffnungszeiten
Teile des Gebäudes sind für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich: die Kuppelhalle, die Haupttreppe und die Galerie. Sie können diese während der Öffnungszeiten selbständig besichtigen.
Die Besichtigung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Führungen durch das Gerichtsgebäude
Der Besucherdienst des Gerichts vermittelt kostenpflichtige Führungen durch das Gebäude. Neben den öffentlich zugänglichen Teilen des Gebäudes erhalten Sie Zutritt zu mehreren Sitzungssälen und zum ehemaligen Speisezimmer sowie zum Festsaal des Reichsgerichtspräsidenten. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes über die Geschichte des Reichsgerichtsgebäudes sowie die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bundesverwaltungsgerichts.
Führungen können montags bis freitags ab 16.00 Uhr und an den Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 10.00 Uhr für Sie organisiert werden. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin vor und prüfen Sie im Vorfeld, ob unser Gebäude an dem Wunschtermin geöffnet ist (siehe Bereich Öffnungszeiten auf dieser Seite).
Die Gebühr für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl ab 12 Personen beträgt 5,00 € pro Person; Kinder, Schüler und Studenten zahlen 3,00 € pro Person. Für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl unter 12 Personen beträgt die Gebühr pauschal 57,00 €.