Der Präsident
An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht der Präsident. Er ist zum einen Dienstvorgesetzter der Richter und der nichtrichterlichen Bediensteten des Gerichts. In dieser Funktion wird er durch den Vizepräsidenten vertreten. Zum anderen ist der Präsident auch selbst als Richter tätig: Er führt den Vorsitz eines - derzeit des 10. - Revisionssenats. In seinem Richteramt ist auch der Präsident Gleicher unter Gleichen. Er hat keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Richtern. Eine weitere Aufgabe des Präsidenten besteht darin, die Kontakte zu anderen Gerichten und Justizorganisationen im In- und Ausland zu pflegen.