Die Vizepräsidentin
Die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ist die ständige Vertretung des Präsidenten.
Vizepräsidentin ist Dr. Susanne Rublack.
Sie wurde 1962 in Konstanz geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. 1993 promovierte sie die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Rublack beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, wo sie 2001 zur Verwaltungsdirektorin ernannt wurde. 2002 wurde sie an das Verwaltungsgericht Schleswig abgeordnet und 2004 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. Es folgten Abordnungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Dort war sie seit 2010 als Richterin am Oberverwaltungsgericht tätig.
Im Februar 2015 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und gehörte seither dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Zudem war sie von Februar 2015 bis Oktober 2019 dem u.a. für das Kommunalrecht zuständigen 10. Revisionssenat zugewiesen. Von August bis Dezember 2020 gehörte sie auch dem damals hauptsächlich für das Eisenbahnplanungsrecht und das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat und dem 10. Revisionssenat an.
Seit Februar 2023 ist sie Vorsitzende Richterin des 10. Revisionssenats, der neben dem Informationsfreiheitsrecht auch für das Natur- und Landschaftsschutzrecht sowie weitere Bereiche des Umweltrechts zuständig ist.