Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 28.08.2025 - BVerwG 1 WB 6.24 (bereitgestellt am 04.12.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Urteil vom 16.09.2025 - BVerwG 4 CN 3.24 (bereitgestellt am 04.12.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Auswirkungen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde auf den Lauf der Planungsschadensfrist

Leitsätze

1. Eine Hemmung oder Unterbrechung der Planungsschadensfrist nach § 42 Abs. 2 BauGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Eigentümer das Nutzungshindernis freiwillig selbst (mit-)begründet hat.

2. Die Anwendung der Planungsschadensfrist gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2, § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB auf den Fall einer sog. "isolierten eigentumsverdrängenden Planung" begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Beschluss vom 23.09.2025 - BVerwG 9 B 8.25 (bereitgestellt am 04.12.2025)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Beschluss vom 23.10.2025 - BVerwG 1 WB 41.25 (bereitgestellt am 04.12.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 28.10.2025 - BVerwG 2 B 37.25 (bereitgestellt am 03.12.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Beschluss vom 04.11.2025 - BVerwG 1 C 35.25 (bereitgestellt am 03.12.2025)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 12.11.2025 - BVerwG 3 B 24.25 (bereitgestellt am 03.12.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Beschluss vom 12.11.2025 - BVerwG 6 B 26.25 (bereitgestellt am 03.12.2025)

Sachgebiet: allgemeines Datenschutzrecht

Beschluss vom 02.07.2025 - BVerwG 8 C 1.24 (bereitgestellt am 03.12.2025)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Zulässigkeit der Betätigung als Market Maker durch intern verwaltete AIF-KVG

Leitsatz

Die Frage, ob einer intern verwalteten Alternativen-Investmentfonds-Kapitalanlagegesellschaft (AIF-KVG) die Tätigkeit als Market Maker erlaubt ist, bedarf einer Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.

Beschluss vom 26.09.2024 - BVerwG 1 WB 43.24 (bereitgestellt am 02.12.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: