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Urteil vom 11.12.2024 - BVerwG 8 C 12.23 (bereitgestellt am 30.04.2025)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Leitsätze

1. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG setzt eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraus (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).

2. Ob vertraglich übernommene Leistungen des Erwerbers eine Gegenleistung für die Übereignung des Vermögenswertes darstellen, ist durch Auslegung des Veräußerungsvertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

3. Leistungen, die wie ein vorbehaltenes Wohnrecht des Veräußerers aus dem übereigneten Grundstück zu erbringen sind und durch dessen dingliche Belastung gesichert werden, stellen grundsätzlich keine Gegenleistung dar.

4. Bei anderen Leistungen ist danach abzugrenzen, ob sie im vertraglichen Synallagma zur Übereignung des Vermögenswerts stehen und nach dem Willen der Vertragspartner dessen Wert abgelten sollen. Das kann nicht angenommen werden, wenn die Übereignung auch bei Nichterfüllung der Leistungen Bestand haben soll oder wenn deren Wert im Verhältnis zu dem des übereigneten Vermögenswerts nach dem vertraglichen Wertansatz geringfügig ist.

Beschluss vom 30.01.2025 - BVerwG 1 WB 7.24 (bereitgestellt am 30.04.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

Leitsatz

Bloße Kontakte in sozialen Medien sind ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht als "sonstige Bezeichnungen" im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SÜG anzusehen.

Beschluss vom 19.03.2025 - BVerwG 7 B 24.24 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Beschluss vom 27.03.2025 - BVerwG 2 C 14.24 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 28.03.2025 - BVerwG 4 B 24.24 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Urteil vom 26.03.2025 - BVerwG 6 C 6.23 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Parlamentsrecht

Kein Verwaltungsrechtsweg für Rechtsschutz gegen sogenannten schlichten Parlamentsbeschluss

Leitsätze

1. Die Annahme einer nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte entzogenen Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art setzt nicht voraus, dass ausschließlich Verfassungsrechtssubjekte beteiligt sind (sogenannte doppelte Verfassungsunmittelbarkeit). Maßgeblich ist vielmehr, ob es im Kern des Rechtsstreits um das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsrechtssubjekts als solches, das heißt gerade um dessen besondere verfassungsrechtliche Funktionen und Kompetenzen geht.

2. Begehren Einzelpersonen Rechtsschutz gegen einen schlichten Parlamentsbeschluss, das heißt eine allgemeine politische Willensäußerung des Parlaments ohne rechtliche Verbindlichkeit, handelt es sich generell um eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art, für die nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sondern ausschließlich die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig ist.

3. Die Prüfungssperre des § 17a Abs. 5 GVG gilt nicht im Verhältnis von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Beschluss vom 08.01.2025 - BVerwG 5 P 2.23 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Mitbestimmung bei Höhergruppierungsanträgen nach § 29d TVÜ-Länder

Leitsätze

1. Die Mitbestimmung bei Einstellung gemäß § 87 Nr. 1 PersVG BE erfasst die Eingruppierung nur insoweit, als diese noch als Modalität der Einstellung anzusehen ist.

2. Die Ablehnung von Anträgen auf Höhergruppierung nach § 29d des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 unterliegt im Land Berlin der Mitbestimmung der Personalvertretung nach § 87 Nr. 4 PersVG BE.

Beschluss vom 08.01.2025 - BVerwG 5 P 3.23 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Urteil vom 13.03.2025 - BVerwG 2 C 8.24 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Kein Dienstunfall bei zweckwidrigem Einsatz eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes

Leitsatz

Die Verwendung eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider. Sie ist der Risikosphäre des Beamten zuzuordnen und steht der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen.

Beschluss vom 17.03.2025 - BVerwG 8 B 25.24 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Flurbereinigungsrecht und Recht des ländlichen Grundstücksverkehrs

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
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    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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