Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 10.09.2025 - BVerwG 20 F 12.23 (bereitgestellt am 28.10.2025)

Sachgebiet: Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

Beschluss vom 09.10.2025 - BVerwG 2 B 41.25 (bereitgestellt am 28.10.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Urteil vom 20.05.2025 - BVerwG 4 C 2.24 (bereitgestellt am 28.10.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Zulässigkeit einer Spielhalle im unbeplanten Innenbereich - zulässiger Wohnanteil im faktischen Kerngebiet

Leitsatz

Ein faktisches Kerngebiet ist bei einer mehr als unerheblichen, d. h. über Ausnahmen hinausgehenden sonstigen Wohnnutzung ausgeschlossen.

Beschluss vom 28.08.2025 - BVerwG 1 WB 29.24 (bereitgestellt am 27.10.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 04.09.2025 - BVerwG 2 B 12.25 (bereitgestellt am 27.10.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 29.09.2025 - BVerwG 2 B 33.25 (bereitgestellt am 27.10.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird mit "Beschwerde" grundsätzlich hinreichend eindeutig bezeichnet.

2. Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt nicht schon darin, dass das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen von der erstinstanzlichen Entscheidung abweicht.

3. Zulässiges Verteidigungsverhalten wird nicht unter Verstoß gegen den "nemo-tenetur-Grundsatz" zulasten des Beamten gewürdigt, wenn es bei der Prüfung entlastender Umstände Berücksichtigung findet.

Beschluss vom 16.10.2025 - BVerwG 3 B 25.24 (bereitgestellt am 27.10.2025)

Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungsmaßnahmen sowie Tierzucht- und Tierseuchenrecht

Urteil vom 14.08.2025 - BVerwG 2 WD 29.24 (bereitgestellt am 23.10.2025)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Urteil vom 04.09.2025 - BVerwG 3 C 8.24 (bereitgestellt am 23.10.2025)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsätze

1. Eine Verwarnung ist erst ergriffen im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 bis 3 StVG, wenn das Verwarnungsschreiben dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber zugegangen ist.

2. Für die Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Ermahnung oder Verwarnung nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgebend.

Beschluss vom 29.09.2025 - BVerwG 2 B 21.25 (bereitgestellt am 22.10.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: