Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 30.04.2025 - BVerwG 10 C 2.24 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Einsicht in Unterlagen des Bundeskartellamts

Leitsätze

1. § 17a Abs. 5 GVG findet keine Anwendung, wenn das erstinstanzliche Gericht oder das Berufungsgericht entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG und trotz Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs durch einen Beteiligten verfahrensfehlerhaft erst im angefochtenen Urteil entschieden haben. Eine solche Rüge verlangt aber das ausdrückliche Bestreiten des Rechtswegs, das bloße Anzweifeln genügt nicht.

2. Die Regelung über die Akteneinsicht gemäß § 56 Abs. 5 GWB ist eine abschließende und gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangige Regelung.

3. § 56 Abs. 5 GWB setzt nicht die Kartellschadensersatzrichtlinie um. Diese erfasst keine Offenlegung von Unterlagen aus Behördenakten außerhalb einer Schadensersatzklage.

4. Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 56 Abs. 5 Satz 1 GWB ist dargelegt, wenn die Einsicht in Verfahrensakten des Bundeskartellamts der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dient. Eine weitergehende, auf einzelne Passagen einer Entscheidung des Bundeskartellamts bezogene Darlegungslast sieht § 56 Abs. 5 GWB nicht vor.

5. § 56 Abs. 4 GWB schützt Geschäftsgeheimnisse in Orientierung an § 2 Nr. 1 GeschGehG.

Beschluss vom 18.06.2025 - BVerwG 8 B 15.25 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Beschluss vom 09.07.2025 - BVerwG 8 B 32.24 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Flurbereinigungsrecht und Recht des ländlichen Grundstücksverkehrs

Urteil vom 10.07.2025 - BVerwG 7 A 13.24 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 10.07.2025 - BVerwG 7 A 14.24 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 10.07.2025 - BVerwG 7 A 2.25 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Urteil vom 10.07.2025 - BVerwG 7 A 3.25 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht

Beschluss vom 16.07.2025 - BVerwG 6 B 8.25 (bereitgestellt am 31.07.2025)

Sachgebiet: Waffenrecht

Urteil vom 19.03.2025 - BVerwG 8 C 3.24 (bereitgestellt am 30.07.2025)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Anforderungen an glücksspielrechtliche Sperranordnungen gegenüber Internetzugangsvermittlern

Leitsätze

1. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 enthält eine statische Rechtsgrundverweisung auf §§ 8 bis 10 Telemediengesetz.

2. Zugangsvermittler können nur dann taugliche Adressaten einer Sperranordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 sein, wenn sie die Übermittlung des unerlaubten Glücksspielangebots im Internet veranlasst, dessen Adressaten ausgewählt und die übermittelten Informationen ausgewählt oder verändert haben oder absichtlich mit dem Anbieter unerlaubten Glücksspiels zusammengearbeitet haben, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

Urteil vom 22.05.2025 - BVerwG 3 C 12.23 (bereitgestellt am 29.07.2025)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Anerkennung von Prüfern für Triebfahrzeugführerscheine

Leitsatz

Ein Triebfahrzeugführerschein, eine Zusatzbescheinigung und eine Berufspraxis als Triebfahrzeugführer sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung nur für die Anerkennung als Prüfer der praktischen und nicht auch der theoretischen Prüfung der Zusatzbescheinigung erforderlich.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: