Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 27.01.2026 - BVerwG 2 WDB 15.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Durchsuchung

Leitsätze

1. Beantragt die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Durchsuchung eines Soldaten, ist sie bei der Vorlage der Ermittlungsakte an den Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gebunden.

2. Der für eine Durchsuchung erforderliche Auffindeverdacht liegt nur vor, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür spricht, dass das gesuchte Beweismittel aufgefunden werden kann. Daran kann es bei länger zurückliegenden Ereignissen und erfolglosen Ermittlungen anderer Behörden fehlen.

Beschluss vom 29.01.2026 - BVerwG 1 WB 18.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 29.01.2026 - BVerwG 1 WB 20.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Beschluss vom 30.01.2026 - BVerwG 8 B 28.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 18.02.2026 - BVerwG 4 BN 15.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Beschluss vom 19.02.2026 - BVerwG 2 KSt 6.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 26.02.2026 - BVerwG 2 B 45.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Beschluss vom 17.02.2026 - BVerwG 9 VR 4.26 (bereitgestellt am 23.03.2026)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben)

Beschluss vom 17.02.2026 - BVerwG 9 VR 5.26 (bereitgestellt am 23.03.2026)

Sachgebiet: Recht des Ausbaus von Energieleitungen

Beschluss vom 16.12.2025 - BVerwG 5 P 2.25 (bereitgestellt am 23.03.2026)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Wahlrecht zur Personalvertretung

Leitsätze

1. Die Wahlberechtigung zur Personalvertretung setzt nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz die Beschäftigteneigenschaft und Dienststellenzugehörigkeit voraus, die ihrerseits an die personalvertretungsrechtliche Eingliederung in die Dienststelle anknüpfen.

2. Die für den Regelfall, dass ein Bediensteter in einer Dienststelle tätig ist und dort nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt, geltenden Kriterien der Eingliederung sind für das sächsische Personalvertretungsrecht zu modifizieren, wenn und soweit die Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten atypisch zwischen zwei (Teil-)Dienststellen dergestalt "gespalten" sind, dass sie einerseits Aufgaben einer Teildienststelle nach den fachlichen Weisungen ihres Leiters wahrnehmen, andererseits ihrer Tätigkeit aber tatsächlich in einer anderen Teildienststelle nachgehen, in der sie nicht nur ihre sozialen Kontakte haben, sondern auch die auf die äußere Ordnung in der Dienststelle bezogenen Weisungen des dortigen Dienststellenleiters befolgen müssen.

3. Der sich aus der Verfassung des Freistaates Sachsen, der Systematik und dem Zweck des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes ergebende Grundsatz ortsnaher Vertretung am Beschäftigungsort tritt nicht hinter das fachliche Weisungsrecht des Dienststellenleiters der Aufgabendienststelle und die hierauf bezogene Eingliederung der Beschäftigten in diese Teildienststelle und deren Hierarchie zurück.

4. Ob oder welcher Eingliederung in Bezug auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Entscheidung, wenn das Personalvertretungsgesetz ein Mehrfachwahlrecht vorsieht (hier: § 13 Abs. 5 SächsPersVG).

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: