Termine zur Verhandlung und Verkündung


Nachfolgend sehen Sie kommende öffentliche Verhandlungen und Verkündungen des Bundesverwaltungsgerichts. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen sind jederzeit möglich.

Juli 09.

BVerwG 5 C 2.24 09. Juli 2025, 10:00 Uhr

Verpflichtung der Conterganstiftung zur erneuten Prüfung und Entscheidung über das Vorliegen eines Schadensfalles?

Die Beteiligten streiten darüber, ob der 1961 geborene Kläger einen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Conterganstiftung (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG) hat.

Der Kläger beantragte Anfang 2011 bei der beklagten Conterganstiftung die Gewährung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz. Zur Begründung legte er Atteste und Arztberichte vor und führte unter Bezugnahme hierauf aus, die von ihm konkret benannten Fehlbildungen seien darauf zurückzuführen, dass seine verstorbene Mutter während der Schwangerschaft das Medikament Contergan eingenommen habe. Der Vorstand der Beklagten leitete die Antragsunterlagen dem Vorsitzenden ihrer medizinischen Kommission zu. Dieser gehörten zu diesem Zeitpunkt der Vorsitzende und 21 medizinische Sachverständige an. Der Vorsitzende übermittelte die Antragsunterlagen nacheinander an acht medizinische Sachverständige der Kommission mit der Bitte um Stellungnahme. Die abgegebenen Stellungnahmen fasste er in einem Schreiben an den Vorstand der Beklagten zusammen und teilte mit, dass der Antrag abzulehnen sei. Daraufhin erließ der Vorstand der Beklagten gegenüber dem Kläger unter dem 2. Dezember 2015 einen entsprechenden Bescheid. Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage des Klägers blieb vor dem Verwaltungsgericht erfolglos. Die Berufung des Klägers hatte teilweise Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht hat einen Teil der geltend gemachten Fehlbildungen zwar als hinreichend dargelegt angesehen. Es hat aber ausgeführt, nicht abschließend beurteilen zu können, ob die Fehlbildungen mit einer Thalidomideinnahme (im Sinne des § 12 Abs. 1 ContStifG) in Verbindung gebracht werden könnten. Hierfür sei erforderlich aber auch ausreichend, dass bei einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall die Thalidomideinnahme durch die Mutter während der Schwangerschaft als Ursache für die Fehlbildungen des Antragstellers ernsthaft in Betracht komme und dies zur Überzeugung des Gerichts feststehe. Dies sei zu bejahen, wenn ein dahingehender Ursachenzusammenhang plausibel und nachvollziehbar dargelegt werde und dagegensprechende Umstände kein größeres Gewicht besäßen. Soweit dem die bisherige Rechtsprechung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine gerade auf die Thalidomideinahme beruhende Schädigung werdenden Lebens vorliegen müsse, entgegenstehe, werde daran nicht mehr festgehalten. Das Oberverwaltungsgericht hat des Weiteren ausgeführt, es sei ausnahmsweise auch nicht verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen, sondern könne die Beklagte zur erneuten Bescheidung des Antrags verpflichten. Denn das Conterganstiftungsgesetz sehe (in § 16 ContStifG) ein besonderes Verfahren für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen unter Beteiligung eines mit besonderer Sachkunde besetzten Gremiums vor. Dieses Verfahren sei hier nicht eingehalten worden, weil nicht alle Kommissionsmitglieder beteiligt worden seien.

Mit ihrer Revision, die das Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat, tritt die Beklagte der Argumentation des Oberverwaltungsgerichts entgegen und begehrt, die Berufung des Klägers in vollem Umfang zurückzuweisen. Sie macht insbesondere geltend, das Oberverwaltungsgericht sei von einem unzutreffenden Beweismaß ausgegangen und habe es überdies in rechtswidriger Weise versäumt, die Sache spruchreif zu machen.

Juli 24.

BVerwG 1 C 2.24 24. Juli 2025, 09:30 Uhr

Titelerteilungssperre auch bei Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?

Der 1983 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und als Kind im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist. Er begehrt die Verlängerung seiner zuletzt bis März 2015 gültigen Aufenthaltserlaubnis. Diese hat der Beklagte u. a. wegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses abgelehnt, weil der Kläger Mitglied einer islamistischen Vereinigung sei und gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt würden. Anlässlich eines während des Klageverfahrens eingeleiteten Abschiebungsversuchs stellte der Kläger einen Asylantrag, der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht hat seine Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgewiesen. Angesichts seines als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrags dürfe ihm gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden.

Im November 2022 verurteilte das Kammergericht den Kläger wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während des Strafverfahrens hatte sich der Kläger von dem 2017 verbotenen und aufgelösten Verein und seinen Zielen distanziert. Er hatte mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert, ein Geständnis abgelegt und bekräftigt, er habe mit dem Sachverhalt abgeschlossen und schäme sich für die Taten.

Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis des Klägers auf der Grundlage von § 35 Abs. 3 Satz 2 Var. 2 und Satz 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bis zum Ablauf der Bewährungszeit zu verlängern. Mit seiner Revision macht der Beklagte geltend, die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stehe nicht nur der (Neu-)Erteilung, sondern auch der Verlängerung eines nach der Einreise erteilten Aufenthaltstitels entgegen.

Juli 24.

BVerwG 1 C 12.25 24. Juli 2025, 11:00 Uhr

Termin aufgehoben

Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Abschiebungsverboten

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland wendet sich in diesem Verfahren im Wege der Sprungrevision gegen die Verpflichtung festzustellen, dass in Bezug auf den Kläger ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegt. Das Verwaltungsgericht hat in dem insoweit angegriffenem Urteil entschieden, der Kläger erfüllte die Voraussetzungen eines nationalen, unionsrechtlich gebotenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK, welches dem Ergehen einer Abschiebungsandrohung und eines Einreise- und Aufenthaltsverbots entgegenstehe. Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG gebiete es, das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen in allen Stadien des zu einer Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens und damit auch bereits vor Erlass der Rückkehrentscheidung während des zu der Abschiebungsandrohung führenden Asylverfahrens zu berücksichtigen. Der Kläger lebte mit seinen stammberechtigten Angehörigen in einer nach Art. 6 GG und Art. 8 ERMK schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft. Die bloße Aufhebung der gegenüber ihm ergangenen Abschiebungsandrohung und die Duldung des weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet würden den unionsrechtlichen Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nicht gerecht.

Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen ist, weil einer Abschiebung das Wohl des Kindes oder die familiären Bindungen im Sinne von Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG entgegenstehen.

Juli 29.

BVerwG 6 CN 1.24 29. Juli 2025, 09:00 Uhr

Termin aufgehoben

Schulrecht hier: ersatzschulrechtliche Normenkontrolle

August 27.

BVerwG 5 PA 2.24 27. August 2025, 10:00 Uhr

Personalvertretungsrecht hier: Wahlanfechtung

August 27.

BVerwG 5 PA 5.24 27. August 2025, 11:30 Uhr

Personalvertretungsrecht hier: Behinderung der Personalratstätigkeit

August 28.

BVerwG 1 C 24.24 u. a. 28. August 2025, 09:30 Uhr

Unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für vulnerable Asylantragsteller - Familien mit Kleinkindern - in Italien?

Die Eltern des im August 2019 geborenen Klägers - beide unbekannter Staatsangehörigkeit - verließen im April 2019 Italien und reisten in das Bundesgebiet ein. In Italien hatten sie zuvor um internationalen Schutz nachgesucht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die hier gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab und drohte den Eltern des Klägers die Abschiebung nach Italien an. Ebenso verfuhr das Bundesamt mit dem anschließend für den Kläger gestellten Asylantrag. Auf die dagegen gerichtete Klage hob das Verwaltungsgericht den Bescheid auf. Im von der Beklagten angestrengten Berufungsverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und die Klage abgewiesen, da dem Kläger und seiner Familie unter Zugrundelegung der von der Rechtsprechung geforderten hohen Schwelle der Erheblichkeit bei einer Rückkehr nach Italien für Schutzsuchende, die dort ihr Asylverfahren durchzuführen hätten, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung (Art. 4 GRC) drohe.

In den fünf Parallelverfahren - 1 C 21.24, 1 C 22.24, 1 C 23.24, 1 C 25.24 und 1 C 26.24 - geht es um ebensolche Entscheidungen betreffend die Rückkehr von schutzsuchenden Familien mit Kleinkindern nach Italien, um dort die Asylverfahren durchzuführen.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Revisionen zugelassen, weil es in der Beurteilung der allgemeinen überstellungsrelevanten Lage in Italien für Familien mit minderjährigen Kindern von der Beurteilung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abweicht (§ 78 Abs. 8 AsylG).

August 28.

BVerwG 7 A 12.24 28. August 2025, 14:00 Uhr

Termin aufgehoben

Recht der Anlegung von Schienenwegen hier: planungsrechtliche Zulassungsentscheidung für das Vorhaben "ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A, Planungsabschnitt 4, Tüßling - Burghausen, Planfeststellungsabschnitt 4.1"

September 04.

BVerwG 2 C 13.24 04. September 2025, 10:00 Uhr

Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines im europäischen Ausland begangenen Mordes?

Der heute knapp fünfzigjährige Beklagte stand zuletzt als Verwaltungsamtmann (Besoldungsgruppe A 11 BBesO) im Dienst der Klägerin. Seit Januar 2011 befindet er sich wegen dauernder Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. Im April 2019 tötete der Beklagte auf Teneriffa seine von ihm in Trennung lebende Ehefrau sowie einen der gemeinsamen Söhne; dem jüngeren Sohn gelang die Flucht. Im Februar 2022 wurde der Beklagte in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt. Die Klägerin erhob daraufhin im September 2022 eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage.

Die Klage sowie das anschließende Berufungsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die Disziplinarklage sei zwar zulässig. Denn der Beklagte habe nicht schon aufgrund des (spanischen) Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren; Voraussetzung hierfür sei vielmehr die Verurteilung durch ein deutsches Gericht. Die Disziplinarklage sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten aus privaten Motiven und ohne politischen Bezug begangene Straftat begründe daher − unbeschadet ihrer generellen Verwerflichkeit − kein spezifisches Dienstvergehen.

Mit der vom Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.

September 04.

BVerwG 3 C 8.24 04. September 2025, 10:00 Uhr

Verkehrsrecht hier: Entziehung der Fahrerlaubnis

September 04.

BVerwG 2 CN 1.24 04. September 2025, 11:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Normenkontrolle nach § 47 VwGO -

September 04.

BVerwG 2 CN 2.24 04. September 2025, 11:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Normenkontrolle nach § 47 VwGO -

September 04.

BVerwG 3 C 13.24 04. September 2025, 11:30 Uhr

Lebensmittelrecht

September 04.

BVerwG 2 A 2.25 04. September 2025, 12:00 Uhr

Soldatenrecht;

hier: Aberkennung einer Stellen- und Erschwerniszulage

September 11.

BVerwG 7 C 7.24 11. September 2025, 10:00 Uhr

Immissionsschutzrecht hier: Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Schweinemast- und Biogasanlage

September 11.

BVerwG 7 C 10.24 11. September 2025, 11:30 Uhr

Immissionsschutzrecht; hier: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage (Verbandsklage)

September 16.

BVerwG 4 CN 2.24 16. September 2025, 09:30 Uhr

Baurecht;

hier: Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 29, Änderung für das Geviert "Pentenrieder Straße, Bergstraße, Rosenstraße, Ludwigstraße"

September 16.

BVerwG 4 CN 3.24 16. September 2025, 10:45 Uhr

Baurecht;

hier: Gültigkeit des Bebauungsplans IV-23 im Bezirk Berlin-Pankow

September 24.

BVerwG 8 C 5.24 24. September 2025, 10:00 Uhr

Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz; hier: anteilige Restitution ehemaliger Grundstücke wegen verfolgungsbedingtem Verlust einer Aktienbeteiligung

September 25.

BVerwG 10 C 1.25 25. September 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Fortschreibung des nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

September 25.

BVerwG 11 A 22.24 25. September 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben),

hier: Neubau Höchstspannungsleitung Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen, PFB vom 13.08.2024, Vorhaben Nr. 25 BBPlG

September 25.

BVerwG 1 C 16.24 u. a. 25. September 2025, 09:30 Uhr

Die Kläger, zwei miteinander verheiratete serbische Staatsangehörige, halten sich seit dem Jahr 1995 im Bundesgebiet auf. Die Klägerin des Verfahrens BVerwG 1 C 17.24 begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes für einen zurückliegenden Zeitraum. Gemeinsam mit ihrem Ehemann sucht sie zudem in dem Verfahren BVerwG 1 C 16.24 um die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach.

Mit den in den Revisionsverfahren angegriffenen Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet, der Klägerin rückwirkend eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 AufenthG zu erteilen und über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG neu zu entscheiden, eine Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, hingegen abgelehnt.

Gegenstand der gegen diese Urteile eingelegten Revisionen sind unter anderem die Anforderungen an das in § 25b Abs. 3 und § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG verankerte Kausalitätskriterium. Danach ist unter anderem von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abzusehen, wenn der Ausländer dieses wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, ob in der Vergangenheit liegende weitere (Mit-)Ursachen für die mangelnde Lebensunterhaltssicherung die Anwendung der Ausnahmeregelung auszuschließen vermögen oder es, wie es das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, hinreichend ist, dass der Ausländer die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.

September 25.

BVerwG 10 A 2.24 25. September 2025, 10:30 Uhr

presse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtlichen Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht hier: presserechtlicher Auskunftsanspruch hier: Auskünfte über rechtsanwaltliche Vertretungen des BND und deren Kosten in gerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2013

September 25.

BVerwG 10 A 3.24 25. September 2025, 11:30 Uhr

Presserechtlicher Auskunftsanspruch; hier: Auskünfte zu Einzelhintergrundgesprächen über die militärische Situation in der Ukraine

September 30.

BVerwG 9 A 2.24 u. a. 30. September 2025, 09:00 Uhr

Die Kläger wenden sich jeweils gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 26-Ost, Bauabschnitt 6a von der A 7/Autobahnkreuz Hamburg-Hafen bis zur der Anschlussstelle Hamburg-Moorburg. Für die gerichtliche Überprüfung dieser Planung ist das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig.

Die Kläger in dem Verfahren BVerwG 9 A 2.24, zwei anerkannte Umweltvereinigungen, erheben verschiedene Rügen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Insbesondere machen sie Zuständigkeitsmängel, Verstöße gegen das Wasser- und das Naturschutzrecht, unzutreffende Annahmen zum verkehrlichen Bedarf, eine fehlerhafte Trassenwahl und eine unzureichende Berücksichtigung der Klimaschutzbelange geltend. Über einen von den Klägern gestellten Eilantrag hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 30. Mai 2024 entschieden (BVerwG 9 VR 1.24).

Die Klägerinnen in dem Verfahren BVerwG 9 A 4.24 betreiben eine Mineralöl verarbeitende Raffinerie bzw. eine Rohrleitung, die diese Raffinerie mit Mineralöl versorgt. Der streitige Planfeststellungsbeschluss sieht die Umverlegung einer Hochspannungsleitung vor, die künftig in Parallellage zur Autobahn westlich des Raffineriegeländes bis zum Kraftwerk Moorburg geführt werden soll. Die Klägerinnen beanstanden, dass der vorgesehene Sicherheitsabstand zwischen der Hochspannungsleitung und einem der Tankfelder nicht ausreiche.

Oktober 01.

BVerwG 6 CN 1.24 01. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Schulrecht hier: ersatzschulrechtliche Normenkontrolle

Oktober 01.

BVerwG 6 C 5.24 01. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Rundfunkrecht; hier: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Oktober 09.

BVerwG 2 A 6.24 09. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Beamtendisziplinarrecht;

hier: Untätigkeitsklage gegen Disziplinarverfügung Gehaltskürzung

Oktober 09.

BVerwG 3 C 4.24 09. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung nach § 56 IfSG / Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung

Oktober 09.

BVerwG 3 C 5.24 09. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung nach § 56 IfSG an einen Selbstständigen (Einzelunternehmer)

Oktober 09.

BVerwG 2 A 1.25 09. Oktober 2025, 11:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Sicherheitsüberprüfung - Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens zu BVerwG 2 A 2.23

Oktober 09.

BVerwG 2 A 6.25 09. Oktober 2025, 11:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Oktober 09.

BVerwG 3 C 14.24 09. Oktober 2025, 11:30 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 5 IfSG

Oktober 15.

BVerwG 11 A 23.24 15. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben),

hier: Vorhaben Nr. 3 BBPlG, Suedlink, Neubau Höchstspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach, Abschnitt E2, Bundeslandgrenze Bayern/Baden Württemberg - Bad Friedrichshall

Oktober 15.

BVerwG 11 A 24.24 15. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben),

hier: Vorhaben Nr. 3 BBPlG, Suedlink, Neubau Höchstspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach, Abschnitt E2, Bundeslandgrenze Bayern/Baden Württemberg - Bad Friedrichshall

Oktober 15.

BVerwG 8 C 7.24 u. a. 15. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Finanzdienstleistungsrecht hier: Statistische Meldepflichten für EZB-Statistiken über Altersvorsorgeeinrichtungen

Oktober 16.

BVerwG 5 C 8.24 16. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Termin verlegt

Jugendhilferecht; hier: Betriebserlaubnis

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 1.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) -Grundwasserkörper 2_G048

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 2.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Gebiet des Grundwasserkörpers 1_G085 "Vorlandmolasse - Thalmassing"

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 3.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Grundwasserkörper GWK 2_G018 "Sandstein Keuper - Herzogenaurach"

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 4.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Grundwasserkörper 2_G027 "Sandsteinkeuper - Höchstadt a. d. Aisch

Oktober 23.

BVerwG 1 C 1.25 23. Oktober 2025, 09:30 Uhr

Asylrecht; hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Griechenland (§ 78 Abs. 8 AsylG))

Oktober 23.

BVerwG 1 C 11.25 23. Oktober 2025, 09:30 Uhr

Asylrecht; hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Griechenland) (§ 78 Abs. 8 AsylG)

November 05.

BVerwG 11 A 26.24 05. November 2025, 09:00 Uhr

Recht des Ausbaus von Energieleitungen; hier: Vorhaben Nr. 5 und 5a BBPlG, Wolmirstedt-Isar und Klein

Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin-Isar, jeweils Abschnitt C 1: Münchenreuth-Marktredwitz

November 05.

BVerwG 9 A 12.23 05. November 2025, 09:00 Uhr

A 1-Lückenschluss Kelberg–Blankenheim

Die Klägerin - eine anerkannte Umweltvereinigung - wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2023 für den Neubau der Bundesautobahn A 1 zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau; hierbei handelt es sich um den südlichsten von drei Planungsabschnitten des A 1-Lückenschlusses zwischen Kelberg und Blankenheim. Die Klägerin rügt Verstöße gegen den Gebiets- und Artenschutz, eine fehlerhafte Entwässerungsplanung sowie einen unzureichenden Klimaschutz.

November 05.

BVerwG 6 C 1.24 05. November 2025, 10:00 Uhr

Polizei- und Ordnungsrecht - Melderecht hier: Verlängerung einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG)

November 05.

BVerwG 6 C 2.24 05. November 2025, 10:00 Uhr

Polizei- und Ordnungsrecht - Melderecht hier: Verlängerung einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG)

November 06.

BVerwG 3 C 17.23 06. November 2025, 10:00 Uhr

Gesundheitsverwaltungsrecht / Recht der Heil- und Heilhilfsberufe

hier: Approbation als Arzt

November 06.

BVerwG 5 C 5.24 06. November 2025, 10:00 Uhr

Jugendhilferecht hier: Erstattung von Pflegegeld

November 13.

BVerwG 2 A 9.24 13. November 2025, 10:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Beurteilung zum 31.07.2023

November 13.

BVerwG 2 A 11.24 13. November 2025, 11:00 Uhr

Beamtendisziplinarrecht;

hier: Disziplinarklage BND - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

November 26.

BVerwG 11 A 1.25 26. November 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben); hier: Gültigkeit des PFB vom 19.12.2024, Vorhaben Nr. 1 der Anlage zum BBPlG, Höchstspannungsleitung Emden Ost - Osterath im Abschnitt NRW2 (Kreisgrenze Borken/Wesel bis Kreisgrenze Kleve/Wesel), NABEG

November 26.

BVerwG 6 C 7.24 26. November 2025, 10:00 Uhr

Datenschutzrecht; hier: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Versichertendaten zum Zwecke des Gesundheitsmanagements

November 27.

BVerwG 7 C 8.24 27. November 2025, 09:00 Uhr

Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht; hier: Verbesserung des Brandschutzes in den Tunnelanlagen des Projekts "Stuttgart 21"

November 27.

BVerwG 7 C 9.24 27. November 2025, 11:00 Uhr

Eisenbahnkreuzungsrecht; hier: Erstattung von Kosten

Dezember 04.

BVerwG 3 C 3.24 04. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Gesundheitsverwaltungsrecht - Krankenhausplanung

hier: Aufnahme als Einrichtung für spezialisierte Adipositasbehandlungen und als Transplantationszentrum Leber in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen

Dezember 04.

BVerwG 5 C 9.24 04. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Reisekostenrecht hier: Gewährung von Tagegeldern für Dienstreisen

Dezember 04.

BVerwG 5 C 8.24 04. Dezember 2025, 11:30 Uhr

Jugendhilferecht; hier: Betriebserlaubnis

Dezember 10.

BVerwG 11 A 27.24 10. Dezember 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben);

hier: Vorhaben Nr. 19 EnLAG, Bau 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg, Abschnitt C, Pkt. Attendorn - Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden, Besitzeinweisungsbeschluss vom 04.11.2024 (21.14.03- 014/2024-014)

Dezember 10.

BVerwG 11 A 29.24 10. Dezember 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben);

hier: Vorhaben Nr. 19 EnLAG, Bau 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg, Abschnitt C, Pkt. Attendorn - Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden, Besitzeinweisungsbeschluss vom 05.11.2024 (21.14.03 - 014/2024-015)

Dezember 10.

BVerwG 8 C 6.24 10. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Recht zur Regelung von Vermögensfragen; hier: Feststellung der Berechtigung nach dem VermG sowie Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für den verfolgungsbedingten Verlust von Beteiligungen

Dezember 11.

BVerwG 2 A 7.24 11. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Allgemeines Beamtenrecht;

hier: Dienstliche Beurteilung zum 01.03.2023 (Regelbeurteilung; fiktive Fortschreibung der dienstl. Beurteilung der Gleichstellungsbeauftragten)

Dezember 17.

BVerwG 10 C 5.24 17. Dezember 2025, 09:30 Uhr

Informationsfreiheitsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen hier: Informationsfreiheitsrecht

Dezember 17.

BVerwG 6 A 6.23 u. a. 17. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 24. Juli 2023 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#21)

Januar 28.

BVerwG 6 A 18.23 28. Januar 2026, 10:00 Uhr

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 4. August 2023 (Az: ÖS II 3 - 20106/2#22)

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.