Presserechtliche Auskunftsansprüche gegen den BND zur militärischen Situation in der Ukraine und zum Ursprung des Corona-Virus
Der Kläger, ein Journalist, begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND), ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dessen Öffentlichkeitsarbeit zur militärischen Situation in der Ukraine und zum Ursprung des Corona-Virus zu erteilen.
Anlass für die Anfragen zum Ukraine-Krieg war ein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 25. Mai 2024 erschienener Artikel, in dem darüber berichtet wurde, dass der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Roderich Kiesewetter, MdB, behauptet habe, der BND verbreite eine bewusst negative Einschätzung der militärischen Situation in der Ukraine, um die öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, dass Waffenlieferungen nichts (mehr) brächten.
Hintergrund der Anfragen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie war ein im März 2025 in der Süddeutschen Zeitung und der Zeit erschienener gleichlautender Artikel, wonach der BND seit dem Jahr 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des SARS-CoV-2-Virus in einem chinesischen Labor verfügt habe und die Bundesregierungen davon Kenntnis gehabt hätten.
Der BND verweigert die begehrten Auskünfte mit der Begründung, einem presserechtlichen Anspruch des Klägers stünden jeweils überwiegende öffentliche und/oder private Belange entgegen. Die Auskünfte könnten insbesondere seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen. Im Hinblick auf mehrere Anfragen sei (auch) das Recherche- und Redaktionsgeheimnis anderer Medien und Medienvertreter vorrangig.