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  • 15.10.2025

    Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt

    Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

Video: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.