Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 14.02.2024 - BVerwG 11 A 7.23 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Beschluss vom 29.02.2024 - BVerwG 2 B 32.23 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Beschluss vom 29.02.2024 - BVerwG 2 B 33.23 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Urteil vom 29.02.2024 - BVerwG 9 CN 1.23 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht

Kommunale Wettbürosteuer unzulässig

Leitsatz

Die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer ist unzulässig, weil sie gegen das Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2a GG verstößt (Bestätigung von BVerwG - 9 C 2.22 - BVerwGE 176, 272).

Beschluss vom 05.04.2024 - BVerwG 1 B 7.24 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 10.04.2024 - BVerwG 2 B 26.23 (bereitgestellt am 15.05.2024)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Reichweite der Bindungswirkung

Leitsatz

Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO umfasst die für die Aufhebungsentscheidung kausal ausschlaggebenden Gründe und die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Beschluss vom 28.02.2024 - BVerwG 2 WDB 10.23 (bereitgestellt am 14.05.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung

Leitsatz

Die Beschwerde nach § 114 WDO ist auch gegen Durchsuchungsanordnungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 WDO außerhalb gerichtlicher Disziplinarverfahren statthaft.

Beschluss vom 05.04.2024 - BVerwG 1 B 15.24 (bereitgestellt am 14.05.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 09.04.2024 - BVerwG 4 B 10.23 (bereitgestellt am 14.05.2024)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Gerichtsbescheid vom 07.12.2023 - BVerwG 9 A 4.23 (bereitgestellt am 07.05.2024)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: