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Beschluss vom 20.02.2024 - BVerwG 11 A 19.23 (bereitgestellt am 18.03.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Leitsatz

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht sachlich zuständig für eine Streitigkeit über einen Gebührenbescheid nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 3a Satz 3 NABEG.

Beschluss vom 05.02.2024 - BVerwG 1 AV 1.23 (bereitgestellt am 18.03.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei länderübergreifender Verteilung

Leitsatz

In Streitigkeiten betreffend die länderübergreifende Verteilung nach § 51 AsylG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit auch dann nach § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO, wenn das danach zuständige Verwaltungsgericht einem anderen Land angehört als die Behörde, die nach § 51 Abs. 2 Satz 2 AsylG über den Antrag zu entscheiden hat.

Beschluss vom 06.02.2024 - BVerwG 1 AV 2.23 (bereitgestellt am 18.03.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 22.02.2024 - BVerwG 11 VR 3.24 (bereitgestellt am 13.03.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Beschluss vom 22.02.2024 - BVerwG 11 VR 4.24 (bereitgestellt am 13.03.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Urteil vom 09.11.2023 - BVerwG 2 WD 1.23 (bereitgestellt am 11.03.2024)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der Parteienfinanzierung

Leitsätze

1. Betrügt ein Soldat im Rahmen seiner außerdienstlichen Tätigkeit für eine Partei den Präsidenten des Deutschen Bundestags durch Abgabe eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und schädigt er dadurch das Vermögen politischer Parteien erheblich, bildet die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

2. Bei singulären Fallgestaltungen orientiert sich die Festlegung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen an Art und Schwere der am stärksten ins Gewicht fallenden Pflichtverletzung.

Beschluss vom 22.01.2024 - BVerwG 5 B 11.23 (bereitgestellt am 11.03.2024)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

Urteil vom 24.01.2024 - BVerwG 6 CN 1.22 (bereitgestellt am 11.03.2024)

Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht

Beschluss vom 29.01.2024 - BVerwG 1 B 46.23 (bereitgestellt am 11.03.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Beschluss vom 06.02.2024 - BVerwG 9 B 28.23 (bereitgestellt am 07.03.2024)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

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    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: