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Urteil vom 15.10.2025 - BVerwG 8 C 7.24 (bereitgestellt am 16.04.2026)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen

Leitsätze

1. Eine inländische berufsständische Versorgungseinrichtung unterliegt als Altersvorsorgeeinrichtung im Sinne der Nr. 2.105 bis 2.110 des Anhangs A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union - ESVG 2010 - (ABl. L 174 S. 1) der statistischen Berichtspflicht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 der Europäischen Zentralbank vom 26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (ABl. L 45 S. 3, berichtigt ABl. L 132 S. 47), wenn sie sämtliche folgenden Merkmale erfüllt:

a) Sie bietet Leistungen bei Ruhestand, Tod und Erwerbsunfähigkeit an. b) Sie ist selbstverwaltet und verfügt über eine vollständige Rechnungsführung. c) Die überwiegende Mehrheit ihrer Mitglieder ist wegen der Ausübung eines bestimmten Berufs gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet, wobei die Versorgungseinrichtung grundsätzlich nicht berechtigt ist, ihre Dienstleistungen an andere Personen zu erbringen. d) Die Höhe der den Mitgliedern angebotenen Leistungen ist nicht staatlich garantiert und hängt von der Höhe der entrichteten Beiträge sowie vom Erfolg der Versorgungseinrichtung bei der Vermögensverwaltung ab.

(vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2024 - verb. Rs. C-758/22 und C-759/22 - Rn. 42 ff., 55)

2. Die im Zweiten Teil des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) geregelten, als Anstalten des öffentlichen Rechts errichteten berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Freistaat Bayern sind als Altersvorsorgeeinrichtungen im Sinne von Nr. 2.105 bis 2.110 ESVG 2010 einzuordnen und gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 berichtspflichtig.

Urteil vom 19.02.2026 - BVerwG 2 WD 5.25 (bereitgestellt am 15.04.2026)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO

Leitsätze

1. Das neu eingeführte Verhängungsverbot nach § 17 Abs. 6 WDO ist auch für Altfälle anwendbar.

2. Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei wiederholten eigenmächtigen Abwesenheiten vom Dienst auch dann die Höchstmaßnahme, wenn der Soldat zwischen den Abwesenheiten über lange Zeiträume dienstunfähig war.

Urteil vom 19.12.2025 - BVerwG 6 A 6.23 (bereitgestellt am 15.04.2026)

Sachgebiet: Vereinsrecht

Keine deutschlandweite Vereinigung der Hammerskins

Leitsätze

1. Verfügungen, die ihrem materiellen Gehalt nach kein Vereinsverbot enthalten, sondern - wie die Beschlagnahme und Einziehung konkret bezeichneter Vermögensgegenstände - den Vollzug eines bereits ausgesprochenen Organisationsverbots betreffen, werden nicht von der besonderen Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erfasst.

2. Die vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbots- und Finanzierungsausschlussverfahren aus Art. 21 GG entwickelten verfahrensrechtlichen Vorkehrungen in Form einer rechtzeitigen "Abschaltung" von V-Leuten und einer allgemeinen Darlegung der "Quellenfreiheit" des Erkenntnismaterials sind nicht auf das behördliche oder gerichtliche Verfahren über das Verbot einer Vereinigung nach Art. 9 Abs. 1 GG i. V. m. § 3 Abs. 1 VereinsG zu übertragen.

3. Das Gericht hat bei konkreten Hinweisen auf eine mögliche Beeinträchtigung des Grundsatzes des rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) geeignete Vorkehrungen gegen die gezielte Ausspähung der Prozessstrategie der verbotenen Vereinigung zu treffen. Es hat darüber hinaus erforderlichenfalls aufzuklären, ob das vorhandene Erkenntnismaterial durch den Einsatz staatlich gelenkter Akteure belastet ist und im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung herangezogen werden kann.

4. Die Existenz eines übergeordneten Hauptvereins lässt sich nicht allein aus einer engen Koordinierung, Abstimmung und Vernetzung zwischen im Übrigen autonom agierenden Personenzusammenschlüssen ableiten.

Urteil vom 05.02.2026 - BVerwG 2 WD 6.25 (bereitgestellt am 13.04.2026)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen sexueller Nötigung einer Kameradin in deren Stube

Leitsatz

Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.

Urteil vom 18.11.2025 - BVerwG 9 A 17.25 (bereitgestellt am 09.04.2026)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Leitsätze

1. Die substantiierte Darlegung des Prozessstoffs (§ 17e Abs. 3 FStrG i. V. m. § 67 Abs. 4 VwGO) muss in der eigentlichen Klagebegründungsschrift erfolgen; auf beigefügte Gutachten kann stattdessen auch dann nicht verwiesen werden, wenn diese von einem Rechtsanwalt mitunterzeichnet sind oder dieser angibt, an deren Erstellung mitgewirkt zu haben.

2. Der habitatschutzrechtlichen Prüfung, ob der Bestand einer Population durch einen vorhabenbedingten Flächenverlust beeinträchtigt wird, sind zunächst die kartierten Reviere zugrunde zu legen. Lediglich potentiell als Habitat geeignete Flächen sind (nur dann) zu berücksichtigen, wenn der Management- oder Bewirtschaftungsplan des Schutzgebiets deren Lage und Schutzziel bestimmt.

3. Bei der Festlegung von Erhaltungszielen sind die für die Schutzgebietsausweisung maßgeblichen sowie solche geschützten Arten nach Art. 4 Abs. 1 und 2 VS-RL zu berücksichtigen, die im Schutzgebiet signifikant, d. h. tatsächlich und in erheblicher Menge, vorkommen. Dabei haben die Mitgliedstaaten zugleich Prioritäten hinsichtlich des Schutzes der Arten festzulegen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12. September 2024 – C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia – NuR 2024, 760).

4. Die Errichtung von Vorhaben, die Teil des Gesamtnetzes des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sind, dient der öffentlichen Sicherheit i. S. v. § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a VS-RL und rechtfertigt, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, die Erteilung einer Ausnahme von artenschutzrechtlichen Verboten.

Urteil vom 29.01.2026 - BVerwG 3 C 16.24 (bereitgestellt am 07.04.2026)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsatz

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet nicht, Sportboote, die nach den Übergangsbestimmungen des § 34 BinSchUO bis zum Ablauf des 6. Oktober 2033 zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden dürfen, gleichrangig mit Fahrzeugen zu schleusen, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen und deswegen ungeachtet ihrer Abmessungen von der nachrangigen Gruppenschleusung von Klein- und Sportfahrzeugen nach § 6.29 Nr. 6 BinSchStrO ausgenommen sind.

Beschluss vom 02.02.2026 - BVerwG 2 B 50.25 (bereitgestellt am 07.04.2026)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Leitsatz

Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung "in der Probezeit" i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG muss an ein während der Probezeit gezeigtes Verhalten anknüpfen. Daneben können vor der Ernennung zum Probebeamten oder nach Ablauf der Probezeit liegende Umstände Berücksichtigung finden.

Urteil vom 29.01.2026 - BVerwG 7 C 6.24 (bereitgestellt am 07.04.2026)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Klage auf Ergänzung des Klimaschutzprogramms 2023

Leitsätze

1. Ein auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossenes Klimaschutzprogramm kann Gegenstand einer auf dessen Ergänzung gerichteten Umweltverbandsklage sein.

2. Die nationalen Klimaschutzziele des § 3 Abs. 1 KSG sind verbindlich.

3. Das Klimaschutzprogramm muss sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der in § 3 Abs. 1 KSG normierten Ziele erforderlich sind. Der Bundesregierung steht bei der Auswahl der Maßnahmen, die sie zur Senkung der Treibhausgasemissionen ergreifen und daher in das Klimaschutzprogramm aufnehmen will, ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

4. Die nationalen Klimaschutzziele dienen zugleich der Erreichung der unionsrechtlichen Klimaschutzziele. Der Erfolg der von einer Umweltvereinigung gerichtlich geltend gemachten Ergänzung eines Klimaschutzprogramms hängt daher nicht vom tatsächlichen Bestehen einer SUP-Pflicht ab.

Beschluss vom 23.02.2026 - BVerwG 9 B 7.25 (bereitgestellt am 31.03.2026)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Planfeststellung eines Rad- und Gehwegs entlang der Landesstraße L ... zwischen St. und Sch.

Leitsatz

Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist erfüllt, wenn das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist, weil dafür nach den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsrechts ein Bedarf besteht. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, ist eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts, wenn die fachplanungsrechtlichen Zielsetzungen in einem Landesstraßengesetz geregelt sind.

Beschluss vom 27.01.2026 - BVerwG 2 WDB 15.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Durchsuchung

Leitsätze

1. Beantragt die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Durchsuchung eines Soldaten, ist sie bei der Vorlage der Ermittlungsakte an den Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gebunden.

2. Der für eine Durchsuchung erforderliche Auffindeverdacht liegt nur vor, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür spricht, dass das gesuchte Beweismittel aufgefunden werden kann. Daran kann es bei länger zurückliegenden Ereignissen und erfolglosen Ermittlungen anderer Behörden fehlen.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: