Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 27.01.2026 - BVerwG 2 WDB 15.25 (bereitgestellt am 24.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Durchsuchung

Leitsätze

1. Beantragt die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Durchsuchung eines Soldaten, ist sie bei der Vorlage der Ermittlungsakte an den Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gebunden.

2. Der für eine Durchsuchung erforderliche Auffindeverdacht liegt nur vor, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür spricht, dass das gesuchte Beweismittel aufgefunden werden kann. Daran kann es bei länger zurückliegenden Ereignissen und erfolglosen Ermittlungen anderer Behörden fehlen.

Beschluss vom 16.12.2025 - BVerwG 5 P 2.25 (bereitgestellt am 23.03.2026)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Wahlrecht zur Personalvertretung

Leitsätze

1. Die Wahlberechtigung zur Personalvertretung setzt nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz die Beschäftigteneigenschaft und Dienststellenzugehörigkeit voraus, die ihrerseits an die personalvertretungsrechtliche Eingliederung in die Dienststelle anknüpfen.

2. Die für den Regelfall, dass ein Bediensteter in einer Dienststelle tätig ist und dort nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt, geltenden Kriterien der Eingliederung sind für das sächsische Personalvertretungsrecht zu modifizieren, wenn und soweit die Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten atypisch zwischen zwei (Teil-)Dienststellen dergestalt "gespalten" sind, dass sie einerseits Aufgaben einer Teildienststelle nach den fachlichen Weisungen ihres Leiters wahrnehmen, andererseits ihrer Tätigkeit aber tatsächlich in einer anderen Teildienststelle nachgehen, in der sie nicht nur ihre sozialen Kontakte haben, sondern auch die auf die äußere Ordnung in der Dienststelle bezogenen Weisungen des dortigen Dienststellenleiters befolgen müssen.

3. Der sich aus der Verfassung des Freistaates Sachsen, der Systematik und dem Zweck des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes ergebende Grundsatz ortsnaher Vertretung am Beschäftigungsort tritt nicht hinter das fachliche Weisungsrecht des Dienststellenleiters der Aufgabendienststelle und die hierauf bezogene Eingliederung der Beschäftigten in diese Teildienststelle und deren Hierarchie zurück.

4. Ob oder welcher Eingliederung in Bezug auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Entscheidung, wenn das Personalvertretungsgesetz ein Mehrfachwahlrecht vorsieht (hier: § 13 Abs. 5 SächsPersVG).

Urteil vom 29.01.2026 - BVerwG 7 C 6.24 (bereitgestellt am 23.03.2026)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Klage auf Ergänzung des Klimaschutzprogramms 2023

Leitsätze

1. Ein auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossenes Klimaschutzprogramm kann Gegenstand einer auf dessen Ergänzung gerichteten Umweltverbandsklage sein.

2. Die nationalen Klimaschutzziele des § 3 Abs. 1 KSG sind verbindlich.

3. Das Klimaschutzprogramm muss sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der in § 3 Abs. 1 KSG normierten Ziele erforderlich sind. Der Bundesregierung steht bei der Auswahl der Maßnahmen, die sie zur Senkung der Treibhausgasemissionen ergreifen und daher in das Klimaschutzprogramm aufnehmen will, ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

4. Die nationalen Klimaschutzziele dienen zugleich der Erreichung der unionsrechtlichen Klimaschutzziele. Der Erfolg der von einer Umweltvereinigung gerichtlich geltend gemachten Ergänzung eines Klimaschutzprogramms hängt daher nicht vom tatsächlichen Bestehen einer SUP-Pflicht ab.

Beschluss vom 29.01.2026 - BVerwG 1 WB 10.25 (bereitgestellt am 18.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgreicher Antrag gegen die Ausklammerung der Zeit einer Kommandierung zum Deutschen Bundestag aus dem Regelbeurteilungszeitraum

Leitsatz

Die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Soldaten setzt zumindest annähernd gleichlange Beurteilungszeiträume voraus.

Beschluss vom 29.01.2026 - BVerwG 1 WB 33.25 (bereitgestellt am 18.03.2026)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe

Leitsatz

Die Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe in einer Potenzialabschätzungskonferenz ist keine anfechtbare truppendienstliche Maßnahme.

Urteil vom 08.10.2025 - BVerwG 9 A 2.24 (bereitgestellt am 17.03.2026)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Teilabschnitt des Neubaus der A 26-Ost

Leitsätze

1. Artenschutzrechtlich ist ein Abweichen von den gängigen Leitfäden, die eine Entwicklungszeit von Ersatzgewässern für den Moorfrosch von drei bis fünf Jahren vorsehen, möglich, wenn die Eignung der Gewässer vor Beginn der Umsiedlungsmaßnahmen positiv gutachterlich festgestellt wird.

2. Das sektorübergreifende Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG gilt auch bei der Variantenprüfung, selbst wenn die von der Planfeststellungsbehörde lediglich nachvollzogene Variantenuntersuchung der Vorhabenträgerin vor Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes erfolgte. Dieser Umstand wirkt sich allein auf den Umfang der Ermittlungs- und Bewertungspflichten der Planfeststellungsbehörde aus.

3. Eine positive Klimabilanz lässt die Pflicht zur Berücksichtigung der Klimaauswirkungen eines Neubauvorhabens durch die Inanspruchnahme klimarelevanter Böden bei der Variantenprüfung nicht entfallen.

4. Das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG) verlangt, dass auf der Grundlage von § 19 Abs. 1 WHG erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nicht nur "dem Grunde nach" erteilt werden, sondern bereits Angaben zu den Einleitstellen, Einleitmengen und Entwässerungseinrichtungen enthalten. In Bezug genommene Unterlagen sind in der Regel konkret zu bezeichnen.

Urteil vom 15.10.2025 - BVerwG 8 C 7.24 (bereitgestellt am 16.03.2026)

Sachgebiet: Finanzdienstleistungsrecht

Statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen

Leitsätze

1. Eine inländische berufsständische Versorgungseinrichtung unterliegt als Altersvorsorgeeinrichtung im Sinne der Nr. 2.105 bis 2.110 des Anhangs A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union - ESVG 2010 - (ABl. L 174 S. 1) der statistischen Berichtspflicht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 der Europäischen Zentralbank vom 26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (ABl. L 45 S. 3, berichtigt ABl. L 132 S. 47), wenn sie sämtliche folgenden Merkmale erfüllt:

a) Sie bietet Leistungen bei Ruhestand, Tod und Erwerbsunfähigkeit an. b) Sie ist selbstverwaltet und verfügt über eine vollständige Rechnungsführung. c) Die überwiegende Mehrheit ihrer Mitglieder ist wegen der Ausübung eines bestimmten Berufs gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet, wobei die Versorgungseinrichtung grundsätzlich nicht berechtigt ist, ihre Dienstleistungen an andere Personen zu erbringen. d) Die Höhe der den Mitgliedern angebotenen Leistungen ist nicht staatlich garantiert und hängt von der Höhe der entrichteten Beiträge sowie vom Erfolg der Versorgungseinrichtung bei der Vermögensverwaltung ab.

(vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2024 - verb. Rs. C-758/22 und C-759/22 - Rn. 42 ff., 55)

2. Die im Zweiten Teil des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) geregelten, als Anstalten des öffentlichen Rechts errichteten berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Freistaat Bayern sind als Altersvorsorgeeinrichtungen im Sinne von Nr. 2.105 bis 2.110 ESVG 2010 einzuordnen und gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/231 berichtspflichtig.

Urteil vom 22.01.2026 - BVerwG 2 WD 39.25 (bereitgestellt am 12.03.2026)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Leitsätze

1. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat auch bei Nachtragsanschuldigungen die Möglichkeit, zur Beschleunigung des Verfahrens eine Fristsetzung des Truppendienstgerichts analog § 104 WDO zu beantragen.

2. Die verfahrensinterne Wiedergutmachung für eine überlange Verfahrensdauer hat auf der dritten Stufe der Zumessungserwägungen zu erfolgen, nachdem auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen die nach den disziplinarrechtlichen Vorschriften angemessene und zulässige Maßnahme festgestellt worden ist.

Urteil vom 26.11.2025 - BVerwG 11 A 24.24 (bereitgestellt am 11.03.2026)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben)

Erfolglose Klage von Landwirten gegen die Planfeststellung eines Abschnitts des sog. SuedLink

Leitsatz

§ 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 2 Abs. 5 BBPlG bestimmen für mit "E" gekennzeichnete Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz abschließend, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Planfeststellungsbehörde vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb einer Freileitung verlangen kann. Liegen die Auslösekriterien des § 3 Abs. 2 BBPlG nicht vor, ist ein solches Verlangen ausgeschlossen. Es kann auch nicht auf das Abwägungsgebot (hier des § 18 Abs. 4 Satz 1 NABEG) gestützt werden.

Urteil vom 04.12.2025 - BVerwG 5 C 8.24 (bereitgestellt am 11.03.2026)

Sachgebiet: Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht

Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als betriebserlaubnispflichtige Einrichtung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Leitsätze

1. Für die Erfüllung des Begriffs der Einrichtung im Sinne von § 45a Satz 1 SGB VIII ist es erforderlich, aber auch hinreichend, dass diese neben der Betreuung oder der Unterkunftsgewährung zumindest einem der mit der Konjunktion "sowie" angeschlossenen weiteren Zwecke ("Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen") dient.

2. Eine "entsprechende gesetzliche Aufsicht" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII besteht nur dann, wenn sie erkennbar den Schutz von Kindern und Jugendlichen adressiert und diesen bei der Unterbringung und Betreuung sicherstellen will.

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FAQhäufig gestellte Fragen

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    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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