Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 04.12.2025 - BVerwG 5 C 9.24 (bereitgestellt am 04.03.2026)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und Zivildienstpflichtigen

"Geringe Entfernung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 BRKG

Leitsatz

Die "geringe Entfernung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 BRKG beträgt höchstens zwei Kilometer und ist allein nach der mit einem Personenkraftwagen befahrbaren kürzesten Straßenverbindung zu bemessen.

Urteil vom 06.11.2025 - BVerwG 2 WD 32.24 (bereitgestellt am 03.03.2026)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Dienstgradherabsetzung wegen sexueller Belästigung, körperlicher Misshandlung und entwürdigender Behandlung Untergebener sowie Sachbeschädigungen zum Nachteil des Dienstherrn und eines Vorgesetzten

Leitsatz

Auch wenn § 17 WDO der disziplinarischen Ahndung von Jahre zurückliegenden Dienstpflichtverletzungen nicht entgegensteht, bildet deren strafrechtliche Verjährung auch bei innerdienstlichen Pflichtverletzungen dann einen erheblich mildernden Umstand, wenn das Fehlverhalten keine gravierenden nachteiligen Auswirkungen etwa auf das Vermögen des Dienstherrn, das Ansehen der Bundeswehr oder die Rechte anderer gehabt hat.

Beschluss vom 10.02.2026 - BVerwG 5 B 2.24 (bereitgestellt am 03.03.2026)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Aussetzung des Verfahrens

Leitsatz

Zur Aussetzung eines Revisionszulassungsverfahrens wegen der Vorgreiflichkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens über die Anwaltseigenschaft der sich selbst vertretenden Klägerin.

Beschluss vom 15.12.2025 - BVerwG 9 B 10.24 (bereitgestellt am 03.03.2026)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Planfeststellungsbeschluss - B 20 Ortsumfahrung Laufen

Leitsätze

1. Die offensichtlich unrichtige Anwendung einer Präklusionsvorschrift verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör und stellt einen Verfahrensfehler i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar.

2. Das Anwaltserfordernis nach § 67 Abs. 4 VwGO soll sicherstellen, dass der zu prüfende Sachverhalt innerhalb der Klagebegründungsfrist nicht nur dem Gericht unterbreitet, sondern auch in seiner rechtlichen Relevanz für den geltend gemachten Klageanspruch kenntlich gemacht wird: dabei geht es darum, den rechtlichen Ansatz für die Prüfung der nach § 17e Abs. 3 FStrG angegebenen Tatsachen und Beweismittel im gerichtlichen Verfahren darzulegen.

Urteil vom 03.12.2025 - BVerwG 7 A 14.25 (bereitgestellt am 02.03.2026)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Änderungsgenehmigungsbedürftigkeit des Weiterbetriebs von Verbrennungsmotoren in LNG-Terminals

Leitsätze

1. Der Inhalt der erteilten Genehmigung ist Ausgangspunkt für die Prüfung, ob eine Maßnahme als eine genehmigungspflichtige Änderung oder Erweiterung einer Anlage wegen Erreichens der im Anhang 1 zur 4. BImSchV bestimmten Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BImSchG anzusehen ist.

2. Für die Änderung oder die Erweiterung gebietet § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BImSchG, dass auf die Einzelleistung des jeweils geänderten oder erweiterten Anlagenteils abzustellen ist, der unter einer der im Anhang 1 zur 4. BImSchV aufgeführten Nummern fällt.

3. Eine Saldierung von Änderungen der Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen verschiedener Anlagenteile ist im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BImSchG ausgeschlossen.

Urteil vom 28.01.2026 - BVerwG 1 C 7.25 (bereitgestellt am 02.03.2026)

Sachgebiet: Asylrecht

Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Asylersuchens für die Beurteilung des Vorliegens eines Zweitantrags im Sinne des § 71a Abs. 1 Halbs. 1 AsylG

Leitsätze

1. Das Regelungskonzept des Zweitantrags (§ 71a AsylG) steht bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung mit Unionsrecht im Einklang.

2. Ein Antrag "nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens" im Sinne des § 71a Abs. 1 AsylG setzt voraus, dass der zuvor gestellte Antrag auf internationalen Schutz im Zeitpunkt des weiteren Asylersuchens im Bundesgebiet (§ 13 Abs. 1 AsylG) durch eine bereits in Bestandskraft erwachsene behördliche Entscheidung des anderen Mitgliedstaats abgelehnt wurde oder, wenn der Antragsteller seinen Antrag auf internationalen Schutz stillschweigend zurückgezogen oder das Verfahren nicht weiter betrieben hat, dieses eingestellt worden ist und eine zu gewährende Frist für dessen Wiedereröffnung oder eine neuerliche Antragstellung abgelaufen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - BVerwGE 157, 18 Rn. 29 ff.).

Urteil vom 17.12.2025 - BVerwG 10 C 5.24 (bereitgestellt am 26.02.2026)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Informationszugangsanspruch des Bieters im Vergabeverfahren

Leitsätze

1. Weder die Unterrichtungspflicht des öffentlichen Auftraggebers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 VgV und nach § 134 GWB noch das Akteneinsichtsrecht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 IFG gegenüber einem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG vorrangig.

2. Die Vertraulichkeitsvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV dient allein dem Schutz von am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen vor einer Weitergabe ihrer als vertraulich gekennzeichneten Informationen an Dritte nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Einem Informationsanspruch des Bieters im Hinblick auf ausschließlich sein eigenes Angebot betreffende Informationen steht sie nicht entgegen.

Beschluss vom 03.02.2026 - BVerwG 6 AV 1.26 (bereitgestellt am 26.02.2026)

Sachgebiet: allgemeines Datenschutzrecht

Keine Verhinderung infolge angeblicher institutioneller Befangenheit von Richtern

Leitsätze

1. Die bloße Geltendmachung einer "institutionellen Befangenheit" sämtlicher Richter eines zuständigen Gerichts reicht für eine Verhinderung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis einer erfolgreichen Ablehnung so vieler an einem Gericht tätiger Richter, dass die für eine Entscheidung notwendige Anzahl von Berufsrichtern nicht mehr erreicht wird.

2. Es begründet für sich genommen keine Befangenheit, dass Verwaltungsrichter über die Rechtmäßigkeit des von ihrem Verwaltungsgerichts- oder Oberverwaltungsgerichtspräsidenten zu vertretenden Handelns der Gerichtsverwaltung zu entscheiden haben.

Urteil vom 26.11.2025 - BVerwG 2 WA 7.23 (bereitgestellt am 25.02.2026)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht bei überlangen Gerichtsverfahren

Leitsatz

Das Absehen von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens kann eine Wiedergutmachung für eine überlange Verfahrensdauer des Vorermittlungsverfahrens im Sinne des § 94 Abs. 1 Satz 3 WDO i. V. m. § 199 Abs. 3 Satz 1 GVG sein. Dies setzt voraus, dass die Einleitungsbehörde die Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer nicht nur formelhaft behauptet, sondern nachvollziehbar darlegt.

Urteil vom 04.12.2025 - BVerwG 3 C 3.24 (bereitgestellt am 23.02.2026)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Aufnahme einer Universitätsklinik in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen

Leitsätze

1. Es ist mit § 108 Nr. 1, § 109 Abs. 1 SGB V und § 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 KHEntgG vereinbar, dass nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz eine Universitätsklinik nicht autonom über das Leistungsspektrum bestimmen kann, mit dem sie in den Krankenhausplan aufgenommen wird.

2. Der Landesgesetzgeber hat mit der Einbeziehung der Universitätskliniken in die Krankenhausplanung und dem Gebot, hierbei die Belange der Forschung und Lehre angemessen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 SächsKHG), eine Regelung getroffen, die den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG an den Schutz der Wissenschaftsfreiheit gerecht wird.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

    Für die Bestellung verwenden Sie bitte das oben verlinkte Bestellformular. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung zu ermöglichen, geben Sie bei den entscheidungsidentifizierenden Merkmalen möglichst das betreffende Aktenzeichen an. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Entscheidungen in einer Bestellung zusammenfassen.

    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: