Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 11.12.2024 - BVerwG 8 C 12.23 (bereitgestellt am 30.04.2025)

Sachgebiet: Recht zur Regelung von Vermögensfragen, insb. nach dem VermögensG und der AnmeldeVO ferner nach dem Investitions- und -vorrangG sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung

Leitsätze

1. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG setzt eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraus (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).

2. Ob vertraglich übernommene Leistungen des Erwerbers eine Gegenleistung für die Übereignung des Vermögenswertes darstellen, ist durch Auslegung des Veräußerungsvertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

3. Leistungen, die wie ein vorbehaltenes Wohnrecht des Veräußerers aus dem übereigneten Grundstück zu erbringen sind und durch dessen dingliche Belastung gesichert werden, stellen grundsätzlich keine Gegenleistung dar.

4. Bei anderen Leistungen ist danach abzugrenzen, ob sie im vertraglichen Synallagma zur Übereignung des Vermögenswerts stehen und nach dem Willen der Vertragspartner dessen Wert abgelten sollen. Das kann nicht angenommen werden, wenn die Übereignung auch bei Nichterfüllung der Leistungen Bestand haben soll oder wenn deren Wert im Verhältnis zu dem des übereigneten Vermögenswerts nach dem vertraglichen Wertansatz geringfügig ist.

Beschluss vom 30.01.2025 - BVerwG 1 WB 7.24 (bereitgestellt am 30.04.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

Leitsatz

Bloße Kontakte in sozialen Medien sind ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht als "sonstige Bezeichnungen" im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SÜG anzusehen.

Urteil vom 26.03.2025 - BVerwG 6 C 6.23 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Parlamentsrecht

Kein Verwaltungsrechtsweg für Rechtsschutz gegen sogenannten schlichten Parlamentsbeschluss

Leitsätze

1. Die Annahme einer nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte entzogenen Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art setzt nicht voraus, dass ausschließlich Verfassungsrechtssubjekte beteiligt sind (sogenannte doppelte Verfassungsunmittelbarkeit). Maßgeblich ist vielmehr, ob es im Kern des Rechtsstreits um das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsrechtssubjekts als solches, das heißt gerade um dessen besondere verfassungsrechtliche Funktionen und Kompetenzen geht.

2. Begehren Einzelpersonen Rechtsschutz gegen einen schlichten Parlamentsbeschluss, das heißt eine allgemeine politische Willensäußerung des Parlaments ohne rechtliche Verbindlichkeit, handelt es sich generell um eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art, für die nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sondern ausschließlich die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig ist.

3. Die Prüfungssperre des § 17a Abs. 5 GVG gilt nicht im Verhältnis von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Beschluss vom 08.01.2025 - BVerwG 5 P 2.23 (bereitgestellt am 29.04.2025)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Mitbestimmung bei Höhergruppierungsanträgen nach § 29d TVÜ-Länder

Leitsätze

1. Die Mitbestimmung bei Einstellung gemäß § 87 Nr. 1 PersVG BE erfasst die Eingruppierung nur insoweit, als diese noch als Modalität der Einstellung anzusehen ist.

2. Die Ablehnung von Anträgen auf Höhergruppierung nach § 29d des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 unterliegt im Land Berlin der Mitbestimmung der Personalvertretung nach § 87 Nr. 4 PersVG BE.

Urteil vom 13.03.2025 - BVerwG 2 C 8.24 (bereitgestellt am 24.04.2025)

Sachgebiet: Versorgungsrecht

Kein Dienstunfall bei zweckwidrigem Einsatz eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes

Leitsatz

Die Verwendung eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider. Sie ist der Risikosphäre des Beamten zuzuordnen und steht der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen.

Urteil vom 16.01.2025 - BVerwG 2 WD 13.24 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Fernbleiben bei irrtümlicher Annahme einer Urlaubsbewilligung

Leitsatz

Bleibt ein Soldat fahrlässig unerlaubt dem Dienst fern, bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Urteil vom 19.02.2025 - BVerwG 3 CN 5.23 (bereitgestellt am 23.04.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung vom 5. November 2020 i. d. F. vom 29. November 2020

Leitsätze

1. Personen, die aus Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestand, konnten nur auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG durch Einreise-Quarantäneverordnungen verpflichtet werden, sich abzusondern und damit nur, wenn sie mindestens Ansteckungsverdächtige im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG waren.

2. Ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einem Krankheitserreger kann einen Ansteckungsverdacht begründen.

3. Eine auf Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG verordnete Absonderung ist keine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG.

Urteil vom 12.02.2025 - BVerwG 6 C 5.23 (bereitgestellt am 16.04.2025)

Sachgebiet: Wahlrecht und Recht der politischen Parteien

Nachwahlberichterstattung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

Leitsätze

1. Auch im Falle einer Nachwahlberichterstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten über das von einer zur Wahl angetretenen Partei erzielte (geschätzte) Wahlergebnis ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien betroffen.

2. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat diesem Grundsatz im Rahmen eines redaktionellen Gesamtkonzepts Rechnung zu tragen. Ihr Konzept hat sich schlüssig an willkürfreien Erwägungen auszurichten und darf die Erfolgsaussichten von Parteien im Wahlwettbewerb nicht nachhaltig mindern.

Urteil vom 29.01.2025 - BVerwG 6 C 3.23 (bereitgestellt am 16.04.2025)

Sachgebiet: allgemeines Datenschutzrecht

Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung

Leitsätze

1. Im Rahmen der Entscheidung über die Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG hat das Gericht grundsätzlich abschließend zu prüfen, ob an dem unanfechtbaren Verwaltungsakt auf der Grundlage der neuen Rechtslage festzuhalten ist.

2. Bei der Beurteilung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Telefonwerbung zur Wahrung eines "berechtigten Interesses" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO erfolgt, sind die Wertungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, der die Vorgaben des Art. 13 der Richtlinie 2002/58/EG umsetzt, zu berücksichtigen.

Urteil vom 15.01.2025 - BVerwG 11 A 5.24 (bereitgestellt am 15.04.2025)

Sachgebiet: Recht des Ausbaus von Energieleitungen einschließlich von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die dem Betrieb von Energieleitungen dienen

Leitsätze

1. Steht dem Inhaber einer bergrechtlichen Bewilligung ein Anspruch auf Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 4 C 1.22 - BVerwGE 178, 371), so darf der Planfeststellungsbeschluss als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung die vorhabenbedingte Verringerung des Werts dieser Bewilligung bestimmen.

2. § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG gewährt keinen Anspruch auf Übernahme der bergrechtlichen Bewilligung.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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