Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 28.08.2025 - BVerwG 1 WB 22.24 (bereitgestellt am 21.10.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgreicher Verpflichtungsantrag bei dienstlicher Beurteilung

Leitsatz

Bei der Erstellung von Beurteilungen sind vorhandene Beurteilungsbeiträge vom Zweitbeurteiler eines Soldaten stets zu berücksichtigen.

Beschluss vom 25.09.2025 - BVerwG 1 WB 15.24 (bereitgestellt am 21.10.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im Auslandseinsatz

Leitsatz

Das disziplinarrechtliche Tilgungsgebot und Verwertungsverbot aus § 8 Abs. 7 WDO gilt nicht im Sicherheitsüberprüfungsverfahren.

Urteil vom 24.06.2025 - BVerwG 6 A 4.24 (bereitgestellt am 20.10.2025)

Sachgebiet: Vereinsrecht

Leitsätze

1. Auch Presse- und Medienunternehmen können als Wirtschaftsvereinigungen auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden.

2. Auch bei einem Presse- und Medienunternehmen dürfen Verbotsbehörde und Gerichte insoweit an Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, als diese Ausdruck des Bestrebens sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Auch wenn sie weder rechtswidrig noch strafbar sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden.

3. Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte der Prüfung eines Vereinsverbots die noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Auslegungsvariante zugrunde zu legen.

4. Die Frage der Prägung einer Vereinigung durch ihre von den Verbotsgründen des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG erfasste Zwecksetzung, Tätigkeit oder Ausrichtung ist der Ort, an dem den von einem Vereinsverbot mitbetroffenen grundrechtlichen Freiheiten das vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Gewicht zu verschaffen ist.

Beschluss vom 29.09.2025 - BVerwG 2 B 24.25 (bereitgestellt am 17.10.2025)

Sachgebiet: Soldatenrecht

Leitsatz

Die unterbliebene frühzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten führt nicht zur Aufhebung einer Entlassungsverfügung nach dem Soldatengesetz, wenn offensichtlich ist, dass sie die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Beschluss vom 01.10.2025 - BVerwG 11 VR 12.25 (bereitgestellt am 16.10.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG

Leitsätze

1. Das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung nach § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG dient nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, sondern gewährt dem Betroffenen eine eigene, unabhängig vom materiellen Recht durchsetzbare Rechtsposition.

2. § 46 VwVfG greift nicht ein, wenn unter Verstoß gegen § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG eine mündliche Verhandlung unterbleibt. Gleiches gilt für Verfahrensfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, die nach ihrer Art und Schwere deren vollständigem Unterlassen vergleichbar sind.

3. Um der Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes gerecht zu werden, kann nach § 80c Abs. 2 Satz 1 VwGO ein Verfahrensfehler nur dann außer Acht gelassen werden, wenn zu erwarten ist, die Behörde werde nach der Behebung des Verfahrensfehlers im Ergebnis an der Entscheidung festhalten.

4. § 154 Abs. 5 VwGO findet auf den Kostenausspruch über die außergerichtlichen Kosten keine Anwendung.

Urteil vom 09.07.2025 - BVerwG 5 C 2.24 (bereitgestellt am 14.10.2025)

Sachgebiet: Conterganstiftungsrecht

Verpflichtung der Conterganstiftung zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz

Leitsätze

1. Die Entscheidung der Kommission nach § 16 Abs. 2 ContStifG über das Vorliegen eines Schadensfalls verlangt eine kollegiale Entscheidungsfindung unter Beteiligung aller Mitglieder.

2. Diese verfahrensrechtliche Voraussetzung ist vorrangig dem Interesse der Antragsteller an einer sachgerechten und zügigen Klärung ihrer Ansprüche sowie einer zeitnahen und wirksamen Leistungsgewährung zu dienen bestimmt und in diesem Sinne drittschützend.

3. Eine fehlende Entscheidung der Kommission im Sinne des § 16 Abs. 2 ContStifG kann im Verwaltungsprozess über die Gewährung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz von den Tatsachengerichten nicht nachgeholt oder ersetzt werden.

4. Die Anspruchsnorm des § 12 Abs. 1 ContStifG vermittelt eine Beweiserleichterung, die sich sowohl auf die Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft als auch den Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Einnahme und den Fehlbildungen bezieht.

5. Infolgedessen ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob die Thalidomideinnahme durch die Mutter während der Schwangerschaft als wahrscheinliche Ursache für die Fehlbildungen des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und dies zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Bei mehreren ernsthaft in Betracht kommenden Ursachen ist es erforderlich, dass die Thalidomideinnahme in Relation zu den anderen Ursachen trotz bestehenbleibender Zweifel die wahrscheinlichste Ursache für die Fehlbildungen ist.

Beschluss vom 04.09.2025 - BVerwG 2 VR 13.25 (bereitgestellt am 08.10.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen

Leitsatz

Der Dienstherr verletzt nicht die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn er die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers bezweifelt, der ihm unrichtige Bescheinigungen, die für einen dienstrechtlichen Umstand relevant sein können (hier: Festsetzung der Erfahrungsstufe für künftige Besoldung), vorlegt.

Urteil vom 16.04.2025 - BVerwG 1 C 18.24 (bereitgestellt am 07.10.2025)

Sachgebiet: Asylrecht

Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für männliche nichtvulnerable Schutzberechtigte in Griechenland

Leitsatz

Nichtvulnerablen männlichen Drittstaatsangehörigen, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.

Beschluss vom 25.06.2025 - BVerwG 2 WDB 1.25 (bereitgestellt am 29.09.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen die Feststellung eines Dienstvergehens

Leitsatz

Ein Soldat, der als Jagdpächter gelegentlich einzelne Portionen Wildbret an Kameraden entgeltlich abgibt, übt damit keine erlaubnispflichtige Nebentätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 SG aus.

Urteil vom 26.06.2025 - BVerwG 3 CN 3.23 (bereitgestellt am 25.09.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

Leitsatz

Die Schließungen von Verkaufsstellen des Einzelhandels durch § 10 Abs. 1b der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 in der vom 13. Februar bis zum 7. März 2021 geltenden Fassung waren verhältnismäßig. Ihre Ausnahmen waren mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: