Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 22.05.2025 - BVerwG 3 C 12.23 (bereitgestellt am 29.07.2025)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts, sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Anerkennung von Prüfern für Triebfahrzeugführerscheine

Leitsatz

Ein Triebfahrzeugführerschein, eine Zusatzbescheinigung und eine Berufspraxis als Triebfahrzeugführer sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung nur für die Anerkennung als Prüfer der praktischen und nicht auch der theoretischen Prüfung der Zusatzbescheinigung erforderlich.

Beschluss vom 08.07.2025 - BVerwG 2 VR 14.25 (bereitgestellt am 28.07.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Untersagung einer bestimmten Erwerbstätigkeit eines früheren Beamten trotz dessen Verzicht auf den Altersgeldanspruch

Leitsatz

Der Verzicht auf Altersgeld steht der Anwendbarkeit der Untersagungsvorschrift des § 105 Abs. 6 BBG gemäß § 105 Abs. 7 BBG nicht entgegen. § 105 Abs. 7 BBG ist dahingehend auszulegen, dass "Anspruch auf Altersgeld" den gesetzlichen Anspruch auf Altersgeld i. S. d. §§ 1 ff. AltGG meint; ob der Anspruchsinhaber auf den ihm hiernach zustehenden Anspruch verzichtet, ist demgegenüber unerheblich.

Beschluss vom 18.06.2025 - BVerwG 2 WDB 3.25 (bereitgestellt am 28.07.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen wiederholter Befehlsverweigerung und verfassungswidriger Äußerungen

Leitsatz

Die rechtliche Prüfung von Befehlen bestimmt sich auf der Grundlage einer Ex-ante-Betrachtung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Befehlserteilung und erwarteten Durchführung.

Beschluss vom 20.06.2025 - BVerwG 2 WD 18.25 (bereitgestellt am 28.07.2025)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Unzulässige Berufung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Truppendienstgerichts

Leitsätze

1. Eine Berufung gegen ein vor dem 1. April 2025 verkündetes Urteil des Truppendienstgerichts kann zwar zu Protokoll der Geschäftsstelle der Truppendienstkammer eingelegt werden. Die Berufungsbegründung im Sinne des § 116 Abs. 2 WDO in der Fassung vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) hat aber schriftlich zu erfolgen.

2. Die Berufungsbegründung gegen ein Urteil des Truppendienstgerichts muss sich mit den Urteilsgründen auseinandersetzen.

Urteil vom 26.03.2025 - BVerwG 11 A 12.24 (bereitgestellt am 22.07.2025)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben)

Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch private Grundstückseigentümer (Abwägung kleinräumiger Trassenalternativen bei tatsächlich geringen Unterschieden; Denkmalschutz)

Leitsatz

§ 73 Abs. 8 VwVfG ist gemäß § 19 Abs. 1 WHG auf die Änderung der Planung in Bezug auf erlaubnispflichtige Wasserhaltungsmaßnahmen anwendbar.

Urteil vom 30.04.2025 - BVerwG 11 A 8.24 (bereitgestellt am 22.07.2025)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben)

Fehlende Rügebefugnis

Leitsatz

Einer Gemeinde ist es verwehrt, im Anfechtungsprozess gegen einen Planfeststellungsbeschluss das Unterbleiben eines vorhergehenden Raumordnungsverfahrens zu rügen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 29).

Beschluss vom 22.05.2025 - BVerwG 1 WB 19.24 (bereitgestellt am 21.07.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine Offizieranwärtercrew

Leitsatz

Die Einplanung in eine Offizieranwärtercrew ist eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO.

Urteil vom 28.05.2025 - BVerwG 2 WA 4.23 (bereitgestellt am 21.07.2025)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht bei überlangen Gerichtsverfahren

Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer

Leitsatz

Das Bundesverwaltungsgericht ist als Entschädigungsgericht nach § 94 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 WDO i. V. m. § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auch hinsichtlich der Dauer eines unangemessen langen Disziplinarverfahrens an die Feststellungen des Wehrdienstgerichts im Ausgangsverfahren gebunden.

Beschluss vom 28.02.2025 - BVerwG 5 P 5.23 (bereitgestellt am 16.07.2025)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Keine Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung von beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen auf die Tarifbeschäftigten des Bundes

Leitsätze

1. Die Mitbestimmung nach § 69 Abs. 1 BPersVG a. F. setzt voraus, dass der Dienststellenleiter in dieser Funktion, das heißt "als" Dienststellenleiter handelt. Daran fehlt es, wenn sich sein Handeln nicht (nur) auf den Geschäftsbereich der eigenen Dienststelle oder im Fall mehrstufiger Verwaltungen auf den ihm nachgeordneten Geschäftsbereich bezieht, sondern sich ressortübergreifend auf die Geschäftsbereiche anderer Behörden bzw. Verwaltungen erstreckt.

2. Die Zuständigkeit und Beteiligung der Stufenvertretung nach § 82 Abs. 1 BPersVG a. F. ist auf den Geschäftsbereich der Behörde einer mehrstufigen Verwaltung begrenzt, bei der sie gebildet ist. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung – von dem Grundsatz geprägt, dass die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung (jedenfalls) an den Grenzen des Geschäftsbereichs der jeweiligen obersten Dienstbehörde endet.

Beschluss vom 25.06.2025 - BVerwG 7 B 29.24 (bereitgestellt am 16.07.2025)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Windenergie

Leitsatz

Wann ein Nachbar sichere Kenntnis von dem erlangt oder hätte erlangen können, was auf dem Nachbargrundstück tatsächlich genehmigt worden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und setzt nicht stets voraus, dass er die Genehmigung "in den Händen" hält (Bestätigung von BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und vom 11. September 2018 - 4 B 34.18 - NJW 2019, 383).

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
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    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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