Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 11.09.2025 - BVerwG 7 C 7.24 (bereitgestellt am 12.11.2025)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Leitsatz

Eine geänderte Bewertung bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung schon vorhandener Tatsachen ist eine nachträgliche Änderung der Sachlage, wenn diese auf neuen fachlichen Erkenntnissen beruht. Eine derartige Änderung der Sachlage berührt die Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese zu Gunsten des Anlagenbetreibers wirkt.

Beschluss vom 25.09.2025 - BVerwG 1 WB 36.24 (bereitgestellt am 12.11.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung

Leitsätze

1. Soldatinnen und Soldaten haben ein Recht auf Teilhabe an dem vom Dienstherrn vorgegebenen System von Regelbeurteilungen.

2. Verwaltungsvorschriften über Einzelfallausnahmen von der Regelbeurteilungspflicht bedürfen einer normativen Grundlage und sind eng auszulegen.

Urteil vom 20.05.2025 - BVerwG 4 C 2.24 (bereitgestellt am 28.10.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Zulässigkeit einer Spielhalle im unbeplanten Innenbereich - zulässiger Wohnanteil im faktischen Kerngebiet

Leitsatz

Ein faktisches Kerngebiet ist bei einer mehr als unerheblichen, d. h. über Ausnahmen hinausgehenden sonstigen Wohnnutzung ausgeschlossen.

Beschluss vom 29.09.2025 - BVerwG 2 B 33.25 (bereitgestellt am 27.10.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird mit "Beschwerde" grundsätzlich hinreichend eindeutig bezeichnet.

2. Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt nicht schon darin, dass das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen von der erstinstanzlichen Entscheidung abweicht.

3. Zulässiges Verteidigungsverhalten wird nicht unter Verstoß gegen den "nemo-tenetur-Grundsatz" zulasten des Beamten gewürdigt, wenn es bei der Prüfung entlastender Umstände Berücksichtigung findet.

Urteil vom 04.09.2025 - BVerwG 3 C 8.24 (bereitgestellt am 23.10.2025)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsätze

1. Eine Verwarnung ist erst ergriffen im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 bis 3 StVG, wenn das Verwarnungsschreiben dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber zugegangen ist.

2. Für die Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Ermahnung oder Verwarnung nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgebend.

Beschluss vom 28.08.2025 - BVerwG 1 WB 22.24 (bereitgestellt am 21.10.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erfolgreicher Verpflichtungsantrag bei dienstlicher Beurteilung

Leitsatz

Bei der Erstellung von Beurteilungen sind vorhandene Beurteilungsbeiträge vom Zweitbeurteiler eines Soldaten stets zu berücksichtigen.

Beschluss vom 25.09.2025 - BVerwG 1 WB 15.24 (bereitgestellt am 21.10.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im Auslandseinsatz

Leitsatz

Das disziplinarrechtliche Tilgungsgebot und Verwertungsverbot aus § 8 Abs. 7 WDO gilt nicht im Sicherheitsüberprüfungsverfahren.

Urteil vom 24.06.2025 - BVerwG 6 A 4.24 (bereitgestellt am 20.10.2025)

Sachgebiet: Vereinsrecht

Leitsätze

1. Auch Presse- und Medienunternehmen können als Wirtschaftsvereinigungen auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden.

2. Auch bei einem Presse- und Medienunternehmen dürfen Verbotsbehörde und Gerichte insoweit an Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, als diese Ausdruck des Bestrebens sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Auch wenn sie weder rechtswidrig noch strafbar sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden.

3. Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte der Prüfung eines Vereinsverbots die noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Auslegungsvariante zugrunde zu legen.

4. Die Frage der Prägung einer Vereinigung durch ihre von den Verbotsgründen des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG erfasste Zwecksetzung, Tätigkeit oder Ausrichtung ist der Ort, an dem den von einem Vereinsverbot mitbetroffenen grundrechtlichen Freiheiten das vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Gewicht zu verschaffen ist.

Beschluss vom 29.09.2025 - BVerwG 2 B 24.25 (bereitgestellt am 17.10.2025)

Sachgebiet: Soldatenrecht

Leitsatz

Die unterbliebene frühzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten führt nicht zur Aufhebung einer Entlassungsverfügung nach dem Soldatengesetz, wenn offensichtlich ist, dass sie die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Beschluss vom 01.10.2025 - BVerwG 11 VR 12.25 (bereitgestellt am 16.10.2025)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG

Leitsätze

1. Das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung nach § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG dient nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, sondern gewährt dem Betroffenen eine eigene, unabhängig vom materiellen Recht durchsetzbare Rechtsposition.

2. § 46 VwVfG greift nicht ein, wenn unter Verstoß gegen § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG eine mündliche Verhandlung unterbleibt. Gleiches gilt für Verfahrensfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, die nach ihrer Art und Schwere deren vollständigem Unterlassen vergleichbar sind.

3. Um der Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes gerecht zu werden, kann nach § 80c Abs. 2 Satz 1 VwGO ein Verfahrensfehler nur dann außer Acht gelassen werden, wenn zu erwarten ist, die Behörde werde nach der Behebung des Verfahrensfehlers im Ergebnis an der Entscheidung festhalten.

4. § 154 Abs. 5 VwGO findet auf den Kostenausspruch über die außergerichtlichen Kosten keine Anwendung.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: