Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 24.03.2025 - BVerwG 1 C 15.23 (bereitgestellt am 12.06.2025)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Generalpräventive Ausweisung bei bestehendem Abschiebungsverbot, nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot, isolierte Titelerteilungssperre, Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei bestehendem Ausweisungsinteresse

Leitsätze

1. Ein Ausländer, der wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden kann, kann auch aus rein generalpräventiven Gründen ausgewiesen werden.

2. In die Interessenabwägung bei einer Ausweisung sind Bleibeinteressen auch dann mit unvermindertem Gewicht einzustellen, wenn die Abschiebung des Ausländers wegen eines Abschiebungsverbots auf absehbare Zeit nicht vollzogen werden kann.

3. Unter Geltung der Richtlinie 2008/115/EG gibt es keinen Raum für ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot ohne Rückkehrentscheidung.

4. Einreise- und Aufenthaltsverbote, die vor Inkrafttreten des mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 54) ausgeübten Opt-outs ergangen sind, unterfallen der Richtlinie 2008/115/EG.

5. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bietet für eine Titelerteilungssperre ohne Einreise- und Aufenthaltsverbot keine Rechtsgrundlage.

6. Das Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG schließt einen Ermessensanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus.

Urteil vom 06.03.2025 - BVerwG 10 C 1.24 (bereitgestellt am 11.06.2025)

Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht

Verbandsklage zur Änderung des nationalen Maßnahmenprogramms Ems im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser

Leitsätze

1. Rechtsgrundlage für die Änderung eines von Anfang an rechtswidrigen Maßnahmenprogramms für eine Flussgebietseinheit ist § 82 Abs. 1 WHG. § 82 Abs. 5 WHG erfasst allein Fälle, in denen nachträglich eintretende Umstände Zusatzmaßnahmen erfordern.

2. Das Verschlechterungsverbot des § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist bereits dann verletzt, wenn eine Verschlechterung des chemischen Zustands an einer Überwachungsstelle im Sinne von § 9 GrwV zu erwarten ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - Rn. 111 ff.). Diese Anforderung gilt auch bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und nicht nur vorhabenbezogen.

Urteil vom 03.04.2025 - BVerwG 2 WD 19.24 (bereitgestellt am 11.06.2025)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei vierfacher Dienstentziehung durch Täuschung

Leitsatz

Die disziplinarrechtliche Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung bedarf der Vorlage eines fachärztlichen Attestes, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

Beschluss vom 20.05.2025 - BVerwG 2 VR 3.25 (bereitgestellt am 11.06.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung

Leitsätze

1. Zwingende Vorgaben in einem Anforderungsprofil müssen anhand objektiv überprüfbarer Kriterien feststellbar sein und dürfen nicht dem Beurteilungsspielraum des Dienstherrn unterliegen.

2. Der Nachweis von Führungseignung darf nicht zur zwingenden Vorgabe eines Anforderungsprofils und damit zur Voraussetzung der Einbeziehung von Bewerbern in einem Auswahlverfahren gemacht werden.

3. Für eine Heranziehung der Ergebnisse eines Assessmentcenters, mit der die in dienstlichen Beurteilungen getroffenen Einschätzungen ersetzt werden sollen, fehlt es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.

4. Die Beurteilung der Ergebnisse eines Assessmentcenters fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Leiters der jeweiligen Behörde. Die Delegation der Aufgabe muss den sachlichen Zusammenhang ergänzender Auswahlinstrumente mit der Auswahlentscheidung und den diese vorbereitenden dienstlichen Beurteilungen wahren.

Urteil vom 24.03.2025 - BVerwG 1 C 6.24 (bereitgestellt am 10.06.2025)

Sachgebiet: Asylrecht

Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat für das deutsche Asylverfahren beim Familienflüchtlingsschutz

Leitsätze

1. Ist einem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden, kann er aber dorthin wegen der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC nicht zurückkehren, haben im Rahmen eines in Deutschland durchgeführten Asylverfahrens auch die Verwaltungsgerichte die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang zu berücksichtigen (wie BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 7.24 -).

2. § 26 Abs. 5 Satz 1 und 2 AsylG setzt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus an den Stammberechtigten durch die Bundesrepublik Deutschland voraus.

Urteil vom 24.03.2025 - BVerwG 1 C 7.24 (bereitgestellt am 10.06.2025)

Sachgebiet: Asylrecht

Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat für das deutsche Asylverfahren

Leitsatz

Ist einem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden, kann er aber dorthin wegen der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC nicht zurückkehren, haben im Rahmen eines in Deutschland durchgeführten Asylverfahrens auch die Verwaltungsgerichte die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Beschluss vom 13.05.2025 - BVerwG 2 VR 5.24 (bereitgestellt am 05.06.2025)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren

Leitsätze

1. Die Auswahl eines Bewerbers für die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens trotz fehlender Aufklärung bestehender Zweifel an dessen gesundheitlicher Eignung verletzt den Konkurrenten in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch.

2. Ein Rückgriff auf die in älteren dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Aussagen ist erforderlich, wenn ihnen noch Aussagekraft für die aktuell zu treffende Auswahlentscheidung zukommt.

Urteil vom 12.02.2025 - BVerwG 8 C 2.24 (bereitgestellt am 04.06.2025)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Werbebegriff des Glücksspielstaatsvertrags

Leitsatz

Der Werbebegriff des § 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 setzt voraus, dass die Äußerung aus der Perspektive eines durchschnittlich informierten und verständigen Betrachters der angesprochenen Verkehrskreise zumindest auch bezweckt, den Absatz des Glücksspielangebots zu fördern.

Urteil vom 13.03.2025 - BVerwG 2 C 11.24 (bereitgestellt am 28.05.2025)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Zur Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW

Leitsätze

1. Die Einleitungsverfügung der Disziplinarbehörde hat auch dann rechtlich Bestand, wenn ein Teil der Tatvorwürfe nicht wirksam in das Verfahren einbezogen worden ist.

2. Von der in § 21 Satz 2 AGVwGO BW eingeräumten Gestaltungsbefugnis darf das Gericht nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände Gebrauch machen.

Urteil vom 08.04.2025 - BVerwG 9 C 1.24 (bereitgestellt am 26.05.2025)

Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht

Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen einer Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.