Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 23.01.2025 - BVerwG 7 C 4.24 (bereitgestellt am 15.01.2026)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen zum Lärmschutz – Bestimmung des Einwirkungsbereichs nach Nr. 2.2 TA Lärm

Leitsatz

Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.

Urteil vom 19.12.2024 - BVerwG 7 A 14.23 (bereitgestellt am 15.01.2026)

Sachgebiet: Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in die Jade bei Wilhelmshaven bei Durchführung von Antifouling im Seewassersystem einer FSRU mittels dem Verfahren der Elektrochlorierung

Leitsatz

Ein Verfahren, dessen praktische Eignung bislang weder durch die Bewährung im Betrieb noch aufgrund anderer Umstände soweit gesichert ist, dass seine Anwendung ohne zumutbares Risiko möglich erscheint (hier: Ultraschallverfahren oder Stoß-Chlorierung zur Vermeidung von Biofouling bei schwimmenden Regasifizierungsanlagen), bildet (noch) nicht den Stand der Technik (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4).

Urteil vom 11.09.2025 - BVerwG 7 C 7.24 (bereitgestellt am 15.01.2026)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Leitsatz

Eine geänderte Bewertung bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung schon vorhandener Tatsachen ist eine nachträgliche Änderung der Sachlage, wenn diese auf neuen fachlichen Erkenntnissen beruht. Eine derartige Änderung der Sachlage berührt die Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese zu Gunsten des Anlagenbetreibers wirkt.

Urteil vom 20.11.2025 - BVerwG 1 C 28.24 (bereitgestellt am 13.01.2026)

Sachgebiet: Asylrecht

Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der Aufhebung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots

Leitsatz

Für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer bestandskräftigen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots ist außerhalb eines Asylfolgeverfahrens nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern die Ausländerbehörde sachlich zuständig.

Urteil vom 05.11.2025 - BVerwG 6 C 1.24 (bereitgestellt am 12.01.2026)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Leitsätze

1. Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister verlangt eine auf objektiv feststellbare Tatsachen gestützte Gefahrenprognose, die die individuellen Verhältnisse der konkreten Person in den Blick nimmt. Es muss bei vernünftiger Würdigung dieser Tatsachen die Besorgnis bestehen, dass dem Betroffenen durch die Melderegisterauskunft eine Beeinträchtigung der im Gesetz genannten Rechtsgüter droht.

2. Zu dem relevanten Tatsachenmaterial gehört auch die Zugehörigkeit zu einem Personenkreis, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht. Das setzt voraus, dass sich die konkret ausgeübte berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit des Antragstellers und des betroffenen Personenkreises in tatsächlicher Hinsicht im Wesentlichen gleichen. Außerdem bedarf es hinreichend dichter Tatsachenfeststellungen zu den Anfeindungen und sonstigen Angriffen. Empirisch erhobene Nachweise oder Statistiken sind dafür nicht erforderlich.

3. In der Veranlassung der Eintragung einer Auskunftssperre durch die in § 34 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 BMG genannten Behörden liegt lediglich eine Anregung gegenüber der Meldebehörde, von Amts wegen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung einer solchen Sperre zu prüfen.

Beschluss vom 04.12.2025 - BVerwG 2 VR 15.25 (bereitgestellt am 12.01.2026)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsatz

Vom Merkmal der "unbilligen Härte" i. S. d. § 38 Abs. 1 Satz 2 BDG werden nur atypische, besonders gelagerte Fallkonstellationen erfasst, in denen die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zu einer nicht intendierten Härte führen würde. Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis aussprechenden Disziplinarverfügung genügen diesen Anforderungen nicht.

Urteil vom 04.09.2025 - BVerwG 2 CN 2.24 (bereitgestellt am 08.01.2026)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Vorgriffsstunden für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt

Leitsätze

1. Durch Vorgriffsstunden für Lehrkräfte wird die insgesamt gleichbleibende Arbeitszeit nur längerfristig ungleich verteilt (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 <222 f.> und vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 - BVerwGE 152, 308 Rn. 17). Die Einführung bedarf daher keiner parlamentsgesetzlichen Regelung.

2. Aus der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung von Vorgriffsstunden muss erkennbar sein, dass sie auch eine längerfristige ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (hier: 15 Jahre) umfasst. Soll die Vorgriffsstundenregelung mit der Möglichkeit einer finanziellen Abgeltung der erteilten Unterrichtsstunden verbunden werden, bedarf es auch hierfür einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung.

3. Vorgriffsstunden sind wie "echte" Dienstzeit zu behandeln. Auch krankheitsbedingter Ausfall von Vorgriffsstunden muss daher im Ausgleichssystem berücksichtigt werden.

4. Die unterschiedslose und nicht an den Umfang der Teilzeitbeschäftigung anknüpfende Heranziehung von Lehrkräften zur Ableistung einer vollen Unterrichtsstunde begegnet unionsrechtlichen Bedenken.

Urteil vom 04.09.2025 - BVerwG 2 C 13.24 (bereitgestellt am 08.01.2026)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Leitsätze

1. Allein die Verurteilung durch ein deutsches Strafgericht hat gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG den unmittelbaren Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter zur Folge.

2. Die Verfassungstreuepflicht wirkt auch bei Ruhestandsbeamten fort. Eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stellt demzufolge ein Dienstvergehen dar. Die Begehung einer erheblichen Straftat (hier: Doppelmord) reicht für sich genommen hierfür aber nicht aus.

Beschluss vom 27.08.2025 - BVerwG 5 PA 2.24 (bereitgestellt am 07.01.2026)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Wahlrecht von Praktikanten zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Leitsätze

1. Zu den die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betreffenden zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne von § 26 BPersVG gehört auch die Bestimmung über die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung in § 101 Abs. 1 BPersVG.

2. Eine Tätigkeit, die nur geringfügig sowie vorübergehender Natur ist und die deshalb mangels Eingliederung in die Dienststelle nicht zur Entstehung der Beschäftigteneigenschaft führt, kann auch das Wahlrecht nach § 100 Abs. 1 Satz 1 BPersVG nicht begründen.

Urteil vom 09.10.2025 - BVerwG 2 A 6.24 (bereitgestellt am 06.01.2026)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs als Dienstpflichtverletzung eines Professors

Leitsätze

1. Die Forderung einer restriktiveren Migrations- und Einbürgerungspolitik verstößt nicht gegen die Verfassungstreuepflicht von Beamten. Diese Schwelle wird erst überschritten, wenn die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.

2. Die Differenzierung von Staatsvolk einerseits und "ethnisch-kulturell" bestimmtem deutschen Volk andererseits kann aber gegen die Verpflichtung zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten (§ 61 Abs. 1 Satz 3 BBG) verstoßen. Von dieser Pflicht wird ein Beamter durch die Wissenschaftsfreiheit nicht freigestellt.

3. Bezugspunkt des durch § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG geschützten berufserforderlichen Vertrauens ist das Statusamt des Beamten und die damit verbundene dienstliche Stellung.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

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    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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