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Urteil vom 13.03.2025 - BVerwG 9 A 16.24 (bereitgestellt am 08.07.2025)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung

Leitsätze

1. Der Beginn der Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage setzt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO positive Kenntnis voraus, ein bloßes Kennenmüssen reicht nicht aus; der positiven Kenntniserlangung steht es gleich, wenn eine Partei vorsätzlich eine auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit nicht ergreift, die jeder andere in ihrer Lage wahrgenommen hätte.

2. Die Monatsfrist des § 586 Abs. 1 ZPO ist für jeden Wiederaufnahmegrund gesondert zu bestimmen; ein Nachschieben von Gründen setzt voraus, dass diese ihrerseits die Monatsfrist wahren.

3. Die Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf i. S. d. § 579 Abs. 2 ZPO, den ein Kläger vor Erhebung der Nichtigkeitsklage wegen vorschriftswidriger Besetzung vorrangig ergreifen muss.

4. Durch den spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21g Abs. 1 Satz 1 GVG muss normativ und abstrakt-generell mit hinreichender Klarheit im Voraus geregelt werden, welche Richter bei der Entscheidung welcher Verfahren mitwirken.

5. Ob eine angewandte Zuständigkeitsregel eines Geschäftsverteilungsplans den Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht und eine generell-abstrakte Regelung im Sinne der Garantie des gesetzlichen Richters darstellt, ist vollumfänglich zu überprüfen, das Gericht ist insoweit nicht auf eine Willkürkontrolle beschränkt.

6. Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit und Eindeutigkeit der Regelungen über die Geschäftsverteilung ist kein Selbstzweck; auf die Frage, ob diese Regelungen klarer und einfacher hätten formuliert werden können, kommt es nicht an, wenn es an Spielräumen für eine einzelfallbezogene Auswahl und Einflussnahme auf die Spruchkörperbesetzung fehlt.

Urteil vom 28.08.2024 - BVerwG 2 WA 6.23 (bereitgestellt am 07.07.2025)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 19 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Teilweise erfolgreiche Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens

Leitsätze

1. Zeiten, in denen das Truppendienstgericht ein gerichtliches Disziplinarverfahren mit Blick auf ein vorgreifliches Strafverfahren förmlich oder faktisch aussetzt, sind auch dann nicht bei der Beurteilung der angemessenen Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu berücksichtigen, wenn das Strafverfahren zu lange andauert. Insoweit gelten die vom Bundesgerichtshof zu überlangen Pilotverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22 - NJW 2023, 2347 Rn. 17) entsprechend.

2. Die Entschädigung für die durch eine überlange Verfahrensdauer erlittenen materiellen Nachteile nach § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 WDO i. V. m. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG umfasst keine entgangene Besoldungsdifferenz.

Urteil vom 10.04.2025 - BVerwG 3 C 11.23 (bereitgestellt am 07.07.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Vereinbarung des Gesamtbetrags nach § 3 Abs. 3 BPflV

Leitsatz

Nach § 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 BPflV sind bei der Vereinbarung des Gesamtbetrags allein die Kosten für erforderliches therapeutisches Personal zu berücksichtigen, das gegenüber dem Vorjahr zusätzlich vereinbart wird, und nicht auch die Kosten für erforderliches therapeutisches Personal, das bereits im Gesamtbetrag für das Vorjahr vereinbart gewesen ist.

Urteil vom 22.05.2025 - BVerwG 3 C 1.24 (bereitgestellt am 07.07.2025)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Erstattung von an einen Leistungsempfänger während dessen infektionsschutzrechtlicher Absonderung gezahltem Arbeitslosengeld

Leitsatz

§ 56 Abs. 9 IfSG begründet keinen Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Erstattung von Arbeitslosengeld, das sie einem Leistungsempfänger für die Zeit seiner infektionsschutzrechtlichen Absonderung gezahlt hat.

Beschluss vom 19.06.2025 - BVerwG 5 AV 1.24 (bereitgestellt am 07.07.2025)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch

Leitsatz

§ 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eröffnet nicht die Möglichkeit der isolierten Bestimmung der Zuständigkeit für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch.

Beschluss vom 30.04.2025 - BVerwG 1 WB 62.24 (bereitgestellt am 03.07.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung

Leitsatz

Nachträgliche Änderungen von dienstlichen Beurteilungen sind im Soldatenrecht nur bei ordnungsgemäßer Eröffnung und unter den Voraussetzungen der §§ 48 ff. VwVfG zulässig.

Urteil vom 30.04.2025 - BVerwG 10 A 1.24 (bereitgestellt am 03.07.2025)

Sachgebiet: presse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtliches Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht

Archivrechtlicher Nutzungsanspruch hinsichtlich Unterlagen des BND

Leitsätze

1. Der Wirkbereich des Nutzungsanspruchs aus § 11 Abs. 6 BArchG ist dadurch eingeschränkt, dass Unterlagen der Nachrichtendienste, soweit und solange sie dem Bundesarchiv nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG nicht anzubieten sind, nicht zu Archivgut des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG sowie zum Gegenstand eines Nutzungsanspruchs aus § 10 Abs. 1 BArchG werden können (wie BVerwG, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 A 1.15 - Buchholz 421.9 BArchG Nr. 1 Rn. 3 und 6 f. und Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - BVerwGE 167, 173 Rn. 45).

2. Stimmt das in § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 VwGO vorgegebene Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung des Fachsenats mit den fachgesetzlichen Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein, kommt ihr in materieller Hinsicht präjudizielle Wirkung zu (wie BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 13. April 2021 - 30 GS 1.20 - BVerwGE 172, 159 Rn. 19).

Urteil vom 10.04.2025 - BVerwG 3 A 1.23 (bereitgestellt am 24.06.2025)

Sachgebiet: Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG und Lastentragung nach Art. 104a Abs. 6 GG einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsgesetze

Verjährung eines Schadenersatzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland aus Art.|104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG gegen das Land Brandenburg wegen Veruntreuung von Bundesmitteln

Leitsatz

Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB ist auf Haftungsansprüche im Verhältnis von Bund und Ländern für eine ordnungsmäßige Verwaltung aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG entsprechend anwendbar.

Beschluss vom 27.02.2025 - BVerwG 1 C 18.23 (bereitgestellt am 24.06.2025)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Vorlagebeschluss nach Art. 267 AEUV zur Reichweite der Freizügigkeitsberechtigung von EU-Doppelstaatern

Leitsatz

Die Frage, ob Art. 21 Abs. 1 AEUV auf einen Unionsbürger anwendbar ist, der seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit zweier Mitgliedstaaten besitzt und sich in den ersten zwölf Jahren seines Lebens in dem einen und sodann in dem anderen der beiden Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, aufgehalten hat, sodass dieser Unionsbürger einem Drittstaatsangehörigen, mit dem er zeitweise verheiratet war und sich gemeinsam in dem zweiten Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufgehalten hat, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vermitteln kann, bedarf der Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.

Beschluss vom 16.05.2025 - BVerwG 5 B 8.25 (bereitgestellt am 23.06.2025)

Sachgebiet: Schwerbehindertenrecht einschließlich der Ersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz bei Diskriminierung wegen einer Behinderung

Wiedereinsetzungsantrag

Leitsatz

Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gehört die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO erteilt wurde.

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    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
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