Verfahrensinformation

Der Kläger ist Jäger und im Besitz zahlreicher in eine Waffenbesitzkarte eingetragener Waffen. Er begehrt von dem beklagten Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung für eine im Jahr 1991 legal erworbene Vorderschaftsrepetierflinte, auch als Pumpgun bezeichnet, damit er nach einer Änderung des Waffengesetzes die Flinte weiterhin besitzen darf. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage abgewiesen, aber die - vom Kläger auch eingelegte - Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.